Belastungspaket: Hände weg vom Menschenrecht auf Invalidititätspension!
Quelle: Aktive Arbeitslose (http://www.aktive-arbeitslose.at)
AKTIVE ARBEITSLOSE gegen die neuen schikanösen Zugangshürden
Bereits seit 25 Jahren werden alle Jahre wieder Belastungspakete geschnürt, mit denen nicht nur die einfache Bevölkerung belastet und die Reichen entlastet werden, sondern in denen auch von Bürgertum und ArbeiterInnenbewegung erkämpfte rechtsstaatliche und sozialpolitische Errungenschaften stückweise demontiert werden. Geradezu eine Treibjagd wird nun auf kranke und invalide Menschen betrieben, die Invaliditätspension ansuchen wollen.Menschenrecht auf Invaliditätspension in Gefahr – AMS-Schikanen für Invalide!
Dass vor allem die Ärmsten der Armen wieder draufzahlen sollen zeigen die geplanten Verschlechterungen bei der Invaliditätspension. Diese ist nicht nur ein Menschenrecht nach Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Sozialversicherung. Österreich hat sich mit Ratifizierung des „ILO Übereinkommen 102 – Übereinkommen über die Mindestnorm der Soziale Sicherheit, 1956“ zu Mindeststandards verpflichtet, die nun scheibchenweise zerstört werden sollen.
Geradezu schikanös sind die im vom Sozialministerium ausgeschickten Begutachtungswurf zur Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetz geplanten massiven Hürden beim Zugang zur Invaliditätspension:
- Eingangshürde ärztliches Gutachten vor dem Pensionsvorschuss:
Wer eine Invaliditätspension beantragen will, soll, so will es das Sozialministerium, bereits vor Antragstellung ein über die Pensionsversicherungsanstalt ärztliches Gutachten einholen, wonach Arbeitsfähigkeit nicht vorliege. Damit wird nicht nur das grundlegende Recht auf freie Antragstellung eingeschränkt, sondern auch der Zeitraum des Pensionsvorschusses bzw. des Wirksamwerdens der Invaliditätspension verschoben und dem guten Willen der Pensionsversicherungsanstalt unterworfen, die sich mit den Gutachten mehr oder weniger Zeit lassen kann (bis zu 6 Monate nach Verwaltungsrecht!).
- AMS-Schikanen für Invalide:
Wer es geschafft hat, einen Antrag zu stellen und Pensionsvorschuss bezieht, soll nun weiterhin Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit, Arbeitsbereitschaft beweisen und dem AMS für Arbeitsvermittlung und AMS-Zwangsmassnahmen zur Verfügung stehen, auch wenn er oder sie wirklich invalide ist! Und das obwohl er oder sie nach allfälliger Zuerkennung der Invaliditätspension bescheinigt bekommen, bereits in diesem Zeitraum invalide gewesen zu sein!
Es ist daher geradezu kontraproduktiv diese bereits gesundheitlich angeschlagenen Menschen der strukturellen Gewalt des AMS mit seinen menschenrechtswidrigen Zwangsmassnahmen auszusetzen, die nur weiter die Gesundheit gefährden. Einer Umfrage der AKTIVEN ARBEITSLOSEN für das Gesundheitsprojekt „Würde statt Stress“ zufolge fürchtet sich ein Drittel der Arbeitslosen vor dem nächsten AMS Termin und bekommt gesundheitliche Probleme vor Kursen, die nicht selbst ausgesucht worden sind.
Seitens der Gewerkschaft wird als Ausweg das Krankengeld genannt. Dauerkrankenstände sind keine Lösung, weil diese ja von der Krankenkasse kontrolliert werden. Deren Kriterien sind wieder andere sind jene der PVA für die Invalidititätspension. Kranke Menschen drohen im bürokratischen Ping-Pong-Dreieck AMS – Krankenkassa – Pensionsversicherungsanstalt aufgerieben zu werden. Das Schweigen der Gewerkschaft zu diesen unverfrorenen Angriff auf eine zentrale Errungenschaft der ArbeiterInnenbewegung bleibt jedenfalls unverständlich.
Menschenrechte ade? Sozialministerium verhöhnt Invalide!
Diese Einschränkung des Pensionsvorschusses verstößt gegen die völkerrechtliche Verpflichtungen des ILO Übereinkommens 102, derzufolge die Invaliditätspension zu gewähren ist „sofern diese Unfähigkeit voraussichtlich dauernd ist oder nach Wegfall des Krankengeldes weiterbesteht“ (Artikel 54). Artikel 58 stellt klar: „Leistungen sind während der ganzen Dauer des Falls zu gewähren“.
Geradezu eine Verhöhnung der gesundheitlich angeschlagenen Menschen ist es, wenn das Sozialministerium in den Erläuterungen zur AlVG-Novelle beklagt, dass die bisherige Judikatur das bestehende Gesetz so weit ausgelegt habe, „dass derzeit nahezu jede Person bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens auf Pensionszuerkennung Anspruch auf eine Vorschussleistung hat.“ Geradezu als Drohung wirkt die Ankündigung des Sozialministeriums: „Die Verfahrensdauer wird im Regelfall kurz sein und eine missbräuchliche Inanspruchnahme, um sich der Vermittlung auf einen Arbeitsplatz oder der Zuweisung in eine Maßnahme zu entziehen, ausgeschlossen sein.“
Diese Beschneidung einer Versicherungsleistung ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich und den langjährigen BeitragszahlerInnen gegenüber nicht zumutbar! Wo bleibt der sonst vielbeschworene „Vertrauensschutz“, der durch immer häufigere überfallsartige Änderungen nur noch eine Worthülse zu sein scheint?
Leistungsträger und Beitragszahler via Deckelungen in die Armutsfalle
Obwohl die Invaliditätspension in Österreich eine Versicherungsleistung ist, bleibt die systemwidrige Deckelung des Pensionsvorschusses (Deckelung einer Leistung die bereits auf gedeckelte Leistungen beruht) mit der durchschnittlichen Höhe der Leistungen bestehen, während hingegen bei zu erwartenden niedrigeren Pensionsleistungen der Pensionsvorschuss gekürzt wird. Somit zahlen jene drauf, die mehr in die „Sozialversicherung“ eingezahlt haben und Armen wird kein menschenwürdiger Mindeststandard gewährt. Wer keine Pension zugesprochen bekommt und während des Pensionsvorschusses weniger als das vorherige Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe erhalten hat, hat ebenfalls Pech gehabt und bekommt nichts nachgezahlt. Wenn es darum geht auf Kosten der Armen zu sparen, ist dem Sozialministerium zur Abwehr legitimer Ansprüche offenbar nichts gefinkelt genug.
Wer sich für die Wirtschaft seine Gesundheit ruiniert hat, soll nun immer öfter der Mindestsicherung mit dem Datenstriptease und dem Eigentumsvernichtungsprogramm (Verwertungszwang für das mühsam selbst erarbeitete Vermögen) unterworfen werden während jene, die sich auf Kosten der ausgeschöpften Arbeitskraft bereichert haben, ihre Schäfchen weiterhin ins Trockene der Steueroasen bringen.
Es ist geradezu bezeichnend für den Niedergang der Politik in Österreich, dass ein ehemaliger ÖGB-Präsident als Sozialminister derart menschenrechtswidrige und rechtsstaatlich bedenkliche Gesetze einführt, um bei den Ärmsten zu „sparen“, während die Reichen und Superreichen so gut wie gar nichts zum „Sparpaket“ beitragen.
Forderungen des Vereins AKTIVE ARBEITSLOSE:
- Streichung der neuen und der alten Hürden (Belastungspaket 2011) bei der Invaliditätspension!
- Recht auf einen Pensionsvorschuss der über der Armutsgrenze liegt, keine Deckelung des Pensionsvorschusses!
- Recht auf eine Invaliditätspension deutlich über der Armutsgrenze!
- Soziale Menschenrechte in den Verfassungsrang!
- Einrichtung einer unabhängigen und wirksamen Sozialanwaltschaft zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte!
Rückfragehinweis:
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „AKTIVE ARBEITSLOSE“
kontakt@aktive-arbeitslose.at
+43 676 3548310
Weitere Informationen:
Stellungnahme der AKTIVEN ARBEITSLOSEN zur AlVG-Novelle
http://www.aktive-arbeitslose.at/news/20120227_belastungspaket_2012_stellungnahme_alvg_invaliditaetspension.html
Gesetzesbegutachtung AlVG-Novelle
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00360/index.shtml
ILO Übereinkommen 102 – Übereinkommen über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit, 1952
http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc102.htm
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