LINKEstmk 

  LinkeStmk | YouTube | Stmk gemeinsam | Grazer BI | Volksbegehren | Petitionen

[Graz] Klage gegen das Vorgehen des Landes Steiermark bei unerwünschten Veranstaltungen

Bloged in Allgemein by friedi Sonntag Oktober 22, 2023

Am 18. Oktober 2023, war die neuerliche Verhandlung der Klage der Steirischen Friedensplattform gegen das Land Steiermark wegen Vertragsbruch bei einer Diskussionsveranstaltung über die Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit BDS.

Wie war die Vorgeschichte?

Die Steirische Friedensplattform zusammen mit der Palästina Solidarität wollten am Freitag den 9. Dezember 2022 im Mehrzweckraum der Steiermärkischen Landesregierung im Karmeliterhof eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Am Beispiel der BDS-Kampagne: Recht auf Meinungsfreiheit im Kontext der Palästina-Israel-Diskussion“ veranstalten (siehe: https://www.linkestmk.at/wp-content/uploads/2022/11/Friedensplattform-Veranstaltg-9.-Dez.pdf).

Der Raum war gebucht, die Flyer gedruckt, die Vorbereitungen abgeschlossen. Aber sieben Tage vor der Veranstaltung, hat das Land Steiermark, nach einer Intervention von MMag Eli Rosen, Vizepräsident des Bundesverbandes der israelitischen Kultusgemeinde Österreichs, die Raumvermietung aufgekündigt (siehe: https://www.linkestmk.at/archive/23985 ).

Dagegen hat die Steirische Friedensplattform auf Vertragsbruch geklagt. Die Klage ging in erster Instanz verloren. Die Steirische Friedensplattform wandte sich daher an die Oberbehörde. Diese gab der Beschwerde recht und verwies die Klage wieder Zurück zu Erstbehörde. Am 18. Oktober fand nun diese Verhandlung am Bezirksgericht Graz statt.

Leider sieht es aus meiner Sicht für einen Erfolg der Klage vor dem Bezirksgericht nicht gut aus. Der Grund ist, dass in der Verhandlung der eigentliche Auslöser der Klage, die Unterdrückung der Meinungsfreiheit sowie der Verlust an Vorbereitungsaufwand, keine Rolle zu spielen scheint. Das Gericht prüft lediglich, ob das Erstgericht formal richtig gehandelt hat oder nicht – also ob das Klagsbegehren im Urteil formaljuristisch korrekt berücksichtigt wurde.

In der Klageschrift der Friedensplattform wurde auf ihre verlorenen Aufwendungen sowie ausführlich auf die Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit, auch durch Verweise auf analoge Gerichtsurteile in Deutschland und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hingewiesen.

Von Seiten der beklagten Partei, dem Land Steiermark, wird aber versucht, diesen Punkten auszuweichen und mit formaljuristischen Argumenten die Klage abzuweisen. So wird argumentiert, dass zum Zeitpunkt der Vertragsaufkündigung durch das Land eigentlich noch kein juristisch gültigen Mietvertrag vorhanden war, es also keine Vertragsverletzung gab und damit die Klage abzuweisen sein.

Dies wäre für die Friedensplattform ein doppelter Verlust. Einerseits weil die Klage verloren ginge und anderseits weil sich das Land Steiermark nicht für ihre Unterdrückung der Meinungsfreiheit und für ihre Art des Vorgehens rechtfertigen müsste.

Es ist zu hoffen, dass das Bezirksgericht sich nicht dieser formaljuristischen Sicht anschließt. Noch dazu, da diese Sicht in ihrer Begründung fragwürdig scheint. Sie stützt sich lediglich darauf, dass zum Zeitpunkt der Vertragsaufkündigung die Unterschrift fehlte. Es bestand jedoch die mündliche Zusage, die im Vertragsrecht ebenfalls gültig ist.

Sei es wie es sei: Falls es zur Klagsabweisung kommt, ist die Steirische Friedensplattform gewillt, diese Art der Meinungsunterdrückung durch Entzug von Veranstaltungsräumen kurz vor Veranstaltungstermin auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Nachsatz: Natürlich konnte die Institution die Gelegenheit die Gefährlichkeit solcher Organisationen zu demonstrieren nicht ungenutzt vorbeigehen lassen: Drei Polizisten bewachten ca. fünf Prozesszuhörer.

Graz, 22.10.2023, W.Friedhuber

 

Keine Kommentare	»

No comments yet.

Leave a comment


RSS feed for comments on this post. TrackBack URI

Powered by Wordpress, theme by Dimension 2k