USA und EI wollen dem Ukrainekrieg – auch wenn dabei die Welt in Scherben fällt
Wer noch Zweifel hatte, dass der westliche Block um die NATO den Ukrainekrieg will, der müsste eigentlich durch die jüngsten Ereignisse überzeugt worden sein: Den Haag erlässt Haftbefehl gegen Putin.
Bei all den Kriegsgräuel in der Ukraine, bei all den Akteuren beim Töten hat der britische Anwalt Karim Asad Ahmad Kahn als Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nun den Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin als Kriegsverbrecher angeklagt und einen internationalen Haftbefehl erlassen.
Putin sei mutmaßlich verantwortlich für die Deportation ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten nach Russland. Einem entsprechenden Antrag des Chefanklägers Karim Khan auf Ausstellung eines Haftbefehls hatten die Richter stattgegeben. (Wiener Zeitung, 17.3.23)
Dieses Vorgehen ist ein geschickte Strategie, um den Krieg am Laufen zu halten – denn: Wer könnte nun einen Waffenstillstand verhandeln?
Und noch härter gesagt: Diese Anklage ist eine glatte Beleidigung eines Staatsmannes. Es ist eine Methode um zu Verhindern, dass Putin verhandlungsbereit wird. Das anglo-amerikanische Ränkespiel zur Kriegsförderung wird da exzellent vorgeführt – flankiert von US-Aktionen wie den Einsatz von Aufklärungsdrohne zur Unterstützung der Ukrainischen Armee. Man stichelt, man beleidigt, man reizt den Gegner verdeckt um dann die darauf erfolgenden Reaktion als unberechtigte Eskalation von Verrückten darzustellen. Das hat schon zum russischen Einmarsch in die Ukraine geführt und soll nun anscheinend zur Verlängerung des Krieges beitragen.
Vermutlich plant der Wertewesten für den Frühling eine massive Aufrüstung der Ukraine mit Flugzeugen, Panzern und ev. weitreichenden Raketen um so Russland weiter zu schwächen – alles in der Hoffnung, dass am Ende die westlichen Ziele in der Ukraine erreicht werden – also die Ukraine in die NATO aufgenommen werden kann und die Länder und Schätze der Ukraine den westlichen Investoren in den Schoß fallen.
All diese westlichen Tricks, die ich für menschenverachtend halte, weil sie den Krieg und das Töten verlängern, werden so gespielt, dass man – zumindest medial – das Recht auf seine Seite beugt. Dass dabei das Recht selbst immer mehr abhanden kommt, spielt anscheinend keine Rolle.
Es ist der rechtsorientierte Verein NFÖ der auf die Rechtsdehnung auch in Österreich hinweist. Er verweist etwa auf das österreichische Strafgesetzbuch §320. Darin heißt es:
§ 320.
- (1) Wer wissentlich im Inland während eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes, an denen die Republik Österreich nicht beteiligt ist, oder bei unmittelbar drohender Gefahr eines solchen Krieges oder Konfliktes für eine der Parteien
- eine militärische Formation oder ein Wasser-, ein Land- oder ein Luftfahrzeug einer der Parteien zur Teilnahme an den kriegerischen Unternehmungen ausrüstet oder bewaffnet,
- ein Freiwilligenkorps bildet oder unterhält oder eine Werbestelle hiefür oder für den Wehrdienst einer der Parteien errichtet oder betreibt,
- Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften aus dem Inland ausführt oder durch das Inland durchführt,
- für militärische Zwecke einen Finanzkredit gewährt oder eine öffentliche Sammlung veranstaltet oder
- unbefugt eine militärische Nachricht übermittelt oder zu diesem Zweck eine Fernmeldeanlage errichtet oder gebraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(RIS)
Da stellt sich doch die Frage: Muss die Österreichische Regierung verurteilt werden, wenn sie bei der Finanzierung des Ukraine-Kriegs mitmacht; wenn sie Waffentransporte durch Österreich zulässt? Ist die Österreichische Regierung ein Straftäter, der gemäß §320 Strafgesetzbuch zu verurteilen ist?
Nun §320 enthält im Abschnitt 2 Einschränkungen:
(2) Abs. 1 ist in den Fällen nicht anzuwenden, in denen
-
- ein Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
- ein Beschluss auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union,
- ein Beschluss im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder
- eine sonstige Friedensoperation entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen, wie etwa Maßnahmen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe oder zur Unterbindung schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen, im Rahmen einer internationalen Organisation durchgeführt wird.(RIS)
Von einem UNO-Sicherheitsbeschluss ist mir nicht bekannt. Der Titel V des EU-Vertrags scheint aus meiner Sicht nur dann zu greifen, wenn man etwa dem Artikel 22 radikal auslegt:
Die Beschlüsse des Europäischen Rates über die strategischen Interessen und Ziele der Union erstrecken sich auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie auf andere Bereiche des auswärtigen Handelns der Union. Sie können die Beziehungen der Union zu einem Land oder einer Region betreffen oder aber ein bestimmtes Thema zum Gegenstand haben. Sie enthalten Bestimmungen zu ihrer Geltungsdauer und zu den von der Union und den Mitgliedstaaten bereitzustellen den Mitteln. (Vertrag über die Europäische Union)
Der Rat – allen voran der Ratspräsident Charles Michel hat beschlossen die Ukraine militärisch und finanziell zu unterstützen – aber: Genügt das, dass die Österreichische Regierung sich über den §320 hinwegsetzt?
Sei es wie es sei: Irgend ein juristischer Trick wird sicher jegliches Verhalten der Regierenden decken. Das ist das alte König-Spiel: Der König hat immer recht und sein Berater muss begründen, warum der größte königliche Unsinn Weisheit ist. So wie eben jetzt, wo ein großes Abschlachte und Zerstören von uns mitfinanziert wird und irgendwer erklärt, dass das im Sinne des Friedens und der Humanität erfolgt.
Formaljuristisch wird sich ein Trick finden, warum der Rechtsbruch kein Rechtsbruch ist – obwohl das Vorgehe dem Geist des Gesetzes teilweise völlig widerspricht. Formaljuristisch und Medial wird alles bestens sein – was aber immer mehr erodiert, das ist das Rechtsvertrauen der Menschen und das höhlt die institutionelle Basis des Zusammenlebens aus.
Das Vorgehen des internationalen Strafgerichtshof ist so ein Beispiel. Die Institution an sich wäre begrüßenswert. Es würde eine Institution brauchen, vor der Verstöße gegen die Menschenrechte eingeklagt werden können. Wenn diese Institution aber so interessengeleitet ist, wie sie sich momentan gibt, so ist diese Institution kontraproduktiv. Sie wird von einem Gerichtshof zu einem Instrument der Propaganda. Ähnliches hat schon beim Völkerbund zu seiner Auflösung geführt.
Aber ohne solche Institutionen fallen die internationalen Konfliktlösungsinstrumente aus. Dann sind wie wieder in der Zeit, wo der Krieg Element der Diplomatie ist. Aber ev. glaubt die USA militärisch so stark zu sein, dass sie solche Zeiten haben will ?!
Graz, 18.3.2023, W.Friedhuber
das tribunal wird weder von den usa, noch von russland oder china anerkannt und alle 3 sind ständige mitglieder des un-sicherheitrates……….
den konflikt will niemand lösen, also weiter so…..
Trackback by kurt strohmaier 18. März 2023 19:00