Die EU und ihre Gesetze: Potential und Gefahren…
Die EU regt unaufhörlich Gesetze an, die dann von den Staaten umgesetzt werden müssen. Ein guter Teil dieser Gesetze sind aber sogenannte 2-schneidige Schwerter – sie richten sich gegen die zu schützenden.
Der letzte Streich solcher Schutzgesetze ist das Datenschutzgesetz (siehe Datenschutzgrundverordnung, Verordnung). Nicht nur, dass jeder zuerst einen Anwalt konsolidieren müsste um den Schwefel überhaupt zu verstehen und zu erkennen, ob er betroffen ist, oder nicht – so wie die Verordnung nun da steht, erlaubt sie das Vorgehen gegen jeden beliebigen zu jeder Zeit. Keiner ist sicher davor, nicht gegen diese Grundverordnung zu verstoßen.
Es ist eine jener vielen Verordnungen, die anscheinend für Mafia-Organisationen gemacht sind: Jeder der böswillig ist, kann sich schützen, weil er den Aufwand setzen kann und jeder der gutwillig ist, wird zum potentiellen Opfer dieser Verordnungswerke.
Die Datenschutzverordnung – mag sein, dass sie gut gemeint war (ich bezweifle das) – ist eine Verordnung, die entweder von Menschen ohne jegliches Verständnis für die technische Welt oder mit bösen Hintergedanken erlassen wurde. Der Grund für diese meine vernichtende Kritik ist: Die Verordnung kann von niemanden wirklich eingehalten werden – schon gar nicht, wenn ältere EDV-Anlagen im Betrieb sind. Für den Einzelnen und für Kleinfirmen würde der Versuch diese Verordnung einzuhalten einen Aufwand an Beratungskosten und Investitionen bedeuten, dass das Zusperren vernünftig scheint. Kleinfirmen und Vereine müssten auf die Möglichkeiten der modernen Internetkommunikation und des Internethandels verzichten, weil sie den Aufwand des Datenschutzbeauftragten nie und nimmer erfüllen können (siehe: WKO-Checkliste). Vor allem die Nutzung von Cloud-Diensten wird für Kleinfirmen zum juristischen Problem.
Für große Firmen bedeutet es, dass sie ihre Datenbanksysteme auswechseln müssten. Auch Staaten können sich nicht sicher sein, dass ihre EDV-Anlage den Gesetzesforderungen entspricht. Universitäten, Volkshochschulen – kurz: Alle Institutionen mit großen Datenbeständen sind ständig von einem unbewussten Gesetzesverstoß bedroht.
Während aber große Firmen und Staaten die Möglichkeit haben, sich einerseits durch Verlagerung oder durch juristische Absicherung juristischen Bedrohungen zu entziehen, haben Kleinfirmen diese Möglichkeit nicht.
Für mich ist es verständlich, dass die USA mit Gremien, die solche Verordnungen erlassen, nicht sprechen will (siehe: http://www.xing-news.com/reader/news/articles/1415022?cce=em5e0cbb4d.%3AAAcjd-SDutB8hZSpN21R6TAL&link_position=digest&newsletter_id=33688&toolbar=true&xng_share_origin=email ). Auch wenn in der USA die Schattenseiten der Datennutzung im Vordergrund stehen (Abhören, Datensammeln, Big-Data) ist diese Ablehnung auch aus anderen Gründen verständlich: Würden die USA sich auf die EU-Verordnung einlassen, so wäre selbst sie ständig von Klagemöglichkeiten bedroht. Zudem ist, trotz aller Kritik an der aktuellen Regierung der USA, das Freiheitsbewusstsein in der USA wesentlich stärker als in den EU-Ländern.
Diese Verordnung führt zu Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit von Datenverarbeitung und entspricht nicht der Technik der Zeit. Sie kann nicht eingehalten werden. Kleinvereine, ja auch Privatpersonen mit zivilgesellschaftlichen Ambitionen sind dadurch jederzeit von Gesetzesverstößen bedroht. Dies sogar unbewusst: Viele Programme (Mail, Claude) speichern Informationen ohne dass sich der Nutzer dessen bewusst ist.
Es gibt so etwas, wie einen öffentlichen Raum. Das Internet gehört dazu. Wenn ich meine Daten dem öffentlichen Raum übergebe, so sind sie öffentlich! Die Versuche, den öffentlichen Raum zu privatisieren (wie eine Privatsphäre zu behandeln) führen zu Restriktionen und Freiheitseinschränkungen ungeahnten Ausmaßes. Gesetze und Verordnungen, die vorgeben, in der öffentlichen Sphäre so etwas wie eine private Vertrautheit herstellen zu können, sind Teile einer Orwell’schen Realitätskonstruktion – sie sind unehrlich. Privatheit im öffentlichen Raum kann nur erreicht werden, wenn den Personen der öffentliche Raum entzogen wird – also durch Freiheitseinschränkung. Es ist ja auch bemerkenswert, dass gleichzeitig zu diesen „Schutzverordnungen“ Maßnahmen zur polizeilichen Datenspeicherung, Bundestrojaner und Internetzensur umgesetzt werden.
Nun: Ich bin kein Jurist, ich verstehe die Verordnung nicht einmal genau. Ich glaube, da bin ich nicht alleine. Falls all meine obigen Darlegungen lediglich auf eine Fehlinterpretation eines komplexen Verordnungstextes beruhen so möchte ich hier trotzdem anfügen: Gesetze und Verordnungen, die unverständlich sind, sind zu ignorieren!
Ich sehe in dieser Verordnung ein bekanntes Schema: Es wird ein Grund herangezogen, der allgemein wünschenswert ist – der Schutz der Privatsphäre, dann wird unter diesem Titel ein Gesetzeskonvolut erstellt, das nur eines macht: Die Böswilligen zu schützen und den Rest der Bevölkerung einer Machtwillkür auszuliefern.
In der Hoffnung, dass sich auch unter Juristen hier ein fachlich fundierter Widerstand bildet verbleibe ich
W.Friedhuber, 19.5.208, Graz.
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