[Frauen in Schwarz] Brief an österr. Regierung
Israel hat mit mehrheitlichem Knesset Beschluss das Gesetz der Todesstrafe für Palästinenser verabschiedet.
Furchtbar genug, und dann haben noch etliche Minister dies abscheulich geschmacklos mit Champagner gefeiert.
ECCP (European Coordination of Committees and Associations for Palestine), die Dachorganisation bei der FiSW Mitglied sind, hat einen Brief verfasst, der in den jeweiligen Landessprachen der Eu-Länder an die Außenminister und Regierungschefs verschickt wurde.
Der Brief:
Betreff: Israels Gesetzentwurf zur Todesstrafe – DRINGENDER Handlungsbedarf
Am 30. März hat die israelische Regierung das Gesetz zur Todesstrafe verabschiedet, das durch Militärgerichte mit einer Verurteilungsquote von 96 % durchgesetzt wird, jedoch ausschließlich gegen Palästinenser.
Nicht einmal das Apartheid-Regime in Südafrika hatte Hinrichtungen nur für eine einzige „Rassengruppe“ gesetzlich verankert. Israel ist nun der erste Staat, der eine Todesstrafe gesetzlich verankert hat, die in der Praxis nur für eine ethnische Gruppe gilt, während eine andere davon effektiv abgeschirmt ist.
Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass Israel ein Apartheidstaat ist.
Der jüngste Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Palästina, Francesca Albanese, macht deutlich, dass Israels systematischer Einsatz von Folter und die vorsätzliche Vernachlässigung von Gefangenen einen wesentlichen Bestandteil des andauernden Völkermords darstellen.
Die EU und einige europäische Länder gaben Erklärungen ab, in denen sie ihre „Besorgnis“ oder „tiefe Besorgnis“ zum Ausdruck brachten – doch diese Erklärungen stießen auf taube Ohren. Seit Jahren geben die EU und europäische Länder leere Erklärungen ab, während sie Israel in Wirklichkeit vor jeglicher Rechenschaftspflicht schützen. Ohne die stillschweigende Unterstützung und Komplizenschaft der EU und der europäischen Länder wäre Israel nicht in der Lage, all seine schwerwiegenden Verstöße gegen das Völkerrecht fortzusetzen.
Noch bevor Israel sein Apartheid-Gesetz zur Todesstrafe verabschiedete, stellte die EU selbst fest, dass Israel gegen Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel verstößt. Es ist nun über 18 Monate her, seit der Internationale Gerichtshof Israels Besetzung palästinensischen Gebiets für illegal erklärte und feststellte, dass Israel gegen das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, einschließlich der Apartheid, verstößt.
Der IGH forderte alle Staaten auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Mitschuld an diesen Verbrechen zu beenden. Es ist unfassbar, dass die EU und die meisten europäischen Länder noch immer nicht auf dieses wegweisende Gutachten des IGH reagiert oder auf dessen vorläufige Schlussfolgerung vom Januar 2024 reagiert haben, wonach Israel plausibel gegen die Völkermordkonvention verstößt.
Wenn Europa die Grundlagen des Völkerrechts und der multilateralen Ordnung retten und der einseitigen hegemonialen Logik der Achse USA-Israel widerstehen will, muss es Sanktionen gegen Israel verhängen und sein Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel aussetzen.
Wir bekräftigen zudem unsere Forderung nach der Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten, einschließlich eines umfassenden Waffenembargos und der vollständigen Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel, einschließlich des Programms „Horizont Europa“.
Vor diesem Hintergrund fordern wir, Bürger*innen von Österreich Sie nachdrücklich auf:
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- unverzüglich einen Vorschlag zur vollständigen Aussetzung des EU-IAA vorzulegen – der auf der nächsten Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zur Sprache gebracht werden soll,
- alle Formen der politischen, diplomatischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Österreich und Israel auszusetzen, als notwendige Maßnahme zur Einhaltung internationaler rechtlicher Verpflichtungen und Menschenrechtsverpflichtungen,
- ein umfassendes Waffenembargo gegen Israel zu verhängen, d. h. den Verkauf, Kauf oder Transfer von militärischen Komponenten, Technologien und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu untersagen.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,

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