[DRdA][Österreich] Sanktionen im Arbeitslosenversicherungsrecht – Verwaltungspraxis ohne gesetzliche Grundlage
DRdA weist darauf hin, dass die Durchführungsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft zur Sanktionierung von Arbeitslosen keine rechtliche Basis hat.
„Die schwarz-grüne Regierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 zum Ziel gesetzt, die AlV zu reformieren. Diese Reform ist gescheitert* und war offenbar Anlass dafür, die Überlegungen zur Verschärfung der Sanktionen zumindest in einer Weisung des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) mit dem Titel „Durchführungsweisung zu § 10 AlVG: Verbesserung der Wirkung von Sanktionen“ umzusetzen.* Mit der Durchführungsweisung soll die derzeitige Verwaltungspraxis geändert werden. Insb soll der Anspruchsverlust nach § 10 AlVG zeitnah nach einer Pflichtverletzung eintreten und sollen mit der Durchführungsweisung parallele Sanktionen während eines Leistungsausschlusses und Kontrollmeldetermine möglich sein. Weiters soll die Ausschlussfrist aufgrund nicht im Gesetz festgelegter Tatbestände unterbrochen werden können.“ (https://www.drda.at/a/413_INFAS_26/Sanktionen-im-Arbeitslosenversicherungsrecht–Verwaltungspraxis-ohne-gesetzliche-Grundlage )
„Die Durchführungsweisung des BMAW zu § 10 AlVG verstößt in einigen relevanten Punkten gegen das AlVG und führt daher zur Rechtswidrigkeit von AMS-Bescheiden, die sich darauf stützen. Folglich ist die derzeitige Verwaltungspraxis des AMS – basierend auf der Durchführungsweisung – in diesen Punkten rechtswidrig:
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Keine Kontrollmeldungen während Sperrfrist;
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Keine Sanktion während einer bestehenden Sanktion;
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Rechtsfolgen der Sperre dürfen nicht nachwirken;
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Vermittlung innerhalb der Ausschlussfrist.
Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist diese gesetzwidrige Verwaltungspraxis schnellstmöglich zu beheben.“ (ebd.)
*) Vgl Hammerl, Reform der Arbeitslosenversicherung ist gescheitert, kurier.at vom 2.12.2022 https://kurier.at/politik/inland/reform-der-arbeitslosenversicherung-ist-gescheitert/402245142 (18.1.2024).
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