Corona als Faktor der kurzen Erinnerung
Wie rasch sich Grundsätze und Regeln verändern, ist besonders an den Coronamaßnahmen zu sehen. Noch vor 3 Monaten war es undekbar, dass Wirte zu kontrollierenden Polizeiorganen werden – nun bekommen wir eine 2 Klassengesellschaft und alle halten das für normal.
Es ist wirklich verwunderlich. Ist das kollektive Gedächtnis, die allgemeine Wertehaltung tatsächlich einer solchen Beschleunigung ausgesetzt, dass das, was noch vor ca. 3 Monaten empörte Stellungsnahmen nach sich zog plötzlich der Weisheit letzter Schluss ist?
Blickt man weiter zurück, wird es noch rätselhafter: Vor einem Jahr wurde eine große Pandemie ausgerufen. Die darauf aufsetzenden Krisengesetzgebung war damals von Anfang an umstritten. Es ließen sich einfach die Zahlen nicht ermitteln, welche die Schwere der Eingriffe in die Bürgerrechte rechtfertigten (siehe auch: https://www.linkestmk.at/archive/16171 ). Der österreichische Kanzler hat im Interview unverfroren mitgeteilt, dass gesetzeswidrige Erlässe kein Problem seien, da sie, bis sie angefochten würden, bereits wieder außer Kraft wären.
Aber mit dem Narrativ, dass eine Spitzenbelastung der Intensivstationen durch die plötzlich aufgetretene Seuche vermieden werden müsse, sahen die meisten Menschen diese willkürliche Gesetzgebug mit ihren Freiheitsbeschränkung ein.
Nun ist es ein Jahr später – und die Argumente sind immer noch die Gleichen und die Restriktionen eher verschärft denn gelockert. Die Intensivbetten sind weiterhin das Argument der Wahl für die Restriktionen – sie wurden nämlich nicht namhaft ausgeweitet. Allein das macht die Gesetzgebung fraglich: Die Begründung für die Beschneidung der Freiheitsrechte ist ja die grassierende Seuche und die Bettenkapazität – allein: sie grassiert nicht mehr und die Bettenkapazität wurde auch einem propagierten Seuchenverlauf nicht angepasst (weil eben keine Seuche in dem Ausmaß grassiert).
Die auftretenden Krankheitsfälle ab Jänner 2021 rechtfertigen die restriktiven Maßnahmen nicht – nur die Knappheit an Intensivbetten und deren mögliche Überbelegung dient als Argument. Mit diesem Argument könnte aber eigentlich alles verboten werden: Das Autofahren, das Bergsteigen, die Massenverkehrsmittel – weil es könnte bei einem Unfall immer zu Überbelegungen kommen.
Im Normalfall ist für eine Einschränkung der Freiheit ein Vorfall, eine Gegebenheit die validierbar ist, notwendig – und die gibt es nicht. Wenn die Regierung befürchtet, dass Corona als Dauerzustand mit moderaten Krankheitszahlen – etwa ähnlich der Grippe – in unser Land einzieht, so müsste sie Mittel für die Aufstockung der Spitäler bereitstellen – tut sie aber nicht.
Statt dessen werden Überwachungsmaßnahmen mit epidemologisch zweifelhaften Schutzwirkungen eingeführt, wie eine Coroan-Warn-App oder nächtliche Ausgehverbote, Geschäftsschließungen usw. – alles so, als würden wir eine Pestepidemie mit 1000en Toten haben – haben wir aber nicht.
Gleichzeitig nimmt das Problembewusstsein den diktatorischen Maßnahmen gegenüber mit großer Geschwindigkeit ab.
Noch im Jänner schrieb etwa AAÖ in einer Presseaussendung:
„(Wien, 3.1.2021) Dank der Verweigerung der SPÖ dem umstrittenen „Freitesten“ zuzustimmen bleibt die sowieso kaum umsetzbare Trennung der Bevölkerung in folgsame und unfolgsame Menschen erspart. Die Regierung hält jedoch eisern an ihrer gescheiterten obrigkeitsstaatlichen Politik der Eskalation fest und will stattdessen in den Schulen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnis wohl eher nicht die Infektionsherde sind, das Seuchenregime auf Kosten der Kinder weiter verschärfen.“ (AAÖ, 3.1.2021, siehe: https://www.linkestmk.at/archive/18071 )
Inzwischen hat die SPÖ dem Gesetz zugestimmt, ohne dass es ein großes Aufsehen erregt hat.
Auch Menschenrechts und Digitalrechtsgruppen warnten noch am 27.4. das EU-Parlament vor diesen undemokratischen Entwicklungen:
„28 Menschenrechts- und Digital Rights Gruppen haben sich mit einem Schreiben an die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt und warnen aufgrund von Bedenken bezüglich Diskriminierung, Privatsphäre und Datenschutz davor, das Digitale Grüne Zertifikat ohne die notwendigen Veränderungen diesen Mittwoch zu beschließen.“ (Presseaussendung AAÖ vom 27.4.2021; siehe: https://www.linkestmk.at/archive/18891 )
Nun haben wir Mai und die Maßnahmen zur Spaltung der Gesellschaft als medial bejubeltes Rettungsmittel: Ins Gasthaus – nur mit grünem Pass, Reisen . nur mit Grünem Pass, Turnen im Verein – nur mit Testbestätigung. Und die Ausgansbeschränkung – nun die wird vorerst vermutlich bleiben.
Menschen die sich nicht impfen lasse wollen, werden von vielen Aktivitäten ausgeschlossen – sie werden zu Paria der Gesellschaft – werden medial als unsozial, dumm, Leugner verunglimpft. Und dann tuen manche – etwa die Regierungsmann- und Frauenschaft verwundert, wenn die Aggressionen steigen. Wenn immer mehr Menschen von der Regierung praktisch beflegelt und sanktioniert werden, steigt natürlich die ohnmächtige Wut – gerade Herr Kurz müsste das von seinen Israelbesuchen bestens wissen (Anspielung auf das Palästinenserproblem in Israel).
Damit keine Irrtümer entstehen: Im Jahr 2020 gab es eine Übersterblichkeit in Österreich. Es soll hier nicht einer Verharmlosung des Coronavirus das Wort geredet werden.

Sterbefälle
Wie zu sehen ist, war im Frühling 2017 aber eine ähnlich hohe Übersterblichkeit wie im Herbst 2020, ohne dass damals ein Lock-Down verhängt wurde.
Der breite Anstig im Sommer/Herbst 2020 kann als Folge der Pandemie im Frühling 2020 gedeutet werden und damit die damaligen Maßnahmen rechtfertigen.
Eine weitere Rechtfertigung von Maßnahmen über 2020 hinaus scheint aber kaum ableitbar zu sein – überhaupt im Vergleich zu Herbst 2016 Frühling 2017 (die Übersterblichkeit im Februar 2021 gehört zu den niedrigsten im Beobachtungszeitraum).
Warum aktuell, bei einer Sterberate, die geringer ist als 2015 oder 2018 ist – und sogar mit eine der geringsten im Beobachtungszeitraum ist, plötzlich diktatorische Freiheitsbeschränkungen erlassen werden müssen, Passierscheine für Personengruppen und suggestiver Impfzwang eingeführt wird, ist aus der Sterbestatistik nicht ableitbar.
Ebenso verwunderlich ist die in Medien und in Leserbriefen zum Ausdruck kommende Zustimmung zu Maßnahmen, die noch vor kurzem in diktatorischen Systemen wie China angeprangert wurden. Nun werden haarsträubende Maßnahme von der Regierung unwidersprochen eingeführt: etwa Corona-App, grüner Pass, Zugansbeschränkungen u.a.m. – alles begründet mit einer dramatischen Situation, die sich so in den Statistiken kaum nachweisen lässt.
Dass Experten und Expertinnen des Medizinsektors und der Pharmaindustrie, aus persönlicher Überzeugung oder aus Kalkül solche Maßnahmen fordern, ist verständlich. Es ist aber Aufgabe der Verwaltung, diese Forderungen mit den politischen Rahmenbedingungen einer Demokratie abzugleichen – sozusagen die Kirche im Dorf zu lassen. Stattdessen scheint die Regierung – und die Regierungen global – die Gelegenheit beim Schopf zu fassen, um Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Autonomie usw. einzuschränken.
Aktuell wird einer kaum mehr nachzuvollziehenden Restriktion das Wort geredet. Die verhängten Maßnahmen sind auch nicht situationsadäqut. Wenn etwa nur negativ getestete Menschen, also Menschen ohne Corona, in ein Fitnessstudio dürfen, sie aber trotzdem Masken tragen und Abstand halten müssen, so entzieht sich das jeglichem rationalen Verständnis. Entweder ist man coronafrei und kann ungehindert turnen – oder man hat Corona und muss isoliert werden.
Aber anscheinend sind die Maßmahmen nicht Fisch, nicht Fleisch – lediglich Maßnahmen der Restriktion. Sie haben nur ein zentrales Merkmal: Sie widersprechen dem Prinzip der Autonomie. Was in der Altenpflege und in der Medizin zum Zwecke der Haftungsabwälzung der letzte Schrei war – die Autonomie – gilt hier bei den Restrikionen nicht mehr; hier herrscht ein patriachales System der Expertenvorschreibung (allerdings ohne Haftung im Schadensfall). Ich bin gespannt, wie diese Regierung auf Haftungsklagen wegen Umsatz und Verdienstentgang von zugrundegerichtete Unternehmen reagieren wird. Allzuviele solcher Klagen wird es vermutlich nicht geben, da die zugrundegerichteten kaum mehr das Klagerisiko tragen können.
Noch unverständlicher wird das politische Agitieren in anderen Bereichen. So wird zwar der Staatsschuldenberg unter dem Titel der Krisenbekämpfung in astronomische Höhe gesteigert, einen Corona-Lastenausgleich der Reichsten, ein aliquoter Krisenanteil wird jedoch kategorisch abgelehnt. All das nährt natürlich das Wachsen der irrationalen Vermutungen einer böswilligen Verschwörung: Unplausible und überschießenden Zwangsmaßnahmen mit katastrophalen Folgen für die meisten Menschen und anderseits die kategorische Schonung der Krisengewinner und Kapitaleigner – das ist der Nährboden für irationales Verhalten – geschürt noch durch mediale Diffamierung derer die es wagen zu protestieren.
Und rätselhafter Weise hat die „öffentliche Meinung“ ein so kurzes Gedächtnis, dass zwei Monate ausreichen um das zuvor unvorstellbare plötzlich mit Zustimmung durchzuführen – etwa die Kontrolle der Seuchenfreiheitsdokumente durch die Wirte.
Graz, 5.5.2021, W.Friedhuber
da ein guter link, der vieles erläutert, auch dass die intensivstationen so ausgelegt sind, dass sie für gewöhnlich zu mindestens 80% belegt sind, also es nicht vieler covid erkrankte bedarf, damit sie an die grenzen stoßen.
n.b.die größeren reserven oder besser gesagt das freihalten für covid problemfälle ist mit sicherheit auf kosten anderer patienten gegangen.
https://cms.falter.at/blogs/athurnher/2021/04/16/corona-blindflug-sichtflug-bei-schlechten-wetterverhaeltnissen/
Trackback by kurt strohmaier 7. Mai 2021 20:54