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[Graz][murXkraftwerk] Murkraftwerk-Proteste: Freispruch nach fast 3 Jahren! Menschengefährdung weiter Tabu?

Bloged in Allgemein by friedi Donnerstag Dezember 26, 2019

Versuchte Grazer Justiz Umweltschützer*innen zu kriminalisieren?
Fragen über Behördenversagen bleiben weiter offen!

(26.12.2019) Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen in Graz besonders mühsam: Erst nach zwei Verhandlungen beim Landesgericht und zwei beim Oberlandesgericht ist nun auch der letzte vor fast 3 Jahren angeklagte Versammlungsteilnehmer vom Vorwurf der Körperverletzung frei gesprochen.

Eine Weihnachtsüberraschung bescherte nun doch die Grazer Justiz in einem recht lange dahin ziehenden Rechtsstreit.

In einer geradezu professionell und sachlich geführten Verhandlung eines 3er-Senats des Oberlandesgericht Graz am 17.12.2019 unter Vorsitz von Richter Christoph Sutter, der sich vor der Verhandlung die Beweisvideos genau angeschaut hatte, stellte das Gericht fest, dass der Beschuldigte die Security-Mitarbeiter im Rücken hatte und diese daher nicht sehen konnte. Der Zaun sei zudem in die entgegengesetzte Richtung gefallen. Der Security-Mitarbeiter der mit einem Regenschirm in der einen Hand mit der ungeschützten anderen Hand von oben herab selbst in die Zaunspitzen griff, habe sich nach der Verletzung in die entgegengesetzte Richtung des nach wie vor mit seinem Hund an der Leine stehenden Zaunmitrüttlers und -drückers abgewandt. Ein Vorsatzdelikt war somit nicht gegeben, auch wenn das Verhalten fahrlässig war.

Wohltuend fiel auf, dass das Oberlandesgericht mittlerweile zeitgemäß ausgestattet worden ist und im Verhandlungssaal fünf große Flatscreens eine professionelle Begutachtung der Videobeweise ermöglichen.

Logisch nicht ganz nachvollziehbar bleibt uns, warum die Verurteilung wegen „Nötigung“ aufrecht bleibt, wenn der „Nötiger“ die „Genötigten“ nicht einmal wahrgenommen hatte. Selbst der Vorsatz des Zaunumwerfens bei der konkreten Person – mit dem eigenen Hund an der Leine! – am Rande des Geschehens bleibt wohl eine Vermutung des Gerichts.

Die überlange Verfahrensdauer berücksichtigte das Gericht aber mit Reduzierung des Strafsatzes für die bereits verurteilte Nötigung von 180 auf 160 Tagsätze (in der ersten Instanz waren es insgesamt noch 240 Tagsätze).

Der Beklagte (mit Hund) und Strafverteidiger Christine Lanschützer können nun hoffentlich endgültig aufatmen.

Der zweite in erster Instanz verurteilte Versammlungsteilnehmer – der noch vor dem Fall des Zauns aus Protest diesem einen Stoß gab und wieder weg ging – wurde schon vor über 1 Jahr frei gesprochen, weil auch der neue zuständige Staatsanwalt keinen wesentlichen Beitrag zum Zaunsturz erkennen konnte.

Aufatmen können auch politisch engagierte Bürger*innen. Wenn durch einzelne unbedacht agierende Security-Mitarbeiter die Situation bei Versammlungen eskaliert, sollte es hofftentlich nicht mehr so leicht möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft mit geradezu hahnebücherner Sippenhaftung nicht oder nur am Rande Beteiligte vor Gericht zieht und in einer Täter-Opfer-Umkehr zu kriminalisieren versucht.

Es hat große Beharrlichkeit bedurft, um die zum Teil haarsträubenden Beschreibungen von Videos durch Richter*innen zu entkräften

Misst die Grazer Justiz mit zweierlei Maß?
Menschengefährdung bei Versammlungen bleibt in Menschenrechtsstadt Graz tabu!

Völlig unverständlich bleibt, wie die Staatsanwaltschaft Graz es geschafft hatte, 7 Menschen anzuklagen, ohne irgendeinen Beweis in der Hand zu haben, der eine Beteiligung der meisten Beschuldigten belegt hätte. Nur weil die Polizei die Personalien dieser Menschen im Umfeld des Vorfalls festgestellt hatte, wurden diese vor Gericht gezerrt und sahen sich gezwungen, geradezu in einer Beweislastumkehr ihre Unschuld zu beweisen.

Ebenso bleibt unerklärlich, mit welcher Vehemenz die Gerichte die Ursache der Zaunrüttelei ausgeblendet haben: Aus Protest gegen die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften bei Baumfällungen – zumindest ein Baum war zuvor in den Zaun gekracht – hatte ein Versammlungsteilnehmer den Zaun noch etwas vorgeschoben. In der Hoffnung die rechtswidriger Weise durchgeführten Baumfällungen zu stoppen. Nicht nur eineinhalb Baumlängen Sicherheitsabstand wären einzuhalten gewesen. Wegen des Einsatzes von Harvestern und der Gefahr des Kettenschusses auch ein Sicherheitsabstand von 50 bis 70 Metern! Unfälle können zur Querschnittlähmung (OGH 10ObS104/14p, OGH 7Ob214/17x) und sogar zu Todesfällen (Video) führen! Vor jeder Fällung eines Baumes wäre ein Warnsignal abzugeben gewesen.

DieAnfrage an die Stadt Graz bezüglich die Genehmigung der Bauzäune brachte kein Licht ins Dunkel. Bald scheint auch die Grazer Staatsanwaltschaft die Verjährungsfrist zur Prüfung für fahrlässige Gemeingefährdung (StGB § 177) von 3 Jahren durchtaucht zu haben.

Auch den Auslöser der Zaunrüttelei hat die Grazer Justiz ausgeblendet: Jemand schob den Zaun vor, in der Hoffnung, so die in rechtswidriger Weise durchgeführten Baumfällungen zu stoppen. Statt dem Stopp der gefährlichen Baumfällungen warf ein herbeieilender Security den Zaun mit voller Wucht zurück, dass der Zaun dem Gesicht des Versammlungsteilnehmer nahe kam. Bei erneutem Vorschiebeversuch hämmerte dieser Security-Mitarbeiter auf die blanken Finger des Versammlungsteilnehmers ein. Einem nach Zaunfall ruhig hinein gehenden Menschen warf der Security von hinten ins Gesicht greifend mit einem Hebel zu Boden (nach VwGH eine entwürdigende Behandlung).

Wenn so viele Staatsorgane versagen, ist es daher einfach, den Schleier des Schweigens darüber zu breiten.

Eine gute Frage ist, ob die allzu oft aufbauschend und einseitig berichtenden Medien entsprechend dem „Ehrenkodex des Österreichischen Presserates“ über den Freispruch berichten werden. Dann erst wäre der Weihnachtsfriede wirklich hergestellt.

Siehe auch:

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Kommentare	»
  1. zur frage ob die justiz mit zweierlei maß misst sei als allegorie der fall hannes kartnig in erinnerung gebracht. nachdem in erfolgszeiten die ganze welt den herrn kartnig in den allerwertesten gekrochen ist wurde er von medien, prominenten und der politik bald wie ein heisser erdapfel fallengelassen. in weiterer folge auch vernadert…..der herr kartnig hat längst seine strafe abgesessen, nur im ähnlichen fall beim zweiten grazer fußballklub, der ob der bekannten unregelmäßigkeiten in konkurs ging, wurde bis dato gegen das verantwortliche präsidium noch kein verfahren eröffnet…..hat wohl damit zu tun, dass gewisse personen bestens mit der politik und so vernetzt sind.

    denn wer glaubt den in diesem lande noch an eine unabhängige justiz ? oder gar an einen rechtsstaat ????

    Trackback by kurt strohmaier 2. Januar 2020 19:59

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