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Die EU ändert den Vertrag! Neue Volksabstimmung wäre die Folge!

Bloged in Geld,Krise,Protest by friedi Dienstag Mai 19, 2020

Volksabstimmung zum EU-Verbleib wird nötig!

Wie die Nachrichten heute, den 19.5.2020, berichten, haben sich Deutschland und Frankreich auf eine Finanzierung der EU-Krisenländer (darunter auch Frankreich!) durch die EU-Gemeinschaft geeinigt.
Dies ist eine Änderung des EU-Vertrags!
Wird diese EU-Haftung für die Finanzen von EU-Ländern Wirklichkeit, so ist in Österreich eine neue Volksabstimmung notwendig, da dieses Vorgehen den geschlossenen EU-Vertrag bricht.

Medial wurde vor der damaligen Volksabstimmung verkündet, dass die Staaten der EU nicht füreinander haften.
Artikel 4 des EU-Vertrages benennt, dass nicht übertragene Rechte beim Natinalstaat verbleiben. Die Finanzgebarung der Staaten wurde damals nicht abgetreten. Es gibt gemäß dieser Verträge keine EU-Steuern und damit auch keine EU-Haftung. Die Verschuldung der Nationalstaaten wird zwar von der EU begrenzt, verbleibt aber bei den Nationalstaat.

Beschließt die EU das von Merkel und Marcon abgemachte Vorgehen, stellt dies einen Vertragsbruch dar, der den Austritt Österreichs aus der EU zur Folge haben müsst (zumindest aber eine neue Volksabstimmung).

Durch die Zuordnung der Staatschuldenhaftung an die EU-Gremien entsteht eine Staatsstruktur, die einen neuen Vertrag benötigt. Dies übersteigt die bereits bestehenden, verdeckte Haftung über die EZB bei weitem.

Natürlich kann die EU und können die lokalen Regenten machen was sie wollen  wie sie es in letzter Zeit häufig machen: Sie können sich einen Dreck um Verträge scheren, wenn es die Bevölkerung betrifft.

Die Geschichte der Farm der Tiere hat das ja schon vor geraumer Zeit beschrieben, wie dass das funktionieren könnte.

Graz, 19.5.2020, W.Friedhuber

(siehe auch: https://www.euroexit.org/index.php/2020/05/22/eu-vertrag-und-der-vorschlag-merkel-macron-zur-krisenbewaeltigung/

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