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Mandatsverlust bei Vorstrafen: Eh klar – oder?

Bloged in Allgemein by friedi Samstag Juli 14, 2012

Aus aktuellem Anlass (Scheuch) wird wieder eine Gesetzesverschärfung diskutiert und natürlich will Grün wieder mitziehen (siehe Aussage Steinhauser). Jetzt da man die Plätze am Bundesfuttertrog wittert fällt vom ursprünglichen grün-alternativen Programm immer mehr dem Pragmatismus zum Opfer. So auch bei der aktuell beabsichtigten Gesetzesverschärfung für Mandatare.

Auch wenn im Augenblick noch klar zu erkennen ist, dass sich diese Gesetzesverschärfung gegen ideologisch unerwüschte Stimmkonkurrenten richtet, sollte aber doch jedem klar sein, dass, wenn man so die unliebsamen Personen in Kärnten aus den Ämtern gedrängt hat, das Gesetz weiter gilt!

Das bedeutet dann: Tierschützer als Mandatare fallen leider aus. Zu leicht wird man da verurteilt – wie die Vergangenheit zeigt. Anderen Aktivisten droht dann ev. Ähnliches. Wenn man nun noch die von Prammer ausgelöste Diskussion um Strafverschärfung im österreichischen Parlament mitberücksichtig, wird ein – zumindes für mich – schreckliches Zukunftsbild sichtbar: Freche Oppositionelle im Parlament werden gestraft, und gehen dann – nach der nächsten Gesetzesverschärfung – ihres Mandats verlustig.

Ich weiß, das klingt übertrieben – aber Hand auf’s (ev. ehemalig grüne) Herz: Wer hätte sich vor 20 Jahren vorstellen können, dass Tierschützer unter Terrorismusverdacht angeklagt werden können? Wer hätte sich gedacht, dass aus der, dem wirtschaftlichen Erfolg dienenden Eurozone die größte Krisenzone der Wirtschaft wird. Wer hätte sich noch vor 50 Jahren gedacht, dass man nach dem Jahr 2000 wieder von einer Arbeitszeitverlängerung redet.

Ich sehe jedenfalls eine klare Richtung:

– Keine oppositionellen Zwischenrufe mehr im Parlament – wenn doch: dann Strafe

– Mandatare von unerwünschten Parteien werden angeklagt, verurteilt und so aus dem Amt gedrängt.

Es geht hier nicht um die Erlaubnis zur Schmiergeldannahme oder um das Tolerieren von Kriminellen in Staatsämter. Aber: Wäre das Eindämmen der Bestechung und des Amtsmissbrauchs der Hintergedanke, dann hätte man ja gefordert: Amtsverlust bei Schmiergeldannahme oder ähnliches – diese Variante ist aber nur vom BZÖ zu hören.

Die Regierenden und wollen keine so eingegrenzten Gesetze. Man will einen Blankoscheck um lästige Oppositionelle oder politische Konkurrenz zu bekämpfen – und zwar nach eigenen Gutdünken und nach Zeitplan; nicht wie sonst, wenn es um eigene Verfehlungen geht, durch den Wälerwillen der nächsten Wahl (dem bei DIESER Politikerkaste ohnedies nur mehr die Wahlverweigerung bleibt – und damit die großen Parteien ungefährdet lässt).

Im Moment richtet sich diese Strategie noch gegen FPÖ oder BZÖ – also den Teil der Politik, den viele als nationalistischen “braunen Rand” sehen. Aber sowohl Rot und vor allem Grün sollte erkennen, dass ein Urteil “farbenblind” ist. Die Einzige mögliche Beeinflussung von Urteilen liegt bei der herrschenden Macht. Das sollten vor alle kleinere Parteien wie die Grünen bedenken, auch wenn diese im Moment glauben, sich mit den Mächtigen arrangieren zu können und zusammen mit diesen die Gesetzesbasis einer immer sichtbarer werdenden Finanz-Diktatur herstellen.

Graz, 14.7.2012, W.Friedhuber

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