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[Graz] Jüdische Gemeinde in Graz verweigert Zusammenarbeit

Bloged in Allgemein by friedi Dienstag Februar 25, 2020

Wie die KleineZeitung vom 18.2.2020 berichtet, verweigert die jüdische Gemeinde in Graz die Zusammenarbeit mit dem Menschenrechtsbeauftragten Prof. Benedek (siehe: KleineZeitung)

Die KleineZeitung selbst ist dabei in ihrer Berichterstattung auf der Seite Israels bzw. parteiisch für die Sicht der jüdischen Gemeinde (oder israelitischen Kultusgemeinde).

So werden in der KleinenZeitung Vereine wie etwa die Steirische Friedensplattform in den Dunstkreis von Antisemitismus gerückt, wohl wissend, dass diese Vereine kaum die finanzielle Kapazität haben, die KleineZeitung ernsthaft zur Rechenschaft zu ziehen.

Eine Darsellung von Seiten der Friedensplattform im Sinne einer objektiven Berichterstattung findet man nicht. Die diffamierten Organisationen haben kaum die Möglichkeit diesen medialen Angriffen wirksam entgegenzutreten. Lediglich über ihre Internetkanäle kann eine Stellungsnahme abgegeben werden (siehe: http://www.friedensplattform.at/?p=5611)

Ähnlich arbeitet die jüdische Gemeinde in Graz. Sie diffamiert, vereigert, beeinflusst nach ihrem Bedarf. Jegliche Abwehr dagegen wird als Antisemitismus oder Judenfeindlichkeit dargestellt. Die jüdische Gemeinde erzeugt das, was sie vorgibt zu bekämpfen – ein Klima der Feindseligkeit.

Was die jüdische Gemeinde radikal als Antisemitismus ablehnt ist die Kritik an der völkerrechtswidrigen Politik Israels. Diese Kritik ist aber faktisch berechtigt und legitim.

Wo aber die jüdische Gemeinde sich jegliche – auch berechtigte – Kritik an der Politik der israelischen Regierung verbietet, dort versucht sie aktiv und unlegitimiert in die Landespolitik von Österreich oder der Steiermark einzugreifen.

So wurde etwa von der Stadt Graz eine„Arbeitsgruppe Antisemitismus“ eingerichtet, um tatsächliche Vorkommnisse von Antisemitismus zu verfolgen.

Ja: Es gibt wieder persönliche Attacken gegen Juden – auch in Graz! Dagegen ist polizeilich scharf vorzugehen. Angriffe gegen Personen und Wohnungen sind – unabhängig von der Religionszugehörigkeit – zu unterbinden!

Die Arbeitsgruppe soll nun solche Übergriffen untersuche. Da Hr. Benedek,  aber nicht so ohne weiteres die von der jüdischen Gemeinde beabsichtigte Kampagne gegen israelkritische Vereine mittragen wollte, lehnt die jüdische Gemeinde nun eine Zusammenarbeit mit Wolfgang Benedek ab. Wolfgang Benedek soll aus der Arbeitsgruppe gedrängt werden. Statt einer Aufklärung etwaiger antisemitischer Strömungen in Graz kommt es nun zu einer emotionalen Aufschaukelung des Themas.

Der Einfluss der jüdischen Glaubensgemeinschaft ist aber gross, dass Stadt-, Landes- und vermutlich auch Bundesregierung diese konfliktfördernde Strategie der jüdischen Gemeinde mittragen werden. Die Differenzierung zwischen Kritik an politischen Vorgehen und Hass aufgrund religiöser Orientierung fehlt. Die Zeitungen – siehe KleineZeitung – ziehen da auf aller fälle mit und liefern eine mediale Plattform.

Fast entsteht der Eindruck, dass Israel für seine Politik einen Antisemitismus benötigt um unter diesem argumentativen Schutzmantel Völkerrechtsbruch durchführen zu können.

Graz, 25.2.2020, W.Friedhuber

Anlage: Definition von Antisemitismus in der Steiermark übernommen von IHRA:

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ (https://www.next.steiermark.at/cms/beitrag/12701998/148365603)

 

Kommentare	»
  1. Die Israelitische Kultusgemeinde IKG ist NICHT die allgemeine „Vertretung der Menschen jüdischen Glaubens“ sondern nur der in ihr organisierten orthodoxen und politisch eher weit rechts stehenden – also nationalistisch orientierten – Kultusgemeinden!

    Sie vertritt definitiv nicht die „liberalen Gemeinden“ und schon gar nicht jene Jüd*innen (oder richtiger: Israelit*innen/Semit*innen?), die nicht religiös organisiert sind bzw. sich von der religiösen Ideologie emanzipiert haben! Auch im Konservativ-Katholischen Österreich soll es laizistische, aufgeklärte Jüd*innen (oder was auch immer) geben! Die IKG-Führung scheint da eher eine religiös-nationalistisch-identitäre Ideologie zu vertreten.

    https://www.derstandard.at/story/1334531000031/israelitengesetz-ein-neues-gesetz-fuer-die-juedische-gemeinschaft

    Das mit den gesetzlich geregelten Religionsgemeinschaft ist aus menschenrechtlicher Sicht schwerst problematisch, da gibt es auch schon eine etwas ältere Studie die als Buch publiziert wurde.

    Und auch der EGMR hat das System der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften als Verletzung der in Österreich im Verfassungsrang stehenden EMRK erkannt. Der Verfassungsbruch geht aber munter weiter.

    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20080731_OTS0150/egmr-urteil-das-oesterreichische-religionsrecht-verletzt-menschenrechte-bild

    Eines ist klar: Auch mit Mitteln des Wortkrieges sind die ziemlich vermurksten Nahostkonflikte sicher NICHT zu lösen.

    Trackback by Martin Mair 25. Februar 2020 16:54

  2. Die Grazer Kultursgemeinde scheint ganz im Gegensatz zur Wiener Kultusgemeinde ihre Statuten NICHT zu veröffentlcihen. Aus dem Wiener Statut geht kein allgemeinpolitisches Mandat hervor. Die IKG-Führung überschreitet daher mit ihrer rechtspopulistischen Stimmungsmache gegen den anerkannten Menschenrechtsexperten Wolfgang Benedek vermutlich ihren Statutenbereich.

    Das Verbrechen von em. Univ. Prof. Wolfgang Benedek war ja, dass er das MENSCHENRECHT auf ein FAIRES Verfahren nach Artikel 6 EMRK und Schutz vor Diskriminierung nach Artikel 14 EMRK für den Verein SOMM eingefordert hatte (Artikel 10 EMRK Meinungsfreiheit natürlich auch). Rechtlich gesehen hat die „Menschenrechtsstadt Graz“ einen Verfassungsbruch begangen mit der Diskriminierung von SOMM weil die EMRK in Österreich seit 1964 im Verfassungsrang steht. Eine Behörde ist nämlich daran gebunden! Auch wenn durch die Verweigerung von Bescheiden einem der Rechtsweg genommen wird (= Verletzung Artikel 6 EMRK Recht auf einen Richter!)

    Trackback by Martin Mair 25. Februar 2020 17:01

  3. Zum Vergleich die Transparenz der IKG in Wien:

    https://www.ikg-wien.at/rechtliche-grundlagen/

    Da werden alle grundlegenden Regeln veröffentlicht!

    Die IKG Graz Führung soll übrigens Bürgermeister Siegfrid Nagl nahe stehen.

    Trackback by Martin Mair 25. Februar 2020 17:10

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