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Vier Augen in die Verfassung: das bringt das Heil!

Bloged in Diskussion,Krise by friedi Samstag Januar 12, 2013

Vor allem die Kommentare zum Salzburger Finanzskandal drängen mich, eine kritische Gegendarstellung zu geben. 

Im Groben beziehe ich mich im Nachfolgenden auf Aussagen im ORF Ö1-Morgenjournal vom 10.1.2013 (siehe http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130110_OTS0009/orf-oe1-frueh-und-morgenjournale-vom-do-10jaenner-2013 [12.1.2013]). Es handelt sich dabei um Argumente vom Bankenexperte Pichler sowie vom RH-Präsident Moser zum Spekulationsverbot.
Diese Beiden Herren sind aber nur exemplarisch genannt – mir geht es um den Tenor, der in den Medien geäußerten Ansichten von “Experten” zum Thema “Spekulationsverbot”, „EU“ und Demokratie-Entwicklung. Um den Fluss meiner Darstellung nicht zu unterbrechen, sei diese Referenz am Anfang genannt und im Folgenden nur mehr sinnhaft darauf Bezug zu nehmen.

 

In den Massenmedien – allen voran dem ORF – kommen nun “kritische Stimmen” zum Spekulationsverbot zu Wort.

Die Kritik ist dabei meist unisono die, dass “das” in die Verfassung gehört, das “das” was beschlossen ist, zu wenig ist usw. Andere Meinungen werden nicht oder kaum gebracht. Schon gar nicht die einfache Weisheit, dass die Verfassung kein Buchhalterregulativ ist, dass die Verfassung etwas mit Gemeinschaft, mit Politik, mit sozialen Wollen und Beistand zu tun hat und gar nichts damit, wie eine doppelte Buchhaltung aussieht.

Natürlich wird das in den Medien nicht gesagt. Man lädt Experten ein, die erklären, dass das Problem in Salzburg durch vier Augen und einer doppelten Buchhaltung – beides am Besten in die Verfassung geschrieben, verhindern könnte.

Von Amtsmissbrauch – und zwar der gesamten Regierung, angefangen von einer gewissen Frau Magistra Burgstaller, die aktuell immer noch Landeshauptfrau oder Frau Landeshauptmann ist, von einem POLITISCHER Skandal erster Güte ist keine Rede. Amtsmissbrauch deswegen, da niemand die Landesregierung ermächtigt hat, mit Steuergelder Spekulationen zu betreiben!

Da erklärt der „Experte“, dass das Problem die Kameralistik sei, die aus dem 17. Jahrhundert stamme – so als ob damals 2 x 2 gleich 5 gewesen wäre (übrigens ein Lieblingsthema der Rechnungshofes; das wurde schon im Jänner 2012 anlässlich der Querelen zu den Salzburger Festspielen gefordert).

Kamerlistik ist die Haushaltsführung öffentlichen Gebietskörperschaften nach Haushaltsplänen (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Kameralistik [12.1.2013]) der Bundesländer. Diese Kameralistik ist nicht die Ursache des Skandals! Sie hat ihn nicht einmal erleichtert.

Schuld sind politische Seilschaften, geheime Verhandlungen, eine Verrohung der politischen Empfindung. Im 17 Jahrhundert wäre der Souverän – damals Erzbischof Hieronymus Colloredo – mit derart unredlichen Verwaltungen, ganz anders verfahren als sie zum Großteil im Amt zu lassen. Die Kameralistik ist nun einmal eine relativ einfache Ein-Ausgaben-Rechnung, die natürlich auf – wie jede Buchhaltung – auf Redlichkeit beruht. Niemand wäre damals auf die obstruse Idee gekommen, wegen ein paar unredlicher Magistrate Rechenregeln in eine Verfassung oder in Bullen zu schreiben. Diese, in den Medien in orwellscher Manier schwadronierenden Experten gaukeln den Leuten vor, man müsse in die Verfassung halt nur ein 4-Augenprinzip hineinschreiben oder eine Vereinbarung, dass der Souverän nicht betrogen werden dürfe und alles wäre bestens ….

Warum diese Experten diese „Sager“ machen, hat meiner Meinung nach einen ganz anderen Grund:

Die Umwandlung der Verfassungen in Betriebsführungsvorschrift nach ökonomischen Grundregeln. Diese ERMÖGLICHEN dann erst, den sogenannte „innere Kolonialismus“ (siehe http://maxen.de/cgi-bin/weblog_basic/index.php?p=120 ) – also das geordnete Ausbeuten eines Landes durch globale Finanzstrukturen – eben wie im Kolonialismus.

Ein souveräner Staat oder eine auf das Allgemeinwohl ausgerichtete Verwaltung braucht keine doppelte Buchführung. Wozu auch? Der Staat hat das Steuerrecht, das Münzrecht, er kann selbst Geld ausgeben, er ist Eigner der Gemeinschaftsgüter – es reicht, eine Ein-Ausgabenbuchhaltung.

Kein Mensch braucht in seinem Leben eine doppelte Buchhaltung – ich führe für meinen Haushalt jedenfalls keine. Kein Mensch hat die Notwendigkeit all sein Besitz in Wert aufzulisten und anzugeben. Auch die Gemeinschaft nicht – solange sie auf Gemeinschaftswohl gerichtet ist. Die Bewertung der Realitäten, des Vermögens wird erst nötigt, wenn Bank-Kredite bezogen werden oder wenn Gewinne erwirtschaftet werden müssen. Dann muss plötzlich eine Sicherstellung getroffen, Bewertungen durchgeführt und Gewinnentnahmen kontrolliert werden. Solange der Staat nur für sich administriert, braucht er keine „Betriebsbuchhaltung“. Erst wenn er Vasallenstaat, Abgabenpflichtig ist oder Schuldner bei einer mächtigeren Organisation wird braucht er diese Firmenbuchhaltung. Diese „Expertinnen“ und „Experten“ fordern also diese Aufstellungen, um das gesamte Staatsvermögen zu erfassen und monetät auswerten zu können. Die mächtigere Organisation ist für die Länder ist (noch nicht – aber vermutlich bald) der Bund und für den Bund die EU. Nachdem die EU praktisch eine Bank als Regierung hat, fordert diese natürlich, dass ihre Filialen – die Nationalstaaten – bilanzähnliche Buchhaltungen haben. Der Bund hat das in Österreich bereits brav erledigt. Zum Leidwesen der Bundesregierung und ihrer Gefolgsleute ist Österreich noch immer ein Bundesstaat, wo die Länder große Souveränitätsrechte haben. Der Bund ist nun der EU beigetreten, ohne die Ländersouveränität vorher aufzulassen.

Dies hat auch seine Gründe: Damals sollte den Menschen nicht so klar gezeigt werden, was auf sie zukommt. Heute muss aber schön langsam die Macht abgegeben werden. Daher diese einseitige Propaganda der Massenmedien gegen die Länderhoheit. Ich will nicht sagen, dass diese „Experten“ für diesen medialen Unsinn, den sie verbreiten, angeheuert sind – ein Buchhalter ist halt ein Buchhalter und das ist gut so! Ein Rechnungsprüfer soll nach nach buchhalterischen Regeln prüfen und sich genau daran halten. Es ehrt diese Experten auch, dass sie ihren Berufsethos für universell anwendbar halten.

Was aber auffällt ist, dass eben diese Statements so gebracht werden, als sollten wir unsere Gemeinschaft danach richten – als wäre es ein Mangel, dass der Staat noch nicht wie ein Wirtschaftsbetrieb geführt wird. Diese Forderung wurde und wird ja auch des öfteren von Wirtschaftstreibenden in ihrem Machtrausch erhoben.

Machtrausch und Egomanie scheinen überhaupt die Triebfeder im aktuellen Eruopa zu sein – und die Medien transportieren diese Ansichten als einzig mögliche Lösungskonzepte für unser Zusammenleben.

Machtbesessene Egomanen und Egomaninnen begrüßen es leider auch in deutschen Ländern und in Österreich wieder vermehrt, weltweite Bombardements anordnen zu können und fordern daher immer mehr Zentralmacht. Herr Dr. Androsch, seines Zeichens Salzbaron und „erster Sündenfall der Nachkriegssozialisten“ sagt es ja offen: Es gehe darum die globalen Rohstoffquellen für unsere Industrie sichern (vgl. http://steiermark.orf.at/news/stories/2559857/ [12.1.2013]) – gemeint ist natürlich die Rohstoffquellen etwa in Afrika für seine Fabriken in China.

Das zeigt den Kern dieser „alten Weisen“ und „Experten“: Sie wollen Macht bei ihnen und für sich.

In ein ähnliches Horn stößt auch eine ehemalige Grüne (Eigenbezeichnung) im Ö1 Eropajournal vom 11.1.2013 (siehe. http://oe1.orf.at/programm/325434 [12.1.2013]), die Die Politikwissenschafterin Sonja Puntscher-Riekmann, die nun ein zentralregiertes Eruopa will und “gute Vorschläge” hat, wie man dabei der Bevölkerung Mitbestimmung vorspiegeln kann.

Diese Frau stellt für mich gut dar, was aktuell passiert:

Zum Ersten: Eine Grüne, also eine Vertreterin einer ehemaligen Politalternative die einmal “dezentrale Verwaltung”, “Rotationsprinzip”, “Basisdemokratie” und eben auch Gleichberechtigung im Programm hatte, die Vertritt, wenn sie es als Frau “in die Spitzengremien” geschafft hat plötzlich ein radikales Herrschaftsprinzip eines Zentralstaates mit allem Zubehör.

Zum Zweiten: Als Fachfrau gibt sie Darstellungen, die ihre Gesinnung zeigen, aber kaum die Alternativen zu dieser Gesinnung darstellen. Gesinnungen sollten gesagt werden – aber eben als “Frau Sonja Puntscher-Riekmann” und nicht als “Politikwissenschaftlerin”. Tritt diese ehemalige GRÜNE als Politwissenschaftlerin auf, so hätte sie die Pflicht, auch darauf hinzuweisen, dass noch vor wenigen Jahren Leute ihres Kalibers die “Lehrmeinung” vertraten, Subsidiarität sei die Lösung und die UDSSR muss aufgrund ihre Zentralisierung unter gehen. Nun, da diese Frau als Herrschaft in den Machtzentralen sitzt, hat sie plötzlich erkannt, das nur ein zentral gesteuerter Wirtschaftsraum das Wahre (für sie) ist.

Das gleiche Argumentationsmuster – mit Mitspielern anderer Couleur – wie eben auch beim Spekulationsverbot für Bundesländer: Halbwahrheiten als Information, Meinung als alternativlose Wahrheit.

Der “Experte” Moser kritisiert die Kameralistik der Länderabrechnungen, ein andere Wirtschaftsexperte stimmt zu. Es wird bemängelt, dass es in der Kameralistik nicht notwendig ist, alle Bestände aufzuführen oder Spekulationsverluste auszuweisen. Das hat aber einen guten Grund: Bestände, die nicht monetär verwertet werden, brauchen auch nicht bewertet und ausgewiesen zu werden und Spekulation – nun: Spekulation war immer schon verboten (nicht per Gesetz aber moralisch). Die Länder haben früher ihr Geld mit niedrig verzinsten Hypothekarkredite – also per Verpfändung ihrer Länder – aufgenommen und nicht mit Derivaten auf dem „freien Finanzmarkt“ spekuliert – zumindest im Regelfall. Im Kriegsfall hat – etwa auch Metternich – das ganze Land in horrende Privatschulden (Rothschild) getrieben. Aber auch an Metternichs Machtstreben war nicht die Kameralisitk schuld.

Die Kameralistik hat ca. 40 Jahre im Nachkriegsösterreich hervorragend funktioniert – bis eben die kapitalisitische Katastrophe in Form des Neoliberalismus ca 1985 über Europa hereingebrochen ist.

Dieses ungebremste Bereicherungsstreben, diese Ausdehnung der Ökonomie auf den Humanbereich – das ist das Problem! Keine Vorschrift, kein Gesetz kann Raub verhindern.

Salzburg zeigt ja – wie auch Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und und .. dass ohnedies die meisten Honoratiorinnen und Honoratioren Bescheid wissen und wussten – ja selbst in der Bevölkerung ist das unsaubere Vorgehen und das Tricksen der „Volksvertreter“ bekannt und mit ein Grund für die sogenannte „Politikverdrossenheit“.

Wenn Moser wirklich glaubt, dass, wenn nun ein – wieviel Augen auch immer – Prinzip in der Verfassung stehen würde, dies das Tricksen der Trickserinnen und Trickser ändern würde, dann ist er mindestens so naiv wie ein Herr Dr. Schüssel vorgibt in seiner Regierungszeit gewesen zu sein – oder eben wie die gesamte ÖVP, die durch Herrn Dr. Spindelegger verlauten lässt, sie bräuchten ja nur einen Verhaltenscodex um zu wissen, was Recht und Unrecht ist.

Aber die Sache ist anders: Die Leute wissen was sie tun! Es läuft ein Umbau in Richtung Kolonialismus.

Die EU als Zentralstaat, regiert durch eine unangreifbare Zentralbank. Auch die schon Erwähnte, frühere GRÜNE Sonja Puntscher-Riekmann wünscht sich das. Sie erklärt den Protest gegen die Ausplünderung der reicheren Staaten durch ein Finanzsystem als „Verlust an Solidarität“ der Ausgeplünderten mit Griechenland. Zur Erläuterung, dieses „Verlusts an Solidarität“ wird sie auch nicht müde, die vom ORF aufgelegten Vergleiche mit den Vereinigten Staaten zu bringen.

Es mag ja sein, dass Kennedy ein Berliner war, ich jedenfalls bin kein Amerikaner. Ich glaubte, bis vor wenigen Jahren in einem Land zu leben, das aus seiner Geschichte gelernt hat, das den Weg zur sozialen gleichberechtigten Gesellschaft geht, in dem der Staat die Aufgabe hat, soziale Spannungen durch Gesetzgebung abzubauen, die Schwächeren zu schützen und zu unterstützen und nicht an Verfassungen, die ökonomische Geldmachtinteressen plötzlich als ausgemachte Gemeinschaftsgesetze darstellen.

Graz, 12.1.2013, W.Friedhuber

 

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