[Österreich][Einfach unerhört] Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Der Verein einfach unerhörthat über fragdenstaat.at eine Anfrage an das BMAW bezüglich der Rechtsgrundlage der Beziehung des AMS zu dessen Clientel (arbeitslosen Menschen) gestellt.
Das AMS tritt den Arbeitslosen gegenüber als Behörde auf. Es ist aber fraglich, ob dieser Status gegeben ist, da das AMS gemäß AMSG §1 “ ein Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit“ (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008905&FassungVom=2008-06-27 ) ist. Das AMS tritt gegenüber den Arbeitslosen aber weiterhin als Amt auf. Die Anfrage betrifft nun genau diesen Punkt: Ist das AMS weiterhin berechtigt den Menschen gegenüber als Amt (mit RSA-Briefen, Bescheiden usw. ) aufzutreten. Vor allem: Kann das AMS davon ausgehen, dass mit jedem Arbeitssuchenden ein Vertragsverhältnis besteht?
Die zentrale Anfrage an das Ministerium ist:
„Verfügt das BMAW über gesichertes Wissen dazu, dass die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich ohne jeglichen Nachweis davon ausgehen darf, das jeder Arbeitslose im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes einen Vertrag über die Erbringung von »Leistungen des Arbeitsmarktservice, die nicht im behördlichen Verfahren erbracht werden« mit dem Dienstleistungsunternehmen Arbeitsmarktservice (UID: ATU38908009) abgeschlossen hat?“ (https://fragdenstaat.at/anfrage/illegale-arbeitsvermittlung-des-ams/)
Zum vollständigen Anfragetext: https://fragdenstaat.at/anfrage/illegale-arbeitsvermittlung-des-ams/)
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