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[Arbeit&Los] Nationaler Aktionsplan Menschenrechte: NGOs nur als Statisten bei der Menschenrechtssimulation?

Bloged in Allgemein by friedi Donnerstag Juni 25, 2015

Nationaler Aktionsplan Menschenrechte: NGOs nur als Statisten bei der Menschenrechtssimulation?

Aktive Arbeitslose Österreich protestieren gegen intransparente und undemokratische Vorgangsweise der Regierung

(Wien 24.6.2015) Heute findet in Wien in der Volksanwaltschaft das NGO-Forum zum „Nationalen Aktionsplan Menschenrechte“ (NAP Menschenrechte) zu dem sich Österreich aufgrund seiner Mitgliedschaft in der UNO verpflichtet hat. Aufgrund mangelnder Inhalte und mangelnder Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die NGOs hat sich der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ als größte unabhängige Selbstorganisation der Erwerbsarbeitslosen entschlossen, an dieser Feigenblattveranstaltung nicht teilzunehmen.

NGOs nur als StatistInnen der Regierungsselbstdarstellung?

Die Unterlagen zu diesem NGO-Forum mit dem konkreten Projekten der Bundesregierung hat die Volksanwaltschaft erst 5 Tage vorher, am 19.6.2015, übermittelt. Die Einladung zum Forum kam immerhin 2 Wochen vorher, enthält aber keine Informationen, wer die Arbeitsgruppen führt, ob ein ausführliches Protokoll gemacht wird und welche echten Gestaltungsmöglichkeiten die NGOs denn überhaupt noch haben.

Die Einladung zum NGO-Forum schreibt den NGOs lediglich eine affirmative Statistenrolle zu: „Im diesjährigen NGO-Forum soll nunmehr über den aktuellen Stand der Arbeiten am NAP-Menschenrechte durch die jeweiligen Ressortverantwortlichen informiert und in vier Workshops über die Projektvorschläge der Bundesregierung diskutiert werden.“

Diese Einschränkung ist umso befremdlicher, als beim Roundtable zum Thema Arbeitslosigkeit von Volksanwaltschaft, AMS und Sozialministerium mit den Arbeitsloseninitiativen am 2.6.2015 Volksanwalt Günther Kräuter sich beharrlich weigerte, eine Diskussion über die Umsetzung der Menschenrechte und Anwendung der Menschenrechte als Prüfkriterium bei Beschwerden an die Volksanwaltschaft zu führen und auf den NAP vertröstete, wo das alles zur Sprache gebracht werden könne.

Nationaler Aktionsplan mit großen Lücken

Beim NAP handelt es sich eben nicht um echten Plan, der eine systematische Übersicht über die Defizite in Österreich bietet, die Ursachen dafür analysiert und daraus eine längerfristige Strategie zur Umsetzung der Menschenrechte in Österreich ableitet, sondern nur um eine simple Auflistung von zumeist kleineren Projekten und Vorhaben, die sowieso gemacht werden müssen.

Zu vielen der wirklich brennenden Fragen ist nichts zu finden: Insbesondere soziale Menschenrechte und Datenschutz werden fast vollständig ausgeblendet. Die Regierung strebt also weder die Hebung sozialer Menschenrechte in den Verfassungsrang noch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte an („WSK-Pakt“), die Beschwerden in Einzelfällen bei der UNO ermöglichen würden.

Auch die permanente Androhung des Existenzentzuges durch Sanktionen bei AMS, Mindestsicherung und Rehabilitationsgeld werden als zu verhandelndes Thema wahrgenommen, obwohl – oder besser: gerade weil – es sicher hier um eine Kernfrage der (Gewalt)Herrschaft von Staat und Kapital handelt. Die zahlreichen Vorschläge, die NGOs im Herbst erneut eingebracht haben, werden weiterhin ignoriert.

Menschenrecht gehen alle an!

Der geringe Stellenwert der Menschenrechte für die Politik in Österreich zeigt sich daran, dass die Ausarbeitung des potemkinschen Dorfes „Nationale Aktionsplan Menschenrechte“ der Administration überlassen wurde, die aufgrund der bürokratischen Tradition in Österreich in keinster Weise geeignet ist, die Menschenrecht als politische Aufgabe und Verpflichtung wahrzunehmen.

Die Ausarbeitung des NAP Menschenrechte wäre daher auf parlamentarischer Ebene anzusetzen. Das Parlament hätte müsste der Zivilgesellschaft ausreichende finanzielle Mittel für die Analyse des Ist-Zustandes und für Ausarbeitung der eigenen Vorschläge bereit stellen, damit überhaupt auf gleicher Augenhöhe verhandelt werden kann. Bereits im UN Menschenrechtsjahr 1998 haben die NGOs vergeblich bei der Regierung angeklopft. Aus eigener Kraft haben aufgrund des Gartenzwergdenkens in Österreich die Menschenrechtsorganisationen leider immer noch keine dauerhafte Vernetzung untereinander geschafft.

Die Ignoranz der Medien, die nach wie vor kaum kritisch über das Thema Menschenrechte berichten, und die nach wie vor fehlenden Menschenrechtsbildung in den Schulen und Universitäten ist ebenfalls dafür mitverantwortlich, dass in Sachen Menschenrechte in Österreich so wenig weiter geht und wir daher von einer echten, lebendigen Demokratie noch weit entfernt sind.

Rückfragehinweis:

Weitere Informationen:

Aktive Arbeitslose Österreich, ZVR: 852272795
Krottenbachstrasse 40/9/6, A-1190 WIEN
Tel.: +43-676-35 48 310
http://www.aktive-arbeitslose.at
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kontakt@aktive-arbeitslose.at
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