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EU – Rettungsplan bricht Vertrag von Lissabon

Bloged in Allgemein by friedi Freitag Juli 17, 2020

Die EU entfernt sich immer mehr von einem auf Recht begründeten Bund. Dass die Bürger eines Staates für die Schulden eines anderen haften sollen, bricht sowohl EU- als auch Verfassungsrecht!

Eine Volksabstimmung in Österreich muss vor der Zustimmung zu dem Plan durchgeführt werden.

Der Corona-Rettungsplan, der aktuell von Frankreich und Deutschland vorgesehen ist, würde einen Bruch der Lissabonner Verträge sowie einen Bruch der österreichischen Verfassung bedeuten. Bevor der Plan umgesetzt werden kann, müssen diese Regelwerke erst modifiziert werden. Dazu ist in Österreich eine Volksabstimmung notwendig. Eigenartiger Weise wird dieses Faktum in den Nachrichten unterschlagen!

Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, den Menschen in Italien oder in Frankreich oder Spanien nicht zu helfen – es geht darum, dies auf eine rechtlich geordnete Weise zu tun.

Es geht darum, dies in einer demokratisch korrekten Weise zu tun!

Die EU ist ein Verein, der, um die neoliberalen Strukturen aufrecht zu erhalten, auch bisher schon vor keinen Täuschungen, Tricks und kleinen Vertragsbrüchen zurückschreckte.

Auch die EZB unterläuft mit ihrer Geldpolitik und vor allem mit dem Target II Verfahren eigentlich den EU-Vertrag. Aber in dem Fall nicht durch offenen Gesetzesbruch sondern mittelbar über die Währungsstabilität.

Natürlich! Der Euro-Crash ist absehbar und wird – wie immer – die untersten Schichten existenziell Treffen – aber es wird durch das Vorgehen der EZB nicht offen ein Gesetz gebrochen.

Nun, bei dem Plan, dass die Staaten der EU für die Finanzpolitik einiger anderer haften – das ist eine neue Dimension! Das ist offener Vertragsbruch.

Die Proletarier in Deutschland, Österreich und all den anderen Ländern, die unter der Austeritätspolitik auf Wohlstand verzichtet haben, um ihre Staatsfinanzen in kalkulierbaren Rahmen zu halten, die sollen nun plötzlich für Kredite haften, um Ländern wie Italien, Spanien oder Frankreich ihre grenzenlose Finanzpolitik zu ermöglichen und für deren Schulden zu haften,

Das ist ein klarer Vertragsbruch der Lissabon-Verträge!

Der Propagandaapparat der EU, aber auch die offiziellen Medien in Österreich, tuen alles um dieses Faktum zu verschweigen. Im Gegenteil: Eine Verhinderung des Planes wird propagandistisch als Solidaritätsbruch dargestellt.

Ja- es stimmt: Auch manche konservative Kreise sprechen sich gegen die Hilfe aus, weil auch von ihnen manche auf Gewinne verzichten müssten. Es gibt also auch kapitalistische Argumente gegen den Plan. Deswegen sollten sich aber Linke nicht vor den falschen Karren spannen lassen!

Diese Schuldenübernahme ändert das falsche System nicht. Im Gegenteil: Es setzt ein mittelalterlich- feudalistisch-kapitalistisches Mischsystem fort. Die Regenten holen sich was sie wollen und die unteren Schichten der Bevölkerung haften mit ihrer Arbeitsleistung. Dieses System, da werden die Sozialdemokraten ja nicht müde das zu behaupten, sollte ja durch die EU-Gemeinschaft überwunden werden. Nun wollen es auch die Sozialdemokraten gemeinsam mit den Konservativen endgültig als EU-Solidarität etablieren.

Solidarität würde aber bedeuten, dass man den Betroffenen hilft! Dass Projekte aufgelegt und durchgeführt werden. Direkt vor Ort. Dafür könnten – analog des Katastrophenfond oder auch der bisherigen Gepflogenheiten der EU-Projekte – Gelder gegeben werden. Dafür könnte auch ein nicht-rückzahlbarer EU-Fond aufgelget werden, der durch Gelder der Nationalstaaten gefüllt wird. Das wäre solidarisch, demokratisch und human. Das würde auch weder den EU-Vertrag noch die nationale Verfassung berühren.

Nur: Das will weder Italien noch Frankreich – und das wollen schlussendlich auch die EU-Greminen nicht so. In beiden Fällen wollen die Regenten das Geld haben und von oben her gemäß ihrer Vorstellung verteilen. Diese Vorstellung ist aber weder solidarisch noch hilfreich. Sie ist kapitaistisch und feudalistisch. Dass Italien oder Frankreich in finanziellen Problemen sind, ist ja nicht die Schuld von Corona, sonder die Schuld genau der durchgeführten Politik ihrer Regenten! Das gilt auch für die EU!

Die EU – für Österreich allen voran Herr Othmar Karas – findet natürlich an diesem Vorgehen gefallen: Wir bestimmen – ihr haftet.

Aber trotzdem: Auch wenn sich mir die Haare aufstelen – soll die EU so vorgehen! Aber sie soll die geltenden Gesetze einhalten. Zumindest in Österreich ist eine Volkabstimmung durchzuführen, weil das geokabte Vorgehen in Österreich verfassungswidrig ist!

Die Bürger in Österreich sind zu befragen, wenn die Verfassung durch die EU in einem so entscheidenden Punkten geändert wird – das wäre ein Grundprinzip der Demokratie!

Graz, 16.7.2020, W.Friedhuber

PS.: Ich will nicht verschweigen, dass ich diese Sicht sowohl an alle Parlamentarier als auch an die APA gesendet habe – es gibt aber keine Reaktion – weder als Antwortmail noch in den Medien. Das Problem wird nicht einmal dementiert – es wird totgeschwiegen!

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