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[Graz][Murxkraftwerk] Unbekannter Verlängerungsbescheid Murkraftwerk Graz: Was hat die Landesregierung nur zu verbergen?

Bloged in Allgemein by friedi Mittwoch Oktober 18, 2017

Hinhaltetaktik bei Auskunftsbegehren belegt Missachtung des Rechtsstaates durch Land Steiermark und Stadt Graz


(Graz, 16.10.2017) Unerwarteter Weise haben die befürchteten Rodungsarbeiten für das umstrittene Murkraftwerk noch nicht begonnen. Vielleicht haben die zahlreichen rechtlichen Ungereimtheiten zu einer Nachdenkpause geführt? Neben dem von Nationalrat Werner Kogler aufgedeckten und hoffentlich bald von der EU untersuchten Subventionsskandal wird noch immer der Verlängerungsbescheid der wasserrechtlichen Baugenehmigung (Aktenzahl ABT-13-11.10-366/2015-18) von EStAG und Land Steiermark geheim gehalten.

Sowohl eine E-Mail-Anfrage an EStAG-Sprecher Urs Hanik-Lauris und die Kraftwerks-Projektleitung als auch ein Auskunftsbegehren vom 28.7.2017 an Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer blieben unbeantwortet. Laut § 5 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz haben Auskünfte „möglichst rasch, spätestens aber binnen 8 Wochen“ zu erfolgen. Da es sich um eine ganz simple Anfrage handelt und wesentlich umfangreichere Auskunftsbegehren an die Stadt Graz wesentlich rascher beantwortet wurden, liegt der Verdacht einer rechtswidrigen Verzögerungstaktik nahe. Das Land ist schon über 2 Wochen im Verzug, weshalb murXkraftwerk.at eine Säumnisbeschwerde machen wird.

Dass mit der Schädigung mitten in der Stadt durch die Rodungen weiter gemacht wird, obwohl die rechtliche Deckung unklar bleibt, darf in einer Demokratie nicht hingenommen werden!

Insgesamt stellen wir bei unseren Auskunftsbegehren fest, dass meist recht schleppend und auch sehr vage beauskunftet wird und uns stattdessen mitunter lange, textbausteinartige Belehrungen von der mangelnden Achtung vor dem Rechtsstaat ablenken sollen. So behauptet die Stadt Graz, die Studien der Holding Graz zum Zentralen Speicherkanal, die auch Entscheidungsgrundlage der Stadt Graz waren, nicht zu besitzen. Selbst von Stadträtin Elke Kahr ist keine befriedigende Auskunft über vermutlich rechtswidrig aufgestellte Bauzäune, die zu geringen Abstand zu den Rodungen hatten und somit Menschenleben gefährden konnten, zu bekommen, weil die Rathausbürokratie unter Schwarzblau nur noch mauert und die Gesetze zu ignorieren scheint (aber dafür kam die Antwort recht rasch).

Wäre wirklich alles in Ordnung mit dem Murkraftwerk und dem Zentralen Speicherkanal, sollte es für die dem Gesetz verpflichteten Behörden doch kein Problem sein, das nach Artikel 20 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz im Verfassungsrang stehende Auskunftsrecht der BürgerInnen rasch und befriedigend umzusetzen. Zum für den Rechtsstaat grundlegenden Legalitätsprinzip gehört nämlich auch, dass die „rechtsunterworfenen“ BürgerInnen die Gelegenheit haben, sich durch Auskünfte von der Einhaltung der Gesetze durch die Behörden selbst überzeugen zu können. Wer das verweigert, outet sich als Feind der Demokratie!

Die Informationsplattform murXkraftwerk.at fordert daher die rasche und umfassende Offenlegung aller Informationen zu Murkraftwerk und Zentralem Speicherkanal sowie aufgrund der zahlreichen Rechtsbrüche beim Umgang mit Umwelt- und StadtschützerInnen die Einsetzung eines unabhängigen Untersuchungsausschusses.

Weitere Informationen:

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