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Wer wird die Krise bezahlen?

Bloged in Allgemein,Geld,Krise by friedi Mittwoch August 4, 2021

Oft ist heute die Frage zu hören: Wer wird die Krise bezahlen? Die Antwort ist einfach: Die Schwächsten der Gesellschaft!

2009 war das Schlagwort der LinkeStmk: „Wir zahlen nicht für eure Krise“. Damals war die Wirtschaftskrise – ausgelöst durch US-Grundstückspekulationen und undurschsichtigen „Kapitalmarktprodukten“ als Krisenverursacher identifiziert. Als Lösung war etwa eine Transaktionssteuer gefordert und zugesagt. Gekommen ist nichts davon. Bezahlt haben die Krise die breite Masse durch Lohnverzicht und Sozialkürzungen.

Erst vor kurzem ist unter Türkis-Grün die Sozialgesetzgebung erneut novelliert worden (siehe: Die Sozialhilfe neu ist weder sozial, noch hilfreich ). Im neuen Gesetz überwiegen für die Betroffenen die Nachteile. Dieser Vorgang, Staatssanierung auf Kosten der Ärmsten zu versuchen, ist nicht neu.

Das hat Traditon – wie etwa bei der Arbeitslosenversicherung.

Aus dem Kreis der Arbeitslosen-Vereine wird darauf hingewiesen, dass bereits 1998 die GRÜNEn damals eine parlamentarische Anfrage eingebracht haben (siehe: Anfrage 4444 Öllinger, Anfrageseite 4444  Anfragebeantwortung 4444 unter 4148 , ältere Anfragen: Anfrage 1381 ÖllingerAnfrageseite 1381 ), welche „Minderausgaben“ [für den Staat] durch das Strukturanpassungsgesetz 1994 (Regierung Vranitzky IV) in den Jahren 1996 (Regierung Vranitzky IV) bis 1998 (Regierung Vranitzky V) erzielt wurden.

Die damalige Antwort zu dieser Anfrage:

„Von den ab 1. Mai 1996 in Geltung befindlichen gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Höhe der Notstandshilfe in Abhängigkeit von der Dauer der vorangegangenen nachgewiesenen Beschäftigungszeiten waren – nach Auswertung statistischer Daten der Bundesrechenzentrum GmbH – im Monatsdurchschnitt im Jahr 1996 rund 3.120 NotstandshilfebezieherInnen und im Jahr 1997 rund 9.500 NotstandshilfebezieherInnen betroffen.
Daraus resultierten Minderausgaben für Notstandshilfeleistungen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge von rund 50 Mio. öS  im Jahr 1996 und von rund 230 Mio. öS im Jahr 1997.“ (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/AB/AB_04148/fname_136508.pdf)

Interessant wäre nun eine neuerliche parlamentarische Anfrage, wie sich diese „Minderausgaben für Notstandshilfeleistungen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge“ im Zeitraum 1998 bis 2020 entwickelt hat.

Interessant ist dabei nicht die absolute Zahlengröße der Ausgaben, sondern die relative Zahl – also: Wie hoch ist der Verlust der Betroffenen im Verhältnis zu Zahlungen ohne Strukturanpassungsgesetz.

Zur Information:

Die Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung, die von der Arbeitslosenversicherung getragen wird, und die nach einem Auslaufen des Bezugs von Arbeitslosengeld beim AMS beantragt werden kann (für jeweils maximal ein Jahr). Diese Notstandshilfe ist seit 1996 gedeckelt.

„Deckelung der Notstandshilfe
Nach 6-monatiger Bezugsdauer wird, entsprechend der Dauer des zuvor  bezogenen Ar­beits­losen­geldes, eine Obergrenze bei der Höhe der Notstandshilfe eingezogen. Das ist die so­ge­nannte ‚Deckelung‘.
– Wenn Sie zuvor 20 Wochen Arbeitslosengeld bezogen haben, wird die Notstandshilfe mit der Ausgleichzulage gedeckelt (= 33,35 Euro/Tag, Stand 2021).
– Wenn Sie zuvor 30 Wochen Arbeitslosengeld bezogen haben, wird die Notstandshilfe mit dem Existenzminimum gedeckelt (= 38,90 Euro/Tag, Stand 2021).
– Wenn Sie aufgrund Ihres Alters bereits 39 bzw. 52 Wochen Arbeitslosengeld bekommen haben, wird dieNotstandshilfe nicht gedeckelt.“
( https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitslosigkeit/Notstandshilfe.html)

[Es wäre herauszufinden], wieviele Betroffene es jährlich gegeben hat und welche Volumina jährlich „eingespart“ wurden.

Auch bei der aktuellen Coronakrise wird es ähnlich aussehen: Bezahlen wird die Masse – über höhere Produktpreise, über gekürzte Sozialleistungen und über Verlust an Ersparten und Pensionsbezügen. Allein die bisherigen 10.788 Coronatoten beinhalten ein großes Potential von gesparten Pensionszahlungen.

Graz, 4.8.2021, W.Friedhuber (korrigiert und ergänzt 4.8.21; 5.8.21)

 

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