[ATTAC-Graz] Graze Doppelbudget – schriftliche Erinnerung nötig?
Der Budgetvoranschlag 2017/2018 für Graz ist online einsehbar. Es fehlen allerdings die außerordentlichen Gebarungen (AOG) in denen auch der zentrale Speicherkanal enthalten ist.
„…Es besteht jedenfalls die Möglichkeit, bis 28. Juni an den Magistrat eine sogenannte „schriftliche Erinnerung“ einzubringen: finanzdirektion@stadt.graz.at. Diese müssen dann im Zuge der Vorberatungen für den Budgetbeschluss vorgetragen werden.
Das sollte doch im Hinblick auf den ZSK genutzt werden!“
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