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[Österreich][Arbeit&Los] Sklaven für alle? Sozialminister Hundstorfer eröffnet „sklavenökonomischen Betrieb“ von bfi JobTransFair in der Sargfabrik

Bloged in Allgemein by friedi Donnerstag Juli 9, 2015

Aktion: Gutscheine „1 Tag gratis Haussklave Ihrer Wahl

Erste Protestaktion der Aktiven Arbeitslosen Österreich gegen Workfare

(Wien, 8.7.2015) Am 6.7.2015 eröffneten Sozialminister Rudolf Hundstorfer, AMS Landesgeschäftsführerin Petra Draxl und JobTransFair Geschäftsführer Thomas Riehl die vom sozialökonomischen Betrieb (SÖB) JobTransFair geführte Kantine Vier zehn.

Der Verein Aktive Arbeitslose Österreich protestierte als Arbeitslosengewerkschaft mit einem Transparent („Boycott Workface – Zweiter Arbeitsmarkt = Sklaverei auf Kosten aller ArbeitnehmerInnen“) gegen die Ausweitung des „zweiten Arbeitsmarktes“. In einer humoristischen Protestaktion verteilte die Promotiongruppe „AMS Aktiven Arbeitslose – Österreichs größte Firma“ Gutscheine „1 Tag gratis Haussklave Ihrer Wahl“. Obwohl die gewaltlosen und legalen Proteste auf öffentlichem Grund am Gehsteig stattfanden, versuchte ein übereifriger JobTransFair Mitarbeiter diese zu unterbinden und musste von Petra Draxl zurechtgewiesen werden.

Sargfabrik verrät die eigenen Wurzeln und hilft ArbeitnehmerInnenrechte auszuhöhlen

Das Kultur- und Wohnprojekt galt Jahre lang als Vorzeigeprojekt alternativen und selbstverwalteten Wohnens. Die Sargfabrik wurde vom anarchistischen, engagierten Kultur- und Politexperten Dieter Schrage mitbegründet, der bis zu seinem Tod dort lebte.

Ein Grundprinzip des Lokals in der Sargfabrik war stets, dass dieses selbst verwaltet geführt werden sollte. Aber es rechnete sich finanziell nie auf Dauer. Vermutlich ist die Sargfabrik deshalb gegenüber bfi Job-TransFair schwach geworden. Das Lokal wird vom AMS auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft und der SteuerzahlerInnen massiv subventioniert und muss als SÖB auch nur mindestens 20% selbst erwirtschaften.

Besonders ärgerlich: Zugewiesen werden zum bfi JobTransFair SÖB ausschließlich Menschen über 50. Diese müssen im SÖB als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse nicht nur massive Gehaltsverluste hinnehmen, sondern werden anschließend zumeist keine reguläre Arbeit finden und alle Jahre wieder im SÖB zwischengeparkt aus der Langzeitarbeitslosenstatistik hinaus getrickst werden.

Referenzkunden des bfi JobTransFair SÖB „Kümmerei“ sind „zufälligerweise“ dem SPÖ-Dunstkreis zuzurechnen: das bfi selbst und zahlreiche Magistratsabteilungen der Gemeinde Wien, die sich hier mit billigen Arbeitskräften auf Kosten der Arbeitslosenversicherung versorgen.

Besonders pikant: Das bfi gehört AK und ÖGB, die nicht nur größter Anbieter von AMS-Zwangsmaßnahmen sind, sondern auch in den Aufsichtsgremien des AMS sitzen und somit sich selbst kontrollieren …

Dieter Schrage würde sich im Grabe umdrehen, wenn in der Sargfabrik heute Menschen zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse, ja zu Sklaven, degradiert werden.

Weitere Informationen:

Hintergrund: So werden Erwerbsarbeitslose am „zweiten Arbeitsmarkt“ entrechtet

  • Die „TransitmitarbeiterInnenwerden vom AMS unter Androhung des Existenzentzuges durch Bezugssperren zugewiesen.
  • Obwohl der Gesetzgeber in den Erläuterungen zur AlVG-Novelle für „benachteiligte Personen“ mit „eingeschränkter Produktivität“ die „Betreuungs- und Trainingsmöglichkeiten“ zur Beseitigung von „Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ brauchen, behauptet der Verwaltungsgerichtshof dass notorisch sei (und daher nicht zu begründen!), dass ein SÖB einen „näher“ an den „ersten Arbeitsmarkt“ bringe und dass eine Zwangszuweisung zum SÖB nicht begründet werden müsse.
  • TransitmitarbeiterInnen“ müssen sich dank einer von der Gewerkschaft abgesegneten „Transitarbeitskräfteregelung“ mit einem sehr niedrigen und vermutlich sittenwidrigen, Pauschallohn zufrieden geben. Ihnen werden beim Gehalt weder Vordienstzeiten noch Qualifikationen angerechnete, noch erhalten diese bei mehrmaligen Zuweisungen Gehaltsvorrückungen.
  • TransitmitarbeiterInnen“ haben keine eigene Vertretung (keinen eigenen Betriebsrat) und sind daher oft den Schikanen im SÖB wehrlos ausgeliefert. Sie haben auch gegenüber dem AMS keine eigene Vertretung!
  • TransitmitarbeiterInnen“ müssen eine „sozialpädagogische Betreuung“ über sich ergehen lassen und hinnehmen. Diese wird durch oft erfundene „Vermittlungsdefizite“ gerechtfertigt.
  • SÖBs werben damit, mit „speziellen Hindernissen“ wie „Langzeitarbeitslosigkeit, Alter, Behinderung, Betreuungspflichten, soziale Fehlanpassung, ehemalige Drogenabhängige, Haftentlassene, Nichtsesshafte, etc.“ die verpflichtende „sozialökonomische Betreuung“ anzubieten. Dadurch wirkt eine Zwangszuweisung in de SÖB stigmatisierend und stellt erst recht eine Vermittlungshindernis bei der Suche nach regulärer Arbeit da. Wer nimmt schon gerne Menschen, die einen SÖB „gebraucht“ haben?
  • SÖBs geben personenbezogene Daten aus dem Arbeitsverhältnis ohne Zustimmung der Betroffenen und oft hinter der Rücken an das AMS weiter. Damit verletzt der SÖB nicht nur das Datenschutzgesetz, sondern auch seine Fürsorgepflichten als Arbeitgeber!

Siehe auch:

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