[Aktive Arbeitslose] Heimarbeitsgesetz-Pfusch: Zurück an den Start bitte!
(Wien, 22.2.2021) „Geradezu abenteuerlich ist es, wie die schwarzgrüne Regierung wieder in einer Kurzbegutachtung ein völlig mangelhaftes Gesetzespaket zu wichtigen Themen durch den Nationalrat peitschen will“ empört sich Aktive Arbeitslose Österreich Obmann über den neuerlichen Pfusch der offenbar überforderten Regierung.
Lockinfalle Homeoffice
Um wieder aus dem „Homeoffice“ aussteigen zu können, sollen nach Regierungswunsch die Arbeiter*innen – die in der Coronaepidemie viele Nachteile wie Lockdown des sozialen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Lebens zum Wohle der Wirtschaft (fast unverminderte Arbeitspflicht!) auf sich genommen haben – einen „wichtigen Grund“ vorweisen! Damit hat der Köder Freiwilligkeit seine Arbeit getan und das „Homeoffice“ wird allzuleicht zur Lockinfalle. Die Regierungsvorlage vom neuen Arbeitsminister Martin Kocher zeichnet sich leider noch durch weitere Nachteile für die Arbeiter*innen aus:
- Finanzielle Lasten für Arbeiterinnen: Nur 300 Euro an Investitionskosten für „digitale Arbeitsmittel“ sollen im Jahr von der Steuer abgesetzt werden können. Viel zu wenig für eine professionelle Ausstattung. Analoge Arbeitsmittel oder notwendige Umbauten im Wohnbereich bleiben unberücksichtigt. Über 300 Euro im Jahr gehende Aufwandsentschädigungen sollen sogar als Einkommen gewertet und versteuert werden, während Unternehmen sich auf lange Sicht viel Geld sparen können.
- Haftung für Schäden durch im Haushalt lebende andere Personen und Tiere am vom Unternehmen zur Verfügung Arbeitsgerät sollen die Arbeiter*innen pauschal übernehmen, ohne dass es ein richterliches Mäßigungsrecht geben soll.
- Betriebsvereinbarungen sind nicht zwingend vorgesehen und haben auch keine Mindeststandards zu erfüllen.
- Betriebsräte bleiben draußen und haben keine besonderen Kontrollrechte!
- Der verringerte Kontakt zum Betrieb, die reduzierte Möglichkeit sich untereinander auszutauschen und kollektiv zu organisieren wird durch keinerlei Regelung ausgeglichen. Das Machtungleichgewicht zwischen Unternehmen und Personal wird dadurch vergrößert! Karrieremöglichkeiten im Betrieb werden so verbaut.
- Wesentliche Bereiche wie Datenschutz und Datensicherheit bleiben völlig ausgespart, die im „Homeoffice“ vereinzelten Arbeiter*innen werden in Stich gelassen und setzen sich schwer abschätzbaren Risiken aus.
- Durch die vorgebliche „Freiwilligkeit“ werden letztlich die Arbeiter*innen selbst dafür verantwortlich gemacht, wenn diese unter schlechten Bedingungen Heimarbeit wie im vorletzten Jahrhundert erledigen. Da die Arbeit an sich oft weiter großteils fremdbestimmt ist und die Mitsprache im Betrieb nicht deutlich ausgebaut wird, laufen Arbeiter*innen Gefahr, letztlich doch wieder nur zu billigen Zuarbeiter*innen für steigende Unternehmensgewinne degradiert zu werden.
Die zweifelsfrei zum Teil bestehenden potentiellen Vorzüge von Heimarbeit laufen Gefahr, von den vielen problematischen und offenen Punkte der trotz einjähriger Vorbereitungszeit inhaltlich ziemlich schwachen Novelle zunichte gemacht zu werden. Dass der mit vielen Vorschusslorbeeren aus der Wissenschaft kommende neue Arbeitsminister Martin Kocher sich nun selbst als partieller Arbeitsverweigerer entpuppt, lässt wenig Gutes für die Zukunft erwarten, wenn diese in aller Eile durchgezogene Pfusch die neue Art der Motivation sein soll.
Weitere Information:
- Stellungnahme Aktive Arbeitslose Österreich zum „Homeofficegesetz“
https://www.aktive-arbeitslose.at/gesetzesbegutachtungen/stellungnahme_zur_novelle_arbeitsvertragsrechts_anpassungsgesetz_arbeitsverfassungsgesetz_ua_aenderung_94me.html - Parlamentsserver: Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz u.a., Änderung (94/ME)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00094/index.shtml
Aktive Arbeitslose Österreich, ZVR: 852272795 Die Basisgewerkschaft von und für Erwerbsarbeitslose http://www.aktive-arbeitslose.at https://www.facebook.com/aktivearbeitslose https://www.twitter.com/AKTIVEARBEITSLO kontakt@aktive-arbeitslose.at
Anm. LinkeStmk:
Das Gesetz wurde – wie in dieser Regierung üblich – im Eiltempo durch das Parlament gejagt. Es gab nur eine minimale Zeit um Stellung zu beziehen.
Ich (Friedi, als Nicht-Jurist) habe am 18.2.2021 an ii9@bma.gv.at (die Mailadresse für Stellungsnahmen) folgenden Anmerkung gesendet:
Aus meiner Sicht fehlt dem Gesetz eine Schutzbestimmung für den Arbeitnehmer für den Fall der unbeabsichtigten Weitergabe von Firmendaten an Dritte.
Etwa in der Form:
Da im Homeoffice die Einsicht in Firmendaten von firmenfremden Personen kaum zu verhindern ist, ist es die Pflicht des Arbeitsgebers nur solche Arbeitsaufträge als Homeoffice-Arbeit zu vergeben, wo eine Einsicht in die Arbeit durch firmenfremde Personen unkritisch ist.
Insbesonders kann der Arbeitsgeber keinen Konsequenzen (Kündigung, Schadensersatz) geltend machen, wenn Firmenfremde Einsicht in Daten im Homeoffice bekommen.
Ebenso entstehen keine Schadensersatzansprüche, wenn Daten aus elektronischen Anlagen im Homeoffice durch dritte abgezogen werden, da nicht davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice die gleichen technischen Möglichkeiten hat solche Einbrüche zu verhindern als sie in den Firmennetzen gegeben ist.
No comments yet.