[Wien][AAÖ] BVwG-Termin 11.10.: Schützt AMS NÖ dubioses Pleiteunternehmen und bestraft dafür Arbeit Suchende?
Freitag, 11.10.2019, 10 Uhr im Saal 21
Bundesverwaltungsgericht Wien, in der Erbegerstrasse 192-196
Diesen Freitag gibt es eine pikante Verhandlung im Bundesverwaltungsgericht, wo es um eine Bezugssperre wegen einem dubiosen Pleiteunternehmen geht, das kurz vor der absehbaren Pleite sich vom AMS noch schnell geförderte bzw. kostenlose Arbeitskräfte zuweisen ließ. Vorgebliche Sozialbetrugsbekämpferin des AMS NÖ stellte sich in fragwürdigem Vorbescheid auf Seite Pleiteunternehmens.
Die Geschichte: Das AMS Mistelbach weist einen Arbeit suchenden Vertreter zur Optima Gastro GmbH in Wien zu, weil diese Verkäufer für eine Gastronomieplattform suchen würden. Aufgrund von Hindernissen kommt es erst im Februar 2018 zu Vorstellungsgesprächen, bei denen klar wird, dass die Geschäftsidee völlig unrealistisch ist.
Zuerst schien das Unternehmen eine Anstellung mit AMS-Förderung anzubieten, dann plötzlich legte das Unternehmen ein Förderansuchen für Arbeitstraining vor, als wenn der Betroffene von sich aus gratis fürs Unternehmen arbeiten wollte.
Obwohl ein Arbeitstraining nur in einer Wiedereingliederungsmaßnahme (SÖB/GBP) verpflichtend sein kann, sperrte das AMS Mistelbach den Bezug des Arbeit Suchenden. Die Optima Gastro GmbH selbst geht kurz darauf in den sich seit Dezember 2017 abzeichnenden Konkurs.
Besonders pikant: Bei Optima Gastro war Gerhard Wartler mit dabei, der 2013 schon einmal wegen der vom Gericht als Pyramidenspiel bewerteten AH Future verurteilt wurde und im Sommer 2016 mit WLM nochmals Multi Level Marketing erfolglos versuchte.
Auf Beschwerde des Betroffenen erstellt Drin Doris Fözö-Mychalko als Leiterin der Rechtsabteilung der AMS Landesgeschäftsstellen NÖ im Namen des AMS Mistelbach – wie geht das bitte vom Verwaltungsrecht her? – einen Vorbescheid, indem diese weiter den Anschuldigungen des Unternehmens, der Bewerber hätte einen Dienstwagen und andere Forderungen gestellt, glaubte und die Sperre bestätigte. Besonders kurios: Drin Doris Fözö-Mychalko vertritt das AMS NÖ ausgerechnet in einem „breiten Netzwerk gegen Sozialbetrug“.
BVwG-Richter Karl Sattler macht zur Beschwerde trotz klar widersprüchlicher Aussagen keine mündliche Verhandlung und bezichtigte den Arbeit Suchenden, bloß Schutzbehauptungen aufzustellen. Der Verwaltungsgerichtshof hebt das BVwG-Urteil wegen unterlassener Verhandlung auf (Verletzung Artikel 6 EMRK, Artikel 47 EU GRC). Der aus dem Gesundheitsministerium kommende Jurist fällt auch sonst auf: Fast alle AMS-Bezugssperren bestätigt, keine mündliche Verhandlungen, öfter aus unserer Sicht diskriminierende Kniffe wie Angaben von Arbeit Suchenden als „Schutzbehauptung“ abzutun.
Es wird also spannend. In Österreich ist es nicht immer leicht, Licht ins Dunkel zu bringen. Gerade für Erwerbslose ist es schwer, ohne rechtlichen Beistand sich gegen eine wie wild gewordene AMS-Bürokratie, die dubiosen Unternehmen zuarbeitet, zu wehren.
Weitere Informationen:
- AMS Mistelbach glaubt unhinterfragt dubiosen Pleiteunternehmen Optima Gastro GmbH und sperrt wegen Verweigerung von Gratisarbeit
- W198 2200658-1/7E: BVwG Richter Karl Sattler glaubt unhinterfragt einem Pleiteunternehmen, wirft Betroffenen Schutzbehauptungen vor und verweigert eine mündliche Verhandlung
- Außerordentliche Revision gegen BVwG Urteil GZ W198 2200658-1/7E wegen Verweigerung einer mündlichen Verhandlung (Erfolgreich!)
- Ra 2018/08/0254-8: BVwG Urteil aufgehoben, weil trotz widersprechender Aussagen Richter Karl Sattler Antrag auf mündliche Verhandlung ablehnte
- Leitfaden: Solidarische Prozessbeobachtung
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