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[EU] Die EU will ihre Verträge ändern – bekommen wir endlich eine neue Volksabstimmung?

Bloged in Allgemein by friedi Donnerstag Juni 9, 2022

Das EU-Parlament hat das Verfahren zur Änderung der EU-Verträge angestoßen (siehe: EU-Presseraum 9.6.22)

Die angestrebten Änderungen beinhalten unter mehreren Punkten, welche die demokratische Mitsprache des Parlaments stärken sollen, auch die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips:

Stärkung der Handlungsfähigkeit der Union durch eine Reform der Abstimmungsverfahren im Rat, einschließlich der Einführung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit anstelle der Einstimmigkeit in den einschlägigen Bereichen wie der Annahme von Sanktionen und sogenannten Überleitungsklauseln sowie in Notfällen; (Europ.Parlament 9.6.22)

Diese Änderung würde ein Basisprinzip der Gründung der EU verändern. Die Einstimmigkeit war damals der Garant, dass jedes Land, unabhängig von seiner Größe und seinen Bündnisinteressen, im Rat gleichberechtigt war.

Bisher galt im Rat die Einstimmigkeit. In Artikel 48 der EU-Verträge heißt es im Unterabsatz 7:

Der Europäische Rat erlässt die Beschlüsse nach den Unterabsätzen 1 oder 2 einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt. (EUR-Lex)

Im Absatz 6 heißt es:

Der Europäische Rat kann einen Beschluss zur Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassen. Der Europäische Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission sowie, bei institutionellen Änderungen im Währungsbereich, der Europäischen Zentralbank. Dieser Beschluss tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.(EUR-Lex)

Im Unterabschnitt 7 ist auch jetzt schon eine Möglichkeit für Mehrheitsbeschlüsse vorgesehen:

In Fällen, in denen der Rat nach Maßgabe des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Titels V dieses Vertrags in einem Bereich oder in einem bestimmten Fall einstimmig beschließt, kann der Europäische Rat einen Beschluss erlassen, wonach der Rat in diesem Bereich oder in diesem Fall mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann. Dieser Unterabsatz gilt nicht für Beschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen.(EUR-Lex)

Wie zu sehen ist, ist im Unterabschnitt 7 für einen allfälligen Mehrheitsbeschluss der Militärsektor ausgenommen. Dass das EU-Parlament nun eine Vertragsänderung anstrebt, könnte auch heißen, dass nun das Mehrheitsprinzip generell eingeführt werden soll.

Aus meiner Sicht ist dies abermals eine Änderung der EU-Verträge, welche für Österreich verfassungsändernd wirkt. Ich bin gespannt, ob es in Österreich dafür nun eine – eigentlich notwendige – Volksbefragung geben wird.

Graz, 9.6.2022, W.Friedhuber

 

 

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