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[Unverwechselbares Graz] Zerschlagung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes?

Bloged in Allgemein by friedi Sonntag September 20, 2026

Wieder einmal wird seitens der steirischen Landesregierung hinter verschlossenen Türen an einer Reform des Grazer Altstadtgesetzes gewerkelt.

Im Zuge einer Deregulierungsoffensive der FPÖ/ÖVP soll die Altstadtschutzkommission, die über die Erhaltung der Schutzgebiete wacht, abgeschafft werden. Eine Reform des Altstadterhaltungsgesetzes, wie auch der Kommission, wäre tatsächlich erforderlich, eine Abschaffung der Altstadtschutzkommission käme allerdings einer Enthauptung des Altstadtschutzes gleich, denn wer definiert in Zukunft was und welche Gebiete schutzwürdig sind, wer achtet darauf, wie und welchem Verhältnis Altes mit Neuem verbunden werden kann?

Inzwischen gibt es ja in vielen Ländern Europas entsprechende Gesetze zum Schutz erhaltungswürdiger Gebäude und Stadtteile, und überall dort gibt es auch die immer wiederkehrende Debatte über Bewahren und Erhalten bzw. Gestalten und Neu-Bauen und überall dort gibt es die Auseinandersetzung, wieweit Altstadtschutz und Denkmalpflege reichen soll. Solche Debatten sind auch notwendig und wünschenswert, vor allem solange sie öffentlich und mit Beteiligung aller involvierten Personen aus Politik auf Landes- und Stadtebene, Verwaltung, Fachkreisen und der Grazer Bevölkerung geführt werden. Zur Erinnerung: Vor mehr als 50 Jahren war es die Grazer Bevölkerung, die erreicht hat, dass es zu einem Altstadterhaltungsgesetz gekommen ist! Im Sinne einer umfassenden Baukultur braucht es also vor allem Dialog und Beteiligung, nicht hinter verschlossenen Türen auf Landesebene, sondern im  Hoheitsbereich der Stadt Graz!

 

Wir treten für eine Verkleinerung  – aber keine Abschaffung – der Altstadtschutzkommission ein, der in Zukunft mehr eine fachlich-inhaltliche Steuerung zukommen soll; zudem soll sie die Grundsätze für die Begutachtung diskutieren, festlegen und immer wieder den Gegebenheiten anpassen. Für die einzelnen Schutzzonen sollen von der Kommission Schutzzonenkonzepte ausgearbeitet werden, die öffentlich kundzumachen sind.

Aufgrund dieser inhaltlich-fachlichen Festlegungen soll dann die eigentliche Gutachtertätigkeit durch externe Gutachter erfolgen, die aus einer von der Kommission erstellten Gutachterliste mit Fachleuten ausgewählt und für ihre Tätigkeit bezahlt werden. Sie auch Folder-Altstadtschutz-03-3024

 

In unserer Broschüre Altstadt schützen?  gehen wir anhand von Beispielen aus den jeweiligen Schutzzonen von Graz der Frage nach, was nicht gut läuft und wo oder wie Verbesserungen stattfinden können. Außerdem werfen einen kurzen Blick nach Salzburg, das als erste Stadt in Österreich ein Altstadtschutzgesetz eingeführt hat, nach Wien, wo Bauten errichtet bis 1930 einen besonderen Schutz vor Abbruch haben.

 

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