[Arbeit&Los] EGMR verurteilt Österreich wegen Unterlassung einer mündlichen Verhandlung in Arbeitslosenversicherungsrechtsachen
Weitergeleitete Info der Aktive Arbeitslosen:
Die Republik Österreich wurde am 05.12.2013 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den Rechtssachen
CASE OF DENK v. AUSTRIA (Application no. 23396/09)
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-138596
und
WILLROIDER v. AUSTRIA (Application no. 22635/09)
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-138594
wegen Verletzung des nach Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechts auf eine öffentliche mündliche Verhandlung in einer Arbeitslosenversicherungsrechts durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte es als einzige in Betracht kommende Gerichtsinstanz unterlassen eine mündliche Verhandlung durchzuführen.
[…]
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
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