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EU-Gefängnisrichtlinien

Bloged in Allgemein by friedi Freitag Juni 15, 2012

Wer immer noch glaubt, die EU ginge in Richtung Humanität und die Aktuelle Plünderung der europäischen Staatsbürger durch ein paar Superreiche (Kapitalmarkteigner) sei nur ein „Ausrutscher“ der möge den nachfolgenden Beitrag des Vereins „Asyl-in-Not“ lesen.Es ist dabei nicht zu vergessen, dass hier Gesetze erlassen werden, die erstens klar die menschenfeindliche Gesinnung zeigen und die zweitens im Endeffekt gegen alle Menschen unter irgendeinen Vorwand angewendet werden können. Wer also die kurzsichtige Meinung vertritt, es seien nur Andere (in diesem Fall Asylantinnen und Asylanten) betroffen, sollte bedenken, dass diese Gefängnisrichtlinien einem universellen Trend der Herrschenden entsprechen, JEDE und JEDEN nach belieben zu kriminalisieren, zu inhaftieren und die Existenz zu zerstören – der Tierschützerprozess in Österreich hat das Muster ja vorgezeigt.
Inzwischen ist es nicht mehr nur ein Erfordernis der Humanität solche Gesetze zu bekämpfen, sondern reiner primitiver Eigenschutz und Eigennutz!
(14.6.2012, Wolfgang F.)

Nun aber der angekündigte Artikel:

EU-Gefängnisrichtlinie

Die europäischen Polizeiminister arbeiten an einem noch perfekteren Gefängnissystem, das Asylsuchende todsicher hinter Gitter bringen und jeden effektiven Rechtsschutz für Flüchtlinge unmöglich machen soll.

Sie wollen eine EU-Richtlinie beschließen lassen, eine sogenannte „Aufnahmerichtlinie“, die nichts anderes als eine Gefängnisrichtlinie ist. Sie sieht sechs Haftgründe vor; diese sind so umfassend, daß irgendetwas davon immer zutrifft und somit praktisch jeder Flüchtling in Europa eingesperrt werden kann:

  • Feststellung der Identität
  • Beweissicherung
  • Prüfung des Einreiserechts
  • Verspätete Asylantragstellung
  • Nationale Sicherheit und Ordnung
  • Gefahr des Untertauchens

Haft für Kinder und Jugendliche wird in diesem Entwurf ausdrücklich erlaubt!

Sollte das so beschlossen werden, wäre es ein Freibrief für die extremsten, fremdenfeindlichen Elemente in den Behörden quer durch die Länder der Europäischen Union. Wir können uns sehr gut vorstellen, wer aller hierzulande schon in der Erstabschiebestelle Traiskirchen, am Hernalser Gürtel, in den Bezirkshauptmannschaften Vöcklabruck, Neusiedl am See und vergleichbaren Lokalitäten Morgenluft wittert.

So war es schon 2006, als das Prokop-Gesetz in Kraft trat und die Schubhaft am Beginn des Verfahrens, bei „Dublin-Verdacht“, verhängt werden „konnte“: Wir „können“? hieß es in Traiskirchen – das heißt: Wir dürfen; das heißt: Wir tun!

So würde es wohl auch diesmal sein: Die Identität von Asylsuchenden zweifelt man doch auf jeden Fall an, sie stehen unter Generalverdacht, Urkundenfälscher zu sein. Beweise sichern? Na klar! Wer weiß, was sie alles für Beweise verstecken, die für ihr Verfahren wichtig sind. So etwas legen sie doch nicht freiwillig vor. Logisch, nicht?

Und wenn sie so ungeschickt sind, schon bei der Einreise einen Asylantrag zu stellen, umso besser: dann kommen sie sofort hinter Gitter.

(Das hatten wir einmal bei einer russischen Familie, die die BH Neusiedl einen Monat in Schubhaft dunsten ließ, bis ich zufällig davon hörte und eine Haftbeschwerde schrieb, mit Erfolg, der UVS gab uns recht, aber nach dieser neuen Richtlinie wäre genau das erlaubt!).

„Verspätete“ Antragstellung: also wenn man zum Beispiel zuerst einen Rechtsberater oder einen Arzt oder Psychologen aufsucht, was aber jedenfalls anzuraten ist, bevor man nach Traiskirchen geht…

Nationale Sicherheit und Ordnung: die ist immer in Gefahr, Flüchtlinge haben doch nichts anderes als ihre Gefährdung im Sinn.

Untertauchen ist bei Dublin-Fällen oft die einzige Chance, sich der Deportation zu entziehen. Also einsperren und sofort abschieben…

Soweit die Vorlage der Innenminister; jetzt ist das Europäische Parlament am Zug. Die deutsche NGO Pro Asyl (http://www.proasyl.de) hat eine Protestkampagne begonnen (http://www.flucht-ist-kein-verbrechen.de/). Asyl in Not schließt sich an. Wir werden weiter berichten.

Michael Genner
Obmann von Asyl in Not

www.asyl-in-not.org
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not

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