[epicenter.works] Die EU-Kommission untergräbt den Datenschutz im eIDAS-Rahmen
Die EU-Kommission schockiert mit dem Plan zentrale Datenschutzmechanismen im eIDAS-Rahmenwerk zu schwächen: Entgegen früherer Zusagen soll die Registrierungspflicht für Relying Parties – also Diensteanbieter, die die EUDI-Wallet integrieren – optional bleiben.
Ohne verpflichtende Zertifikate kann die Wallet nicht prüfen, ob Datenanfragen rechtmäßig sind. Das öffnet Tür und Tor für illegale Datenabfragen, Overreach, Forum Shopping und unterwandert das Prinzip der pseudonymen Nutzung. Es ist also ein Geschenk an Big Tech auf Kosten der europäischen Bürger:innen.
Zudem ignoriert die Kommission die klaren Positionen von EDPS, nationalen Delegationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren: Eine verpflichtende Zertifikatsstruktur ist essenziell für Interoperabilität, Rechtssicherheit und Vertrauen in die EUDI-Wallet. Wir fordern eine datenschutzkonforme und technisch robuste Umsetzung von eIDAS.
Die Kommission ignoriert nicht nur diese breiten demokratischen Konsens, sondern auch die Vereinbarung des Gesetzgebers im Trilog. Anscheinend wird nur auf Industrielobbyisten gehört und somit still und leise die Überwachungsbefugnisse für private Akteure ermöglicht. Dabei wird die angemessene Kontrolle durch den Gesetzgeber umgangen.
Lese unseren Blogpost und teile unsere AnalyseWeiter Infos auf deutsch gibt es auch in diesem Artikel:Artikel von netzpolitik.org
Pack‘ mit an!Diese
gravierenden Mängel bei der Umsetzung von eIDAS zeigt wie wichtig die Arbeit der Zivilgesellschaft in diesem Prozess ist. Werde heute noch Fördermitglied und unterstütze unseren Einsatz für digitale Grundrechte in der EU!
Biometrische Überwachung mitten in Europa
Die ungarische Regierung hat angekündigt, den Budapest Pride im Sommer 2025 zu verbieten – ein alarmierender Angriff auf die Rechte von LGBTIQ+-Personen. Zur Durchsetzung dieses Verbots soll Gesichtserkennung durch die Polizei eingesetzt werden, um potenzielle Teilnehmer:innen im Vorfeld identifizieren zu können. Dieser Vorstoß wurde von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen und europäischen Politiker:innen scharf verurteilt – und ist ein klarer Rückschritt für Grundrechte und Versammlungsfreiheit.Dass biometrische Überwachung nun gezielt gegen queere Menschen und Versammlungen eingesetzt werden soll, ist leider keine Überraschung. Seit Jahren warnen wir davor, dass Gesichtserkennung in der EU nicht wirksam reguliert ist. Bereits während der Verhandlungen zum AI Act haben sich mehrere Mitgliedstaaten – darunter auch Ungarn – für weitreichende Ausnahmen im Bereich „nationale Sicherheit“ stark gemacht.Das Ergebnis: Noch immer sind viele Schutzlücken offen. Besonders gefährlich: Nachträgliche Gesichtserkennung ist im neuen Gesetz nicht verboten, sondern lediglich als Hochrisiko-System eingestuft – und damit grundsätzlich erlaubt. So kann sie auch gegen zivilgesellschaftliche Proteste eingesetzt werden.Wir fordern: Ein klares, europaweites Verbot von Gesichtserkennung zur Überwachung von Versammlungen – egal ob in Echtzeit oder nachträglich.Themenseite GesichtserkennungUnser Positionspapier „Keine Echtzeit-Überwachung durch KI im öffentlichen Raum“
No comments yet.