[Österreich] Armutsbekämpfung: Die Arbeitslosen bleiben außen vor
Bei der Armutsbekämpfung scheut die österreichische Regierung systemische Lösungen. Sie arbeitet mit einem Dschungel aus Vergünstigungen und Einmalzahlungen, möglichst zielgruppenspezifisch – aber doch als Gießkanne – sodass der Durchblick schwer fällt. Auf die Arbeitslosen scheint man ohnedies zu „vergessen“.
Gemäß der Ideologie der ÖVP, dass man Lohnabhängige zu schlecht bezahlter Arbeit zwingen muss, bleiben bei den meisten Maßnahmen der Armutsbekämpfung die Arbeitslosen außen vor.
Die Qualitätszeitungen des Landes sind dabei willige Organe dieser Ideologie. So hat etwa Hr. Szigetvari im Standard in einem Artikel vom 28.6. bei seiner Darstellung der Lage zentrale Punkte verzerrt dargestellt. So schreibt Hr. Szigetvari etwa:
„Wer das Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat, erhält unbefristet Notstandshilfe, die um die 50 Prozent des Letztbezugs ausmacht.“ (Standard, 28.6.22)
Ein Mitglied einer Arbeitsloseniniative beantwortet diesen Artikel wie folgt:
Zwei Fehlinformationen in einem Satz:* Die Notstandshilfe ist keine unbefristete Leistung, sondern wird auf Antrag maximal ein Jahr „gewährt“. Danach muss sie erneut beantragt werden und kann wieder für maximal ein Jahr „gewährt“ werden.* Die Deckelungen nach §36 (5) AlVG bewirken Notstandshilfen, die auch weit unter den 92 bzw 95% des Arbeitslosengelds (Ihre „um die 50 Prozent“) liegen.Die letzten verlässlichen Zahlen dazu stammen aus eine Anfragebeantwortung aus dem Jahre 1998(!) – die Vermutung, dass sich die Zahlen aufgrund der brüchigeren Erwerbsbiografien stärker erhöht haben, ist naheliegend. Die seinerzeitige Frage (Nr 3) – 4444/J XX. GP – https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/J/J_04444/fnameorig_122027.html :„Wieviele Notstandshilfe – EmpfängerInnen sind insgesamt von den Deckelungen der Notstandshilfebetroffen und wie hoch ist die Summe der Einsparungen aus dieser Maßnahme?“Die Antwort ( https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/AB/AB_04148/fnameorig_136508.html auf Frage 3 lautete:„Von den ab 1. Mai 1996 in Geltung befindlichen gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Höhe der Notstandshilfe in Abhängigkeit von der Dauer der vorangegangenen nachgewiesenen Beschäftigungszeiten waren – nach Auswertung statistischer Daten der Bundesrechenzentrum GmbH – im Monatsdurchschnitt im Jahr 1996 rund 3.120 NotstandshilfebezieherInnen und im Jahr 1997 rund 9.500 NotstandshilfebezieherInnen betroffen. Daraus resultierten Minderausgaben für Notstandshilfeleistungen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge von rund 50 Mio. öS im Jahr 1996 und von rund 230 Mio. öS im Jahr 1997.“B)Die letzten zur Verfügung stehenden „Aus- und Einzahlungen der zweckgebundenen Gebarung“ des BMA/AMIS-Arbeitsmarkinformationssystems ( https://www.dnet.at/Amis/ ) aus dem Jahr 2019 weisen wie auch die Jahre davor – einen Überschuss der Leistungen zur Existenzsicherung im engeren Sinn (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc) aus – https://www.dnet.at/bali/Tabellen/Tabellen/geb_amp_ein_aus.pdf – seitdem müsste man sich genauer mit der Budgetierungssystematik der Covid-19-Massnahmen und Analogem auseinandersetzen. Bei summierten Positionen ist weiters immer darauf zu achten, ob nicht sachfremde Posten eingerechnet werden. Insofern wäre Ihre Datengrundlage interessant – könnten Sie sie, bitte, übermitteln – samt öffentlich zugänglicher Quellenbezeichnung? Vielen Dank im Voraus.C)Die Sockelung des Arbeitslosengeldbezugs mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz gilt nicht im Notstandshilfe-Bereich. Es gibt somit keine Mindest-Notstandshilfe.D)In Ihrem Artikel bleibt die Nicht-automatische-Valorisierung der AlVG-Leistungen im „Anti-Teuerungspaket“ komplett unerwähnt.E)Weit schlimmer erscheint allerdings, dass die Nicht-automatische-Valorisierung der Sozialhilfe (vormals „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“) und der Grundversorgungsleistungen trotz vollmundiger Regierungsfraktions-Ankündigungen einer „Valorisierung der Sozialleistungen“ als Basisleistungen des Sozialsystems darin auch wenig bis keinerlei Beachtung finden.Die Evidenz, dass hier ein weiteres Umverteilungsprojekt von unten nach oben vorgelegt wurde, ist erdrückend – https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2018/BD_-_Anfragebeantwortung_zu_budgetaeren_Auswirkungen_der_Kalten_Progression.pdf , aber offenbar keiner ausführlicheren Thematisierung wert.(Conca Team)
Dass diese Art der Information System hat, zeigt auch ein Artikel im Falter, der die falsche Kritik am Regierungspaket anprangert und aufzeigt, dass durch das Geld-zurück-Paket doch mehr Geld im Börserl bleibt (siehe: Falter, 22.6.22). Auch dieser Artikel schweigt gnädig über die systematische Umverteilung von den Ärmeren zu den Reicheren.
Die Arbeitsloseninitiative beantwortet diesen Artikel mit folgenden Hinweisen:
Was bei aller Analyse komplett unterbelichtet bleibt, ist der massive Umverteilungseffekt von unten nach oben, den die sogenannte Abschaffung der kalten Progression mit sich bringt.Eine Anfragebantwortung des Budgetdienstes des Parlaments aus dem Jahre 2018 stellt Varianten einer Indexierung des Steuersystems gegenüber ( https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2018/BD_-_Anfragebeantwortung_zu_budgetaeren_Auswirkungen_der_Kalten_Progression.pdf ).Allen gemeinsam ist eine Akkumulation der benefits im obersten Einkommensquintil.Vorschläge dieses Papiers, deswegen eventuell nur die unteren Tarifgrenzen der unteren Dezile automatisch wertanzupassen, wurden nicht realisiert.Vor Allem: Die Leistungen für Gruppen, die über kein aktives oder passives Erwerbseinkommen verfügen und damit nicht den Einkommensteuer-Regelungen unterliegen, wie Leistungen an Erwerbsarbeitslose und Sozialhilfe-Beziehende werden seit Jahrzehnten nicht automatisch wertangepasst.„Menschen ohne Einkommen zahlen Mehrwertsteuer, die Gegenfinanzierung also für ein Modell, das sie strukturell wieder mal ein bissl runterfallen lässt“ – wie Frau Engelhorn es vor Kurzem „Im Zentrum“ treffend formulierte. Und wie Frau Blaha meinte: „Einkommenssteuersenkungen sind Maßnahmen, die im unteren Drittel nicht ankommen. … Wann kommen endlich feuerfeste Sozialleistungen?“(Conca Team)
Gerade für erwerbsarbeitslose Menschen scheint es beabsichtigt zu sein, den existenziellen Druck seitens der Regierung aufrecht zu halten. Nicht nur, dass Minister Kocher über ein degressives Arbeitslosengeld nachdenkt – es wird so getan, als gäbe es nicht schon längst einen fortschreitenden Verlust von Einkünften in der Langzeitarbeitslosigkeit. Nach einer Analyse eines Betroffenen sieht die aktuelle Lage wie folgt aus:
– De facto gibt es durch die Deckelungen nach § 36 (5) Notstandshilfen,
die gegenüber dem Arbeitslosengeld eine massive Reduktion bedeuten. Das
sind bereits vorhandene degressive Elemente im jetztigen AlVG-System.
– Auch die unterschiedlich langen Bezugszeiträume des Arbeitslosengelds
(gestaffelt nach vorheriger Einzahlungsdauer) sind bereits degressive
Bausteine des existierenden Systems.
– Weiters gibts es keine Mindest-Notstandshilfe (die Sockelung des
Arbeitslosengeld wirkt nicht in die Notstandshilfe hinein.
Alles in Allem scheint die Regierung gerade die Menschen ohne Lohnarbeit – und da wieder die, welche in Langzeitarbeitslosigkeit gefangen sind, abzuschreiben. Entweder sie sind für jegliche Arbeit – auch ohne genügende Bezahlung bereit – oder sie werden weit unter das Existenzminimum gedrückt. Entlastungspakete gibt es nur für die „Tüchtigen“ die noch in den „Genuss“ von Löhnen kommen, von denen sie zwar ev. nicht mehr leben können, aber über Steuersenkungen doch ein bisschen befriedigt werden. Wirklich sorgen tut sich die Regierung eigentlich nur um die „Leistungsträger“ – die profitieren von Steuersenkungen, Einmalzahlungen und dem Ende der kalten Progression.
Notwendig wäre so etwas wie eine automatische Negativsteuer, die zur Auszahlung kommt, wenn die Einkünfte unter das Existenzminimum fallen – oder zumindest eine Valorisierung des Arbeitslosengeldes, dass dann auch wirklich in gleicher Höhe auf Dauer in der Notstandshilfe bezogen werden könnte.
Notwendig wäre eine wirkliche Armutsbekämpfung! Aber das hat ja schon vor zwei Jahren Minister Anschober versprochen – und ist dann versandet.
Graz, 30.6.2022, W.Friedhuber
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