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[Österreich] Ist Fortschritt nur für Unternehmer zulässig?

Bloged in Allgemein,Krise by friedi Freitag November 19, 2021

Türkis-Blau war schlimm – Türkis-Grün ist schlimm – falls man sich eine Fortentwicklung des Sozialsystems erwartet hat. Ein Rückblick zeigt: Das Sozialsystem (und die Demokratie) entwickelt sich schon seit längerem in die falsche Richtung.

Ein Mitglied einer Arbeitslosenvereinigung hat einen kurzen Blick in die Vergangenheit geworfen – und siehe da: Zwar sieben Jahre alt – aber in Thema, Art und im Lösungsansatz fast wie heute.

Die Situation bei den Kursen das AMS anno 2014, geschildert von einem Betroffenen: http://www.soned.at/forum___gaestebuch/seite_287 Auch damals haben die Unternehmer offiziell händeringend gesucht – war auch so zu der Zeit, als ich arbeitslos gemacht wurde (2009). Händeringend wurden IT-Fachrkäfte gesucht, der Herr LH. Schützenhöfer der Steiermark wollte Spanier importieren um den Bedarf zu decken, während gleichzeitig in Österreich massenweise IT-Fachkräfte arbeitslos wurden.

Im obig genannten Gästebucheintrag lässt sich eine ähnliche Situation erkennen:

Ich bin zurzeit, wiedereinmal, arbeitslos und beim AMS im Bezirk LF in NÖ gemeldet. Im Juni 2012 habe ich die Reife- und Diplomprüfung an der HTBLuVA in St. Pölten auf dem Gebiet der Elektronik mit Schwerpunkt Technische Informatik erfolgreich absolviert. Ich bin mittlerweile schon 23 Jahre alt und lebe aufgrund keines Einkommens noch zu Hause bei meinem Eltern. Die Geschichte fängt damit an, dass ich kein Geld vom AMS bekomme, da man ja gewisse Wochen (glaube 26 sind es) im Inland arbeiten muss, um einen Anspruch zu haben.(Ebd.)

Seit damals auch die Forderung, dass Betroffene zumindest in Form ihrer Vereinigungen (NGO) in die Entscheidungsprozesse – damal im Aktionsplan Menschenrechte – eingebunden werden. So wie bereits 2014 steht diese Forderung der Miteinbindung von NGOs nach wie vor auf der Internetseite der Volksanwaltschaft (siehe: https://volksanwaltschaft.gv.at/praeventive-menschenrechtskontrolle/nationaler-aktionsplan-menschenrechte-1 ) – aber nach wie vor wird eine Beteiligung – etwa von Arbeitslosenvereinen – in den Gremine, welche Arbeitslose betreffen, möglichst vermieden. Die Sozialpartner teilen sich hier die Mitbestimmung ohne Beiziehung Betroffener. Das AMS, für das Arbeitslose genau so Stake-Holder wären wie Unternehmer wären, binden Arbeitslose bei der Gestaltung ihrer Prozesse nicht ein – eigentlich ein schwerer Qualitätsmangel.

Aktuell gibt es seitens BM Kochers wieder einen Ansatz mit Betroffenen – auch mit Arbeitslosen Menschen-  zu sprechen. Aber ähnlich wie beim Aktionsplan Menschenrechte anno 2014 scheint es sich dabei wieder mehr um eine propagandistische Wendung zu handeln – und nicht um ein echtes Einbinden oder Mitdiskutierens auf Augenhöhe – schon gar kein Einbeziehen in die Gestaltung der Institutionen und Gesetze. Die Treffen, die bisher bekannt wurden, weisen eher in die Richtung: Feigenblatt. Da taucht der Herr Minister in einem AMS auf um spontan eine Stunde lang mit einem Kreis von Betroffenen zu reden – ohne Vorbereitung, ohne Protokoll – vermutlich nur eine Stimmungsauslotung.

Da kündigt sich der Herr Minister für eine Diskussion an – und kommt dann nicht. Da wird eine Videokonferenz für Arbeitslosenorganisationen zugesagt, in der dann eine Reihen von Gewerbetreibender ihre Emotionen gegen Arbeitslose abbauen dürfen. Die Vorschläge und Wünsche der Arbeitslosen werden dabei wieder im bekannten Spiel staatliches Ministerium – privatrechtliches AMS zerrieben. Der Wunsch nach einer Beratungs- und Unterstützungsstelle für Arbeitslose (Arbeitslosen-Anwaltschaft) wird mit dem Verweis auf die vorhandene Ombudsstelle vom Tisch gefegt.

Die Antwort auf den damaligen offenen Brief der NGOs aus 2014 (Offener Brief) stellete lapidar fest, dass es ohnedies keinen Bedarf gäbe. Es können „keine ‚groben Defizite‘ der Verwaltung im Informationsprozess über die Erstellung des ‚Nationalen Aktionsplans Menschenrechte‘ [NAP-MR] […]“  erkannt werden; zudem sei eine Beteiligung der NGOs aufgrund der Kosten nicht möglich. (siehe: Volksanwaltschaft).

Die NGOs kommen damals zum Punkt:

Der bisherige Verlauf des Prozesses „Nationaler Aktionsplan Menschenrechte“ lässt klar erkennen, dass die Beteiligten der Verwaltungsseite und deren politisch Verantwortlichen es verabsäumt haben,
a) die Partizipation der Betroffenen am Design sicherzustellen […] (ebd.)

Wie damals so auch heute – oder sogar schlimmer. Propagandistisch wird von Menschenrechen, von Mitbestimmung, von Einbindung gesprochen; Programme zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit- etwa Sprungbrett, Aktion 2000 usw.  werden gestartet – aber tatsächlich ändert sich nichts – eher im Gegenteil: Es wird schlimmer. Die Ausgrenzung steigt, die Langzeitarbeitslosigkeit steigt, das Präkariat wird mehr und die diktatorischen Züge eine Zwangssystems nehmen zu.

Graz, 19.11.2021, W.Friedhube

 

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