[vds-info] AKVorrat veröffentlicht juristische Analyse: Staatsschutzgesetz muss in die Reparatur
Juristisch unterfütterter Protest
Seit Ende März 2015 der erste Entwurf für das Staatsschutzgesetz zur Begutachtung verschickt wurde, hat der AKVorrat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um auf die Probleme in diesem Gesetz aufmerksam zu machen.
Derart weitreichende Überwachungsbefugnisse und ein gleichzeitiger Abbau von Rechtsschutz sind eine gefährliche Kombination. Sämtliche Protestaktionen bauten auf detaillierten juristischen Analysen auf. Die Experten des AKVorrat haben sämtliche vier Versionen des Gesetzes, vom Begutachtungsentwurf über die Ministerratsvorlage, die Änderungsanträge vom Dezember 2015 bis hin zum im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Text analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht. Teils war der AKVorrat auch die einzige öffentliche Quelle für den aktuellen Verhandlungsstand des Gesetzes. Seit heute liegt nun auch die Stellungnahme zum beschlossenen finalen Gesetz vor.
Wie schon bei der Klage, die zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung geführt hat, sind solche Vorarbeiten unabdingbar, um eine inhaltlich und formal schlüssige Klage beim Höchstgericht einbringen zu können. „Es ist traurig, dass unsere sachlichen Argumente und unser ausdauernder Protest nicht schon im parlamentarischen Prozess Früchte getragen haben. Nun muss wieder der Verfassungsgerichtshof bemüht werden, für die Einhaltung der Grundrechte der Bevölkerung zu sorgen. Wir sind zuversichtlich, dass eine Klage gegen das Staatsschutzgesetz erfolgreich sein wird“, schließt Lohninger.
Dokumente
Stellungnahme zum 1. Entwurf (Begutachtungsentwurf) (79 Seiten, 3,63 MB)
Stellungnahme zum 2. Entwurf (Regierungsvorlage) (40 Seiten, 810 KB)
Stellungnahme zum 3. Entwurf (Innenausschuss) (36 Seiten, 483 KB)
Aktuell: Stellungnahme zum 4. Entwurf (Plenumsbeschluss) (32 Seiten, 821 KB)
Über den AKVorrat
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) hat sich die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlasslosen Massenüberwachung zum Ziel gesetzt. Ein Etappenziel wurde mit der Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof erreicht. Jetzt geht es dem Verein vor allem darum, starken Datenschutz in unserer Gesellschaft zu verankern und auf die Einhaltung der Menschenrechte im Digitalen zu drängen.
https://www.akvorrat.at
Liebe Grüße,
Euer AKVorrat
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