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[Österreich] Staatlicher Rechtsbruch: System oder Unfähigkeit?

Bloged in Allgemein,Krise by friedi Dienstag Juli 27, 2021

Am 16.5.2021 wollte die Palästinensische Gemeinde Österreich eine Protestkundgebung gegen die Vertreibung der Palästinenser veranstalten – die Demonstration wurde von der Polizei untersagt! Nun wurde von der Landespolizeidirektion Wien erkannt, dass das Verbot widerrechtlich war.

Gegen das damalige Verbot der Protestkundgebung hat die Palästinensische Gemeinde Österreich sofort juristische Schritte eingeleitet die nun, nach langem Warten, und zwischenzeitlicher Urgenz des Bescheids, von Erfolg gekrönt war.

Am 9.7.2021 hat die Landespolizeidirektion Wien den Mandatsbescheid des damaligen Verbots der Versammlung aufgehoben.

Die Polizeidirektion begründete ihr nunmehriges Erkenntnis mit einem Formalfehler bei der damaligen Untersagung. Die Erkenntnis, dass das Demonstrationsverbot vermutlich auch gegen die Versammlungsfreiheit verstoßen hat, wurde auf dieser Weise umgangen.

Man könnte einen Trick der Behörde vermuten: Beim Verbot nahezu absichtlich formale Fehler zu begeht um nicht wegen Verstoß gegen die Grundrechte überführt zu werden. Immerhin erreichen auch die juristisch fehlerhaften Erlässe und Bescheide ihr beabsichtigtes Ziel: Die Demonstration kann nicht abgehalten werden, da Einsprüche gegen das Verbot auf alle Fälle zu spät kommen – überhaupt dann, wenn die Einsprüche gegen die Verhängung liegen gelassen und nur nach Urgenz behandelt werden.

In der modernen österreichischen Administration scheint dieses – man könnte sagen: recht-beugende Vorgehen – das Mittel der Wahl gegen unliebsame Vorgänge zu sein. So hat ja auch die Regierung Kurz Corona-Gesetze in dem Wissen erlassen, dass sie rechtlich nicht halten (siehe etwa Süddeutsche Zeitung oder Vienna Online) – aber Einsprüche eben nur so spät möglich sind, dass die Gesetze bereits überholt sind.

Ähnlich auch das rechtswidrige 3G-Korona-Regime beim AMS, wie AAÖ aufzeigte. Auch der Trick mit der schleppenden Bearbeitung scheint nun Standard zu sein – wie etwa der Verein AMSEL bei seinem Begehr um Auskunft bezüglich des AMS-Algorithmus erleben musste.

Aber ev. hat die neoliberal getriebene Privatisierung auch die Staatsverwaltung inzwischen wirklich so weit ausgehöhlt, dass Erlässe und Verordnungen von unwissenden Personal – Quereinsteiger, Quotenfrauen o.ä. – bearbeitet werden müssen und die sattelfeste Beamtenschaft inzwischen so weit ausgedünnt ist, dass die zahlreichen Einsprüche und Auskunftsbegehren einfach wirklich nicht mehr bearbeitet werden können – überhaupt wenn diese Stellen mit Korruptionsaffären der Seilschaften schon mehr als ausgelastet sind. Prinzipiell soll eben auch im Sektor der staatlichen Institutionen die Unschuldsvermutung gelten. Das würde bedeuten, dass eben immer mehr hochrangige Dilettanten agieren – die, im besten Wissen und Gewissen die Interessen ihrer Familien bedienen – sowohl in der ÖVP im Bund, als auch in der SPÖ etwa in Wien – weiter reicht eben der Gedankenhorizont nicht mehr. Die Öffentlichkeitsarbeit wird dabei von zugekauften Beratern geleistet und die arbeiten mit reinen Schlagworten ohne Handlungsabsichten.

Allerdings ist – gerade im Bund unter Kanzler Kurz – die Häufung von Lausbubereien schon auffällig – ob beim Kanzler selbst oder bei seinen Ministern – wie etwa bei Minister Blümel, der das Parlament und die Untersuchungskommission an der Nase herumführt (siehe etwa: DerStandard) – auch mit ähnlichen Tricks wie bei dem Verbot der Demo: Etwas widerrechtliches Tun – Akten nicht liefern – dann Zeit verzögern und dann, wenn es zu spät ist doch etwas liefern um im Nachhinein dem formalen Recht genüge zu tun.

Mauscherln, Tricksen und Korruption hat in Österreich Tradition – vor allem in den Wirtschaftskreisen. Es sei hier nur an die Eurofighter erinnert, oder an die BAWAG oder an die Affäre Proksch  – aber dass nun die Verwaltung bis in die höchsten Kreise hinauf eher einer Lausbubenbande zu gleichen beginnt, das hat schon etwas neues in der Zweiten Republik. Wenn die Regierung selbst zeigt, dass sie das Recht und die Sitte nur zum eigenen Vorteil nutzt, dass gefordert wird, dass in Untersuchungsausschüssen keine Wahrheitspflicht mehr gelten soll dann ist das geordnete Zusammenleben massiv gefährdet.

(Dass dann manche Hinterbänkler als vermeintliche Retourkutsche dann fordern, dass auch für die Fragen Wahrheitspflicht gelten soll zeigt, wie niedrig das Bildungsniveau der Volksvertreter ist – ist es doch zumindest Mittelschulstoff, dass Fragen nie wahrheitsfähig sind – sondern nur die Antworten!)

In einer funktionierenden Demokratie müssten solche Menschen schleunigst bei der nächsten Wahl ihrer Ämter verlustig gehen und die Beamtenstellen wieder mit Sachkompetenz besetzt werden.

Graz, 28.7.2021, W.Friedhuber

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