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[Graz][MurXnews] URGENT ACTION: 25.9. Prozess gegen Zaunrüttler wg. angeblicher Körperverletzung

Bloged in Allgemein by friedi Montag September 24, 2018

Straf-Prozess gegen Mur-Aktivisten

Dienstag, 25.9.2018, 12 Uhr
Straflandesgericht Graz, Zimmer 102 (1. Stock)
Conrad-von-Hötzendorfstrasse 41

MORGEN, Dienstag [25.9.2018] gibt es wieder eine Verhandlung wegen der durch übergriffiges Verhalten eines offenbar ausgerasteten Sercurity-Mitarbeiters ausgelösten Zaunrüttelei.
Der Hauptbelastungszeuge, jener Security-Mitarbeiter der sich durch ungeschickte Verhalten selbst verletzt hatte und nun Schmerzensgeld haben will, war nämlich bei der vorigen Verhandlung nicht gekommen. Der zweite Angeklagte, der nur kurz zwei mal aus Protest gegen den Zaun mit Hand stieß und noch vor Umfallen des Zauns weiter ging, war auf Urlaub.

Es wird daher wieder eine spannende Verhandlung, denn die wie eine Staatsanwältin agierende Richterin wird vermutlich wieder versuchen, durch untergriffige Verhandlungsführung den Angeklagten etwas anzuhängen. Besonders kurios war bei der letzten Verhandlung, dass sie geradezu penetrant darauf beharrte, dass der Zeuge die Security-Mitarbeiter hinter der Gruppe der Versammlungsteilnehmer, die in einer Gruppe am Zaun fest rüttelten doch gesehen haben müsse, weil die Security-Mitarbeiter auf einem Video, das von Oben herab gemacht wurde, zu sehen war. Dass es auch eine Frage der Perspektive ist und kein Mensch durch andere Menschen hindurch sehen kann, scheint der Richterin entgangen zu sein. Vielleicht hat die Richterin im Geometrieunterricht nicht aufgepasst oder diesen wieder vergessen …

Auch dass kein vernünftiger Mensch von oben herab in die blanken Stifte eines nicht mehr modernen Standards entsprechenden Bauzauns greift, war der offenbar auf ihrer Vorverurteilung beharrenden Richterin nicht beizubringen.

Leider wurde nicht auch das Video gezeigt, das den ersten Übergriff, der laut Gericht keiner gewesen sein soll, zeigte, wo ein Versammlungsteilnehmer aus Protest gegen den zu geringen und gemeingefährdenden Abstand des Bauzauns – auch hier schläft die Grazer Staatsanwaltschaft – zu den zu fällenden Bäumen diesen sanft mit dem Fusse vorschob und ein von etwa 5 Meter beiseite stehender Security-Mitarbeiter rasch dahergelaufen kam und mit voller Körperkraft den Zaun zurück schleudert und fast den friedlichen Versammlungsteilnehmer im Gesicht traf, diesen dann, als er wieder versuchte den Zaun vorzuschieben, wie wild auf dessen ungeschützten Finger hieb und dann gleich zum Bagger lief, um wie eingeübt einem ruhig agierenden Demonstranten von hinten mitten ins Gesicht zu griff und zu Boden zu werfen. Und dass alles innerhalb weniger Sekunden!

In einem ordentlichen Rechtsstaat müsste da nicht die Staatsanwaltschaft von Amts wegen überprüfen, ob da nicht versuchte schwere Körperverletzung vorlag und ob durch den zu geringen Abstand des Bauzauns nicht Allgemeingefärhdung begangen wurde? Es gibt sogar Fotos von Bäumen, die in den Bauzaun gefallen waren! (Wir bitten um weitere Fotos und sonstige Beweise!!!). Es wurden dadurch nicht nur VersammlungsteilnehmerInnen gefährdet, sondern wohl auch die Mitarbeiter der Security Firma KLS, die die Zäune selbst aufgestellt hatte!

Nicht so in Graz, wo die Justiz sozusagen am rechten Auge blind ist, und z.B. einen führenden Rechtsextremisten glimpflich davonkommen lässt, der dem Klagenfurter Universitätsrektor einen Faustschlag in den Magen versetzt hatte!

Statt dessen hat eine vermutlich ebenso willfährig agierende Richterin in einem anderen Verfahren wegen kurzer Erwähnung von in Videos wahrgenommenen Übergriffen in einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde das gewalttätige Handeln des offenbar ausgerasteten Security-Mitarbeiters als Notwehr gerechtfertigt. Und zwar genau mit jenen Vorfällen, die durch das erste übergriffige Verhalten erst ausgelöst wurden wobei die Richterin das Beweisvideo über den ersten Übergriff ohne jede Begründung einfach ignorierte so wohl die Begründungspflicht verletzte und Willkür begang.

Nicht nur die Gesetze der Geometrie (Perspektive) werden durch die Grazer Gerichte außer Kraft gesetzt, sondern auch jene der Zeit bzw. der Kausalität! Hokuspokusrechtsprechung sozusagen.

Wir können also gespannt sein, welche Wunder die Grazer Gerichtsbarkeit noch auf Lager hat um jene Urteile zu produzieren, die den Herrschenden genehm sind!

Dienstag, 24.9.2018, 12 Uhr
Straflandesgericht Graz, Zimmer 102 (1. Stock)
Conrad-von-Hötzendorfstrasse 41

Infos zur solidarischen Prozessbeobachtung

Reflexion der Linken Steiermark: Nachwehen der Murdemonstrationen: Stadt und Land kriminalisieren Demonstranten

Bericht der Linken Steiermark über einen weiteren kuriosen Prozess: Straflandesgericht Graz: Umweltaktivist als staatsgefährdender Terrorist oder unzurechnungsfähiger Pensionist – Eindrücke vom Strafverfahren gegen einen Aktivisten

Zum Vergleich: Freisprüche in Grazer Identitären-Prozess (Der Standard)

Obwohl es bei den Prozessen um grundlegende Menschenrechte wie Demonstrationsfreiheit, Meinungsfreiheit und Recht auf ein faires Verfahren geht, bleibt der öffentliche Widerhall der brachial durchgezogenen Prozesse erschreckend gering. Wo sind nur all die kritischen Geister von früher geblieben?

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