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Die unabhängige Juistiz in Graz weiß wie sie unabhägig ist

Bloged in Allgemein by friedi Samstag Januar 25, 2020

Wer politisch orientierte Gerichte erleben will, braucht nicht nach China zu gehen – Graz bietet das auch: Murdemonstrant nun nochmals kräftig ein’s d’rauf gegeben!

Wie die Kleine Zeitung vom 23.1.2020 berichtet, hat der Murkraftwerksgegner, der Spottgedichte mit drohendem Unterton an steirische Politiker geschickt hat, 12 Monate bedingte Freiheitsstrafe, 9.000 € Strafgeld und nun noch einen Nachschlag von 2.400 € aufgebrummt bekommmen (siehe Kleine Zeitung, 23.Jänner 2020, S. 20).

Das Imperium schlägt zuruck!

Da draut sich jemand gegen die Obrigkeit aufzumucken – nicht bei uns! Das Gericht spielt da freudig den Vollstrecker (siehe: http://www.linkestmk.at/archive/12966). Schließlich ist es Teil des System – der unabhängige Teil – aber Gesetz ist Gesetz (zumindest für die Schwächeren, die Regenten haben da eher einen breiten Spielraum).

Was hat den dieser, im Jahre 2016  61 Jährige getan?

Nun: Er hat das Lied „Am Brunnen vor dem Tore“ im Stil der 1848 üblichen Schmähgedichte mit bedrohlichen Unterton umgedichtet und anonym an die Verantwortungsträger von Graz, Steiermark und ESTAG geschickt.

Die Zeile „An der Laterne vor dem großen Tor, hängt zwar niemand gerne, doch manchen steht’s bevor!“ hat dem wackerne Landeshauptmann und den ESTAG-Obern Todesangst eingejagt. Zumindes der ESTAG Ingenieur hat sich unter Polizeischutz für sich und seine Familie eine Hotelzimmer nehmen müssen (kein Scherz!).

Die Landesregierung hat ja ohnedies einen dichten Polizeikordon um sich – ist also ohnedies für fast niemand wirklich erreichbar – aber sie fühlte sich doch genötigt!

jaja!.

Immehin war der 61 Jährige ja pensioniert und noch gehfähig. Daher war es ja zu befürchten, dass er sich aufmacht – ev. ein Tor und eine Laterne kauft und die Landesregierung und die ESTAG-Manager dann auf die Laterne hängt – ist ja Gefahr im Verzug! Noch gibt es ja kein Laternenverbot – also lauert die Angst immer und überall (wäre ja was für die steirischen Blauen: Nach Poller betonieren nun ev. alle Laternen gegen Gummilaternen austauschen damit die Herrschaft auf Dauer ihres Lebens sicher ist  – und ein paar Millionen könnte dabei ja ev. auch abgestaubt werden).

Nun: Das Gericht kennt zwar das Lied der Lili Marleen nicht, weiß auch von der Traditon der Schmägedichte nichts – aber hat sich den Ängsten der armen Regenten angeschlossen und den Pensionisten verdonnert.

Ein Brief, der versendet wurde, den hat der Angeklagte potentielle Massenmörder mit der Laterne und dem Tor im ersten Verfahren nicht zugegeben.

Das Gericht glaubt ihm das nun aber nicht,  dass er nicht auch den Brief geschickt hat, daher – fehlender Beweis hin oder her – nochmals 2.400 € d’rauf!

Dass die gewählten Regenten in Stadt und Land mit Gemeingut nach Belieben verfahren (Ausgliederungen, Gebietstausch zu Lasten der Allgemeinheit, sinnlose millionenteure Projekte, nicht Einhaltung von Bauauflage usw.), dass viele der Vorgänge auch um das Murkraftwerk prüfenswert, ev. auch Untersuchungswürdig wäre (das hat damals ein gewisser Herr Mag. Kogler – heute Vizekanzler – auch versprochen) – das interessiert eine Justiz nicht (und einen Vizekanzler auch nicht mehr)!

Wie gesagt: Wäre das Gerichtsverfahren in Moskau oder in Peking auf diese Weise abgehalten worden – die „freie Presse“ wäre voll von Berichten. Bei uns interessiert das kaum jemand.

Nach dem Motto: Die Obrigkeit hat nun einmal ds Recht – sie macht es sich ja – ist der Pensionist nun vorbestraf und finanziell schwer geschädigt.

Graz, 25.1.2020, W. Friedhuber

 

Kommentare	»
  1. ich weiß nicht warum, nur bei solchen urteilen und auch bei medialen zitaten von kommentaren,welche während eines prozesses von richtern(gegendert) getätigt werden, fällt mit merkwürdigerweise immer ein gewisser roland freisler ein………

    Trackback by kurt strohmaier 27. Januar 2020 08:58

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