[AAÖ] Offener Brief von Apotheker*innen + Musterbrief Datenschutzbeschwerde
[W]ir [Aktive Arbeitslose Österreich] wurden gebeten, einen offenen Brief von über 218 Mitarbeiter*innen aus dem Apotheken- und Pharmaziebereich zu verteilen, weil die Medien wie allzu oft über solche Initiativen gar nicht berichten und somit eine demokratische Öffentlichkeit verhindern.
Weitere Information zum Brief (anbei als PDF): https://respekt.plus/2022/02/14/offener-brief-von-176-in-apotheken-und-weiteren-pharmazeutischen-berufen-taetigen/
Der Verein Aktive Arbeitslose Österreich unterstützt weiters den Aufbau einer Rechtshilfeseite unter https://www.rechtshilfe.or.at, die auch unter https://impfpflicht-rechtshilfe.at erreichbar ist. Wir werden im Lauf der nächsten Wochen unsere alte Rechtsinformationsseite von https://www.arbeitslosennetz.org dort einarbeiten und weiteres Material einpflegen (u.a. Vereinsrecht, Versammlungsrecht).
Ein erster Musterbrief für eine Datenschutzbeschwerde gegen die zentrale Dateneingabe für die amtsärztliche Bestätigung über das Vorliegen eines Befreiungsgrundes nach Impfpflichtgesetz steht zum Abruf bereit.
Im Gesetz und in der dazugehörigen Verordnung ist datenschutzkonform vorgesehen, dass sensible Daten in Form von medizinischen Befunden den Amts- und Epidemieärzt*innen lediglich vorzulegen sind, aber nicht zur Datenverarbeitung durch die Länder bzw. Gesundheitskassen zu übermitteln sind. Aber genau das machen nun die Länder mit vermutlich rechtswidrigen Datenerfassungsformularen im Internet. Zudem will man die übermittelten Daten nicht sofort nach Erstellung der amtsärztlichen Bestätigung wieder löschen, sondern sogar bis zu 3 Monate nach Auslaufen der Gültigkeit des Impfpflichtgesetzes weiter auf Vorrat speichern.
Wie exxpress.at berichtet, werden in NÖ die sensiblen Daten sogar im Homeoffice namenloser Epidemieärzt*innen bearbeitet. Wenn Daten fehlen, soll nach Niederösterreichischer Ärztekammer der Antrag einfach abgelehnt werden. Das ist völlig rechtswidrig, weil die Behörde einen Verbesserungsauftrag nach § 13 AVG zu stellen hat! Die „kurze Einschulung“ ist für eine rechtskonforme Bearbeitung also offenbar nicht ausreichend!
Wir bitten, unseren Musterbrief bekannt zu machen, damit auch andere Menschen sich gegen die vermutlich rechtswidrige Vorgangsweise der Bundesländer bei der Umsetzung des Impfpflichtgesetzes wehren können. Aufgrund der Omikron-Varinate gibt es kein SARS-COVID mehr und somit gar keinen Grund mehr für die in der westlichen Demokratie einzigartigen Impfpflicht, mit der via Rasterfahndung und automatisierten Straforganen eine absurdes Überwachungs- und Strafregime aufgebaut wird!
Mit demokratie- und menschenrechtsfreundlichen Grüßen
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“
Brief der Apotheker*innen: 20220217_Offener_Apothekerbrief_COVID-Impfung http://www.aktive-arbeitslose.at https://www.facebook.com/aktivearbeitslose https://www.twitter.com/AKTIVEARBEITSLO kontakt@aktive-arbeitslose.at
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