[AIK] Bedrohliche Verurteilung wegen Terrorunterstützung am 1. Mai: Transparent mit Fotos und erhobene Faust ausreichend
Bedrohliche Verurteilung wegen Terrorunterstützung am 1. Mai: Transparent mit Fotos und erhobene Faust ausreichend.
Am 26.4.2018 wurde der erste Angeklagte wegen „Aufforderung und
Gutheißung terroristischer Straftaten“ nach §282 StGB zu 3 Monaten
bedingter Haft verurteilt – Kommentar von Wilhelm Langthaler
Kommende Aktivitäten zu diesem Thema:
Aktion am 1. Mai: sind wir alle Terroristen?, Wien
http://www.antiimperialista.org/de/content/aktion-am-1-mai-sind-wir-alle-terroristen
Treffen Solidaritätskomitee Anatolische Föderation, 8. Mai, Wien
http://www.antiimperialista.org/de/content/treffen-solidarit%C3%A4tskomitee-anatolische-f%C3%B6deration
Terroranklage wegen Marschierens am Ersten Mai, Veranstaltung, 14. Mai, Wien
http://www.antiimperialista.org/de/content/terroranklage-wegen-marschierens-am-ersten-mai
Die Quintessenz der richterlichen Argumentation: „Wenn Sie sich
vorstellen, Sie marschieren auf der Ringstraße, und ein Passant sieht
das? Fotos von Terroristen, hochgehaltener Faust? Was soll dieser
Passant denken?“
(http://www.antiimperialista.org/de/content/des-terrors-schuldig-wegen-bildern-am-1-mai,
Link zum Protokoll der Verhandlung).
Das zentrale Argument des Angeklagten, dass zwischen dem in Österreich
legalen Verein „Anatolische Föderation“ (AF) und der DHKP-C ein
Unterschied zu machen sei, wird von der Richterin nicht beachtet. Dabei
ist das tatsächlich grundlegend. Denn der Auftritt der AF am 1. Mai ist
ganz offensichtlich eine politische Meinungsäußerung. Und die wird unter
Strafe gestellt. Die Justiz und die Terrorgesetzgebung sind also eine
akute Bedrohung für das wichtigste politische Recht.
Das Hauptargument der Richterin sind die „Bilder von Terroristen“.
Wir wissen, wie instrumentell der Begriff des Terrors verwendet wird.
Wer bei uns als Terrorist gilt, bestimmen weder Gewalt, Gräueltaten noch
Ideologie, sondern die jeweiligen westlichen Interessen. So wird oft
exzessive Gewalt gegen Zivilisten als Verteidigung gewertet: von Staaten
wie Israel, Saudiarabien oder Kolumbien sowieso, aber auch von
bewaffneten Bewegungen wie seinerzeit den Mujaheddin in Afghanistan, der
UCK im Kosovo oder heute den Nazi-Verbänden in der Ukraine. Bei den
Kurden ist es gegenwärtig am extremsten: in der Türkei sind sie
Terroristen, in Syrien Freiheitskämpfer – wohlgemerkt die gleiche
politische Organisation.
Auch der türkische Kontext spielt im Prozess natürlich keine Rolle: kein
Wort vom blutigen Nato-Militärputsch 1980, der der Ausgangspunkt aller
Volkserhebungen gegen Ankara ist, der kurdischen sowie auch der
türkischen (oft alevitisch geprägt). Das Herausreißen aus dem
Zusammenhang ist eine Grundvoraussetzung für solche Verurteilungen.
Ich selbst, der ich einem Vierteljahrhundert in der Solidarität mit der
türkischen und kurdischen Opposition engagiert bin
(http://www.antiimperialista.org/de/Tuerkei_AIK), halte viele Aktionen
der Opposition für politisch nicht sinnvoll. Insbesondere auch deswegen,
weil Erdogan im Gegensatz zu den kemalistischen Nato-Militärs, eine sehr
feste Massenbasis auch weit unten besitzt. Aber ich kann verstehen, dass
man auf strukturelle Unterdrückung und akute politische, polizeiliche
und militärische Gewalt nicht nur die andere Backe hinhalten will – und
das über Generationen.
Wenn ich das in Österreich mit friedlichen politischen Mitteln zum
Ausdruck bringen will, mache ich mich nach dem Richterspruch nicht nur
der Gutheißung, sondern auch der Aufforderung zu einer terroristischen
Straftat schuldig.
Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun! Das ist Meinungsdiktatur.
Antiimperialistische Koordination
aik@antiimperialista.org
www.antiimperialista.org/de
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