[Österreich][Aktive Arbeitslose] Wahlfreiheit bei Smart Meter soll fallen – Dringender Aufruf an alle Netzwerkpartner und Unterstützer
Der Verein Aktive Arbeitslose Österreich unterstützt selbstverständlich diese Aktion (Anm.: Aktion „STOP-Smart Meter“ ist gemeint) und bittet ebenfalls daran teil zu nehmen und die Information zu verbreiten. In den kapitalisitschen Mainstreammedien wird ja leider allzu vieles einfach tot geschwiegen.
Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“
Liebe STOP-Smart Meter Netzwerkpartner und Unterstützer
Wir bitten Euch dringend um Eure Mithilfe.
Bitte verteilt die unten stehenden Infos in Euer Netzwerk und ruft die Manschen dazu auf, hier aktiv zu werden, und schreibt auch eine Stellungnahme an das Ministerium.
Im Eiltempo (noch während eine neue Regierung gebildet wird) will nun das Wirtschaftsministerium eine Änderung der „Intelligenten Messgeräte Einführungsverordnung“ (IME-VO) machen.
Eine dieser Änderungen betrifft das Widerspruchsrecht (Wahlfreiheit), wo bisher der Endverbraucher ein solches Intelligentes Messgerät (Smart Meter) ablehnen konnte. Diese Wahlfreiheit, welche im (darüberstehenden) ELWOG Gesetz vorgesehen ist, soll nun mit der Verordnung „umgangen“ und de facto beendet werden. Das bisherige nicht gesetzeskonforme Vorgehen der Netzbetreiber (bei Ablehnung einen Smart Meter einzubauen, bei dem lediglich die 15 Min. Speicherung deaktiviert ist) würde somit legitimiert.
Sollte dieser Verordnungs-Änderungsvorschlag in Kraft treten (es bedarf keiner Abstimmung im Nationalrat odgl.), kann man danach einen Smart Meter (intelligentes Messgerät) nicht mehr ablehnen, sondern es würden eben nur einzelne Funktionen per Software von der Ferne deaktiviert (15 Min. Speicherung, Abschaltung aus der Ferne).
Doch dies entspricht keinesfalls dem Wunsch der Menschen, und dies wäre natürlich ein Rückschlag für die Wahlfreiheit.
Diese Speicherung und Überwachung kann der Netzbetreiber jederzeit mit ein paar Klicks von der Ferne aktivieren, und niemand kann kontrollieren ob und wie oft von der Ferne ausgelesen wird. Der durch diese Geräte entstehende Elektrosmog bleibt auch bei deaktivierten Funktionen bestehen, und auch alle anderen Probleme bleiben weiterhin bestehen (siehe HIER)
Diese Änderung der Verordnung ist nun bis zum 08.12.2017 in Begutachtung und soll einige Zeit später in Kraft treten.
Der sehr kurze geplante Änderungsentwurf findet sich im Anhang. (Die anderen Änderungen betreffen hauptsächlich den Zeitplan für die Einführung der Smart Meter)
Hier auch der Link zur Dokument im RIS, wo auch die Erläuterungsdokumente udgl. zu finden sind: HIER
Nun brauchen wir Eure Hilfe und Euer Engagement:
1) Zur geplanten Änderung der Verordnung kann man beim Ministerium bis spätestens 8.12.2017 eine Stellungnahme abgeben, siehe HIER. Bitte nutzt diese Möglichkeit.
2) Bitte verteilt diese Information schnellst möglich an Euer eigenes Netzwerk, damit die Menschen aktiv werden.
Schreibt (telefoniert) an Behörden, Kammern, Ministerien, Interessensvertretungen, Politiker, Zeitungen und div. Medien udgl. und teilt denen eure Meinung mit, bzw. warum ihr einen Smart Meter mit fernauslesbarer Datenschnittstelle (egal in welcher Konfiguration) ablehnt – auch wenn diese von der Ferne abgeschaltet wurden .
Besonders wichtig ist auch eine Stellungnahme bis 8.12. an das Wirtschaftsministerium, welche man zu diesem Änderungsvorschlag abgeben kann. Diese Stellungnahmen werden auf jeden Fall gelesen und bearbeitet. Hier die Mailadresse: post.III1@bmwfw.gv.at
Es genügen ein paar Zeilen, in denen Ihr Selbstbestimmungsrecht und echte Wahlfreiheit in dieser Sache einfordert, und jegliche Smart Meter mit einer „fernauslesbaren Datenschnittstelle“ ablehnt.
Es kann doch nicht sein, dass man in Österreich den Menschen die Wahlfreiheit nimmt, selbst zu bestimmen was im eigenen Haus / Wohnung eingebaut wird, und ihnen per Zwang ein Gerät einbauen will, welches höchst bedenklich und gesundheitsgefährdend ist. Leider unterstützen AK und VKI genau dieses Verhalten – es muss deshalb auch dort klar eingefordert werden, dass man den Smart Meter ablehnen können muss, und nicht nur einzelne Funktionen. Andere Länder haben diese Smart Meter Einführungen wieder auf Eis gelegt und in Österreich will man hier diesem Treiben weiterhin Vorschub leisten.
Hier nur einige Adressen. Wichtig wäre, so viele wie möglich anzuschreiben:
Bitte sendet uns eure Stellungnahmen in Kopie (info@stop-smartmeter.at )
Wirtschaftsministerium: post.III1@bmwfw.gv.at
Arbeiterkammer – Christoph Klein: christoph.klein@akwien.at und Sandra Siedl: sandra.siedl@akwien.at
VKI – Cora James: jetzt-teste-ich@konsument.at und Christian Kornherr: ckornherr@vki.at
Wirtschaftskammer: stephan.schwarzer@wko.at und cristina.kramer@wko.at
Ärztekammer: post@aerztekammer.at
Bundespräsident: buergerservice@hofburg.at
Volksanwalt Peter Fichtenbauer – office@epf-law.at – Allgemein: post@volksanwaltschaft.gv.at
Mietervereinigung: Nadja Shah: n.shah@mietervereinigung.at und Georg Niedermühlbichler: georg.niedermuehlbichler@spoe.at
Umweltfachverband: office@umweltdachverband.at
SPÖ: direkt@spoe.at
ÖVP email@oevp.at
FPÖ: bgst@fpoö.at
Neos: kontakt@neos.at
Pilz: liste@peterpilz.at
Die Grünen: dialogbuero@gruene.at
FLÖ: info@freieliste.at
KPÖ: info@kpoe.at
Gilt: kommunikation@gilt.at
Die Weissen: post@dieweissen.at
Landesregierungen: (z.Bsp. Oberösterreich – HIER)
Zeitungen:
Unseren primären Forderungen:
- Wahlfreiheit: Jeder Bürger muss frei entscheiden können, ob er einen Smart-Meter-Stromzähler – egal in welcher Bauart und Konfiguration – haben will oder nicht (ist bereits im ElWOG vorgesehen). Im Falle einer Ablehnung muss entweder der bereits installierte Ferraris Zähler bestehen bleiben, oder ein Zähler neuer Bauart ohne fernauslesbarer bidirektionaler Datenübertragung eingebaut werden. Breits eingebaute Smart Meter müssen beim Ablehnungswunsch des Kunden auf Kosten des Netzbetreibers sofort und unverzüglich wieder entfernt werden, und durch einen Ferraris-Zähler oder einen Zähler neuerer Bauart ohne fernauslesbarer Datenschnittstelle ersetzt werden.
- Die Wahlfreiheit und Ablehnungsmöglichkeit muss auch für Neubauten oder Besitzer von kleinen Einspeiseanlagen gelten (z.Bsp. PV Anlagen bis 10.000 KWp) .
- Diese Wahlfreiheit und Ablehnungsmöglichkeit muss unabhängig einer gesetzlichen Quote sein.
- Kunden und Vertragspartner müssen vom Netzbetreiber gleich behandelt werden – unabhängig ob mit oder ohne Smart Meter.
- Klare und ehrliche Information an Endverbraucher (wie im Gesetz vorgesehen) HIER – keine Überrumpelungstaktik wie momentan.
Es ist Zeit, schnell zu handeln, um diese Änderung in der Verordnung zu stoppen. Die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung sollten oberstes Ziel sein. Helfen wir also zusammen!
Zitat Tassilo Wallentin:“ Wer in der Demokratie schläft, erwacht in der Diktatur“
Für Fragen, Ideen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Euer STOP-Smartmeter Team – info@stop-smartmeter.at – www.stop-smartmeter.at
Aktive Arbeitslose Österreich, ZVR: 852272795 Die Basisgewerkschaft von und für Erwerbsarbeitslose Krottenbachstrasse 40/9/6, A-1190 WIEN Tel.: +43-676-35 48 310 http://www.aktive-arbeitslose.at https://www.facebook.com/aktivearbeitslose https://www.twitter.com/AKTIVEARBEITSLO kontakt@aktive-arbeitslose.at
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