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Buchmann: die Schattenseite des Kavalierdelikts ..

Bloged in Allgemein by friedi Montag April 17, 2017

In einem kurzen Essay habe ich die in der Öffentlichkeit kaum diskutierte fragwürdige Vorgehensweise der am intellektuellen Rand angesiedelten Jagdgesellschaft auf Politfunktionäre dargestellt (siehe: Jagdgesellschaft). Die zweite Seite dieses, nun auch in Österreich beginnenden, salopp als Kavaliersdelikt gehandelten Spiels der Titelverleihung und Aberkennung  ist aber auch darzustellen.

Dieses unsägliche Spielchen ist weit mehr als ein peinliches Kavaliersdelikt. Zumindest in Österreich sind an die akademischen Würden nicht nur Würden sondern im Beruf und Staatsdienst auch Einstufungsgehälter oder überhaupt der Zugang zur Anstellung gekoppelt.

Wenn Herr Buchmann so salopp meint, dass er das Urteil der UNI akzeptieren wird, so bedeutet das, dass er eigentlich sofort sein Amt räumen und auch die eventuell zuviel bezahlten Gehälter rücküberweisen müsste.

Gut: Magister bleibt er – anscheinend ist der Magistertitel nicht an moralisch aufrechtes Verhalten geknüpft und auch ein Schwindler darf Magister sein. Zu klären ist aber, ob die Bezahlung als Magister dem eines Doktors gleich ist. Es wäre schön, wenn die Öffentlichkeit zumindest erfahren würde, dass dieses Doktorspiel eben nur ein Spiel von unterbeschäftigten intellektuellen Jagdgesellschaften in einem sonst bedeutungslosen Sektor ist, oder ob auch Amtsehre, Einstufung, Vertrauenspositionen usw. an solche Würden gekoppelt sind.

Das ist die Seite Hr. Buchmann betreffend. Aber ebenso dubios ist das Vorgehen der Universität selbst. Wenn der Titel des Herrn Buchmann aberkannt wird, heißt das, dass er zu unrecht vergeben wurde.

Da gibt es 2 Gründe:

1.) Herr Buchmann hat sich den Titel erschwindelt. In dem Fall müsste (siehe oben) auch der Magistertitel aberkannt werden, da dies einem betrügerischen Tatbestand gleich kommt.

2.) Die UNI war so inkompetent, dass sie die Fehler in der Arbeit nicht entdeckt hat und den Titel zu unrecht verliehen hat. In diesem Fall sollte die UNI in Haftung genommen bzw. Konsequenzen gezogen werden: ev. Aberkennung des Rechts Titel zu verleihen – also den Verlust des Universitätsstatus. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel nicht bei der UNI sondern beim Doktorvater bzw. der Prüfungskommission lag. Es müssten dann diesen Gremien Konsequenzen blühen.

Eigenartiger Weise scheint es aber eine Jagdgesellschaft zu geben, die  politische Würdenträger diffamieren kann, ohne dass der sogenannte Rechtsstaat voll wirksam wird: weder gegen die Jagdgesellschaft noch in voller Gewalt gegen die Gejagten.

Die Kette der Konsequenzen macht bei der unmittelbar anvisierten Zielscheibe und dessen Reputation halt. Keine Folgewirkungen! Dass der Angepatzte sich nicht wehren will, ist eventuell noch zu verstehen (aber nicht, dass er dann im Amt bleibt), dass aber auch von den titelvergebenden Universitäten so brav mitgespielt wird ohne weiter Konsequenzen zu ziehen, lässt tief blicken.

Auch die sogenannte 4. Macht, die viel zitierte Freien Medien scheinen bei uns in Österreich bündig in dieses unwürdige Spiel eingebunden zu sein. Sie stellt keine weiteren Fragen; sie erklärt nicht, warum die Doktorarbeiten wissenschaftlich unwürdig sind. Sie stellt auch der Universität nicht die Frage, wie formale Schlampigkeiten zur Aberkennung des Doktorats führen können, wo diese Zitationsregeln doch mit wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn nahezu nichts zu tun haben ….

Zur wissenschaftlichen Relevanz der Jagdgesellschaftsanpatzereien siehe ZeitOnline.

Graz, 17.4.2017, W.Friedhuber

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