[Für ein unverwechselbare Graz] Alarm! Es droht die Schwächung des GAEG durch das Land Steiermark!
Nach spärlichen Informationen, die an die Öffentlichkeit dringen, arbeitet die Steirische Landesregierung an einer Neufassung des Ortbildschutzgesetzes, in das zukünftig das Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) integriert werden soll.
Der Ursprung des Grazer Altstadtgesetzes geht auf eine massive Bürgerbewegung in den 1970iger Jahren zurück; es war das Anliegen der Grazer Bevölkerung, die Zerstörung und Kommerzialisierung der Grazer Altstadt zu stoppen. Nun aber wird hinter verschlossenen Türen, ohne Einbindung der Grazer Stadtregierung, des Gemeinderates, der Stadtverwaltung und ohne Diskussion in der Öffentlichkeit, an einem neuen Gesetz gebastelt. Das ist deshalb so unverständlich, weil ja die Stadt Graz dieses Gesetz dann umsetzen und anwenden wird. So wird offensichtlich ganz bewusst auf die Erfahrung und fachliche Expertise der Stadt Graz (innerhalb und außerhalb des Rathauses) verzichtet. Es bedarf einer offenen Debatte, um folgende Punkte klären zu können:
- Das Grazer Altstadterhaltungsgesetz ist ein Landesgesetz. Aber Altstadtangelegenheiten sind grundsätzlich solche des eigenen Wirkungskreises, das GAEG gilt ausschließlich im Hoheitsbereich der Stadt Graz. Es gibt daher keine logische Begründung, der Stadt Graz nicht die volle Handlungsfähigkeit einzuräumen.
- Das Grazer Altstadterhaltungsgesetz definiert 6 Schutzzonen mit verschiedenen Teilbereichen. Die zuletzt von der Stadt beim Land beantragte Ausweitung der Schutzzonen dauerte bis zu 2 Jahre. Es ist nicht notwendig die Abgrenzungen der Schutzgebiete zum Gesetzesinhalt zu machen. Warum also kann die Stadt Graz Schutzgebiete nicht selbst verordnen? Die Schutzgebiete und deren Ergänzungen und Ausweitungen, sollten durch eine Verordnungsermächtigung direkt von der Stadt Graz nach Anhörung der ASVK verordnet werden können.
- Die Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) ist zu groß und zu heterogen zusammengesetzt. Die Meinungsbildung in einer elfköpfigen zusammengesetzten Kommission (durch Ersatzmitglieder ist diese häufig noch größer) ist schon von der Anzahl her äußerst schwierig. Die Anzahl der Mitglieder könnte auf fünf Mitglieder plus Ersatzmitglieder reduziert werden.
- Der Umstand, dass die Mitglieder der ASVK die Gutachten selbst erstellen müssen, wird oft kritisiert; durch die willkürliche und daher zufällige Art der Zusammenstellung der Kommission ist keine Gewähr für einheitliche Standards für die Erstellung von Gutachten und fachliche Expertise gegeben. Durch die fortwährende Gutachtertätigkeit fehlt es an Zeit und Kapazität für andere Aufgaben.
Die ASVK und ihre Aufgaben sollen im Sinne einer fachlich-inhaltliche Steuerung neu organisiert werden. Für die einzelnen Schutzzonen sollen analog zum Ortsbildgesetz 1977 innerhalb von zwei Jahren Schutzzonenkonzepte ausgearbeitet werden, die öffentlich kundzumachen sind.
- Die Gutachten sollen von externen Fachgutachtern erstellt werden. Dazu soll ein Pool von Fachleuten erstellt werden. Gutachten sollen grundsätzlich nicht anonymisiert sein und öffentlich zugänglich sein.
- Es fehlt der Ensembleschutz: Bei den Schutzbestimmungen wird auf die Schutzwürdigkeit von Gebäuden und ihre Erhaltung eingegangen, wie auf die Erhaltung öffentlicher Flächen und deren Ausgestaltung – nicht aber auf die Schutzwürdigkeit von Ensembles. Das kann gravierende Folgen haben, wie jüngst in St. Peter, wo die ASVK ohne Berücksichtigung des alten Dorfensembles dem Sternwirt als Einzelgebäude keine Erhaltungswürdigkeit zubilligte, was zum Abbruch führte.
- Abbruch bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit: Diese öffnet Tür und Tor zur Umgehung der Schutzbestimmungen. Es ist ein Leichtes, die Instandhaltung zu vernachlässigen und dann auf die technische Unmöglichkeit und die wirtschaftliche Unzumutbarkeit zu pochen. Der Passus wird verwendet, um mittel –oder langfristig zu dem Ziel einer verdichteten Neuverbauung zu kommen. Die meisten Abbrüche in der Grazer Altstadt beruhen auf dieser Argumentation – daher strengere Auflagen die Erhaltungspflicht betreffend und Abbruch nur noch einer weiteren Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Wir werden an dem Thema dranbleiben, und Sie weiter informieren. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung, für die vielen Kommentare und Zuschriften wie auch für die Spenden, die wir erhalten. Bleiben Sie uns treu, besuchen Sie uns auf Facebook und twitter, beteiligen Sie sich in der Facebookgruppe und verteilen Sie die Informationen über die Initiative für ein unverwechselbares Graz auch in Ihrem Kreis von Bekannten, Kolleg/innen und Freund/innen.
mit herzlichen Grüßen
Das Team vom unverwechselbaren Graz
office@unverwechselbaresgraz.at
No comments yet.