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Die Spaltung der Welt verfestigt sich

Bloged in Krise by friedi Dienstag Mai 21, 2024

Die vom Westen begonnene Spaltung der Welt beginnt sich immer mehr zu verfestigen. Die Politik wäre, im Sinne einer friedlichen Welt in der Wohlstand für alle das Ziel ist, aufgerufen diese Spaltung sofort zu beenden.

Nun beginnt auch Russland die westlichen Methoden anzuwenden. Wie Lost in Europe berichtet,  beschlagnamt nun Russland Vermögen der Deutschen Bank.

Ein russisches Gericht hat angeordnet, Vermögenswerte der Deutschen Bank in Russland zu beschlagnahmen. Das meldete die russische Nachrichtenagentur Tass. Die Maßnahme des Gerichts in St. Petersburg erfolge auf Antrag von RusChimAllianz, einer Tochtergesellschaft von Gazprom zum Betrieb eines LNG-Terminals an der Ostsee, die gegen die Deutsche Bank Ansprüche von 238,6 Millionen Euro erhebt..(n-tv)

Auch die EU verschärft die Gangart. Sie verschärf das Strafrecht bei Umgehung der verhängten Sanktionen. Es ist eine EU-Verordnung, die zur Zeit noch nicht in Kraft ist (siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ%3AL_202401226 ). Das Ziel der Verordnung: Ein „Verstoß gegen EU-Sanktionen gilt in der EU ab sofort als Verbrechen.“ (http://Lost in Europe )

„(37) Durch eine Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) sollte dafür gesorgt werden, dass der Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union gemäß der genannten Richtlinie als Vortat zur Geldwäsche gilt.“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401226)

Ein paar Auszüge aus dieser Verordnung:

„(2) Restriktive Maßnahmen der Union — wie etwa das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, das Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen und das Verbot der Einreise in oder Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats sowie sektorbezogene wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen und Waffenembargos — sind ein wesentliches Instrument zur Verwirklichung der Ziele der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV).“ (EU-Amtsblatt)

Gelten soll das Gesetz bei grob fahrlässigen Handeln.

„(4) […] In Bezug auf die in dieser Richtlinie festgelegten Straftaten sollte der Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ nach Maßgabe des nationalen Rechts und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ausgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten beschließen können, dass Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union im Zusammenhang mit Geldern, wirtschaftlichen Ressourcen, Waren, Dienstleistungen, Transaktionen oder Tätigkeiten im Wert von weniger als 10 000 EUR keine Straftaten darstellen. Der Ausschluss bestimmter Verstöße vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie lässt die in den Rechtsakten zur Einführung restriktiver Maßnahmen der Union festgelegten Verpflichtungen, sicherzustellen, dass Verstöße mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschrekkenden strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Sanktionen geahndet werden, unberührt.“ (ebd.)

„(5) In Rechtsakten, in denen restriktive Maßnahmen der Union festgelegt sind, können Ausnahmegelungen von den darin festgelegten Verboten in Form von Befreiungen oder Ausnahmen vorgesehen werden. Eine Handlung, die entweder unter eine in einem Rechtsakt zur Festlegung restriktiver Maßnahmen der Union vorgesehene Befreiung fällt oder von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Wege einer Ausnahme im Einklang mit den
Rechtsakten zur Festlegung restriktiver Maßnahmen der Union erlaubt wurde, darf nicht als Verstoß gegen eine restriktive Maßnahme der Union gelten.“ (ebd.)

Es handelt sich also um ein Gesetz, das Handlungen zu Verbrechen erklärt, aber nur dann, wenn die Handlung nicht unter die relativ willkürliche Ausnahmeregelung fällt. Die Mitgliedstaaten müssen die Verordnung also umsetzen, können aber lokal außer Kraft setzen, was sie wollen. Das ist EU wie sie leibt und lebt. Verbote, Strafen, Einschränkungen – aber die Hintertür für politische Agitation ist offen. Was strafbar ist, entscheidet dann der jeweilige Herrscher. Das ist Rechtssicherheit aus EU-Sicht.

Was nun alles Verboten ist, ist im Punkt 10 zusammengefasst (aber nicht vollständig, es gibt noch zahlreiche Punkte in der Verordnung, die ebenfalls Restriktionen beinhalten) – es soll ja nicht so einfach sein!

„(10) Zu den restriktiven Maßnahmen der Union gehören das Verbot des Handels, der Einfuhr, der Ausfuhr, des Verkaufs, des Kaufs, der Verbringung, der Durchfuhr oder der Beförderung von Waren oder Dienstleistungen. Der Verstoß gegen solche Verbote sollte eine Straftat darstellen, auch wenn die Waren aus oder in ein Drittland eingeführt bzw. ausgeführt werden, um sie an einen Bestimmungsort zu verbringen, für den das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr, des Verkaufs, des Kaufs, der Verbringung, der Durchfuhr oder des Transports dieser Güter eine restriktive Maßnahme der Union darstellt. Die direkte oder indirekte Erbringung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Versicherungen und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Waren oder Dienstleistungen sollte ebenfalls eine Straftat darstellen. Zu diesem Zweck umfasst der Begriff „Waren“ unter anderem Militärtechnologie und Militärgüter, Güter, Software und Technologie, die in der vom Rat am 20. Februar 2023 angenommenen Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (8) enthalten sind, oder Artikel, die in den Anhängen I und IV der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) aufgeführt sind.“ (ebd.)

Da frage ich mich: Wie kann das gehandhabt werden? Ich kaufe etwas in einem Drittland und bin dann strafbar, wenn es sich herausstellt, dass das ursprüngliche Erzeugerland auf einer EU-Sperrliste gelistet ist, und: Wie wird die „indirekte Erbringung“ festgestellt? Auch hier ist in meinen Augen wieder ein Gesetz, dass in seiner Anwendung höchst fragwürdig ist und jegliche Willkür der Regierenden zulässt.

Die Spaltung der Welt setzt sich auch im Fall Europa – China fort:

„China beantwortet EU-Vorstoß mit eigener Anti-Dumping-Untersuchung. Im Handelsstreit mit den USA und der EU droht China nun mit Zöllen auf bestimmte Chemikalien. Das Handelsministerium in Peking leitete am Sonntag eine Anti-Dumping-Untersuchung zu POM-Copolymeren ein, die aus der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten, Japan und Taiwan eingeführt werden [Hervorhebung im Original].“ (Lost in Europe)

Vernünftig wäre es sich diesem Wahnsinn, der nichts als Unfrieden bringt, zu entziehen. Statt Spaltung der Welt wieder zurückzukehren zum Konzept „Friede durch Handel“. Aber der drohende Verlust an Hegemonie der USA treibt die Westliche Welt in eine Politik der Zerstörung. Der Westen sanktioniert bereits die halbe Welt. Freunde macht er sich dadurch nicht. Die sanktionierte halbe Welt beginnt sich nun zu wehren, indem sie nun ihrerseits diese handelshemmenden Mittel anwendet und ebenfalls auf Kriegswirtschaft umstellt. Das ist ein Weg, bei dem wir „Otto Normalverbraucher“ nur d’raufzahlen können.

Liebe Politik: Ändert euren Kurs! Der eingeschlagene Weg führt in die Katastrophe!

Graz, 21.5.2024, W.Friedhuber

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