Der Zeitgeist erodiert die Rechtssprechung: Wer das Leben nicht bedingungslos schützt – ist sozial unverträglich
Nun beginnt auch in Österreich wieder die Erosion des gesetzlichen Lebensschutz von Bürgern: Suizid wird als Rechtsanspruch gefordert und die Beihilfe dazu ebenfalls.
Von meiner Seite ganz klar gesagt: Wenn ein Staat das Leben seiner Bürger nicht bedingungslos schützt, so verliert der Staat seine Existenzberechtigung!