[Österreich] Terrorismusmpaket: Die Dystopien werden umgesetzt!
Die Politik nähert sich in allen Facetten immer mehr den Dystopien der utopischen Literatur. Auch dabei spielen gerade die GRÜNEn freudig mit. Nach Islamgesetz, Islamlandkarte nun Terrorismusgesetzt – mit einer Art Gesinnungsjustiz.
Die neuerliche verschärfung von Gesetzen, mit neuen Tatbeständen, wird demnächst von türkis-grün beschlossen werden.
Dass nun Frauen in der Regierung sitzen und auch GRÜNE mitregieren, ändert an solchen Herrschaftsallüren nichts – eher im Gegenteil: Die Gesetzesverschärfungen in immer unsinnigere Höhen gehen häufig von diesen Gruppen aus. Das Terrorismusgesetz ist der vorläufige Höhepunkt in dieser erschreckenden Entwicklung.
In der Zusammenfassung der neuerlichen Gesetzesverschärfung wird vom Ministerium folgende gelistet (siehe:https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00083/imfname_858150.pdf ):
- Intensivierung der Überwachung des Verhaltens terroristischer Straftäterinnen/Straftäterwährend des Vollzugs und nach bedingter Entlassung
- Verbesserung von Deradikalisierungsmaßnahmen
- Effizientere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Verschärfungder Bestimmung über den erweiterten Verfall
- Ermöglichung der Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus mit einer darauf fokussierten Strafbestimmung
Allein diese Zusammenfassung lässt erkennen, dass da Schlimmes im Busch ist. Die meisten der Maßnahmen wären ja jetzt schon möglich – und die Maßnahmen, die neu sind, sind eine Gefahr für de Rechtsstaat. Da sind anscheinend faschistisch orientierte Denker am Werk, welche bestenfalls an den Staat Metternichs anknüpfen wollen.
Die Intensivierung der Überwachung im Strafvollzug: das braucht doch keine Gesetzesverschärfung. Diese Überwachung sollte doch in den Strafanstalten Usus sein. Die Überwachung nach bedingter Entlassung ist auch zweifelhaft zu sehen. Wenn jemand bedingt entlassen wird, so doch nur, weil keine Rückfallsgefahr besteht (siehe:https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/46 ). Der bedingt Entlassene ist frei. Wird er rückfällig so wird die Reststrafe schlagend.
Was soll also der Punkt? Soll eine Art offenen Strafvollzug anstelle der bedingten Entlassung etabliert werden? Den gibt es ja auch schon. Soll da etwa nun das amerikanische System von privaten Bewährungshelfern allgemein installiert werden?
Zudem, wenn geglaubt wird, dass sich der oder die Entlassene wieder einer Terrorzelle anschließen wird, so ist doch die bedingte Entlassung unzulässig. Außerdem wäre für die Überwachung von staatsfeindlichen Tätigkeiten – also die Überwachung der vermuteten Terrorzellen – ohnedies der Verfassungsschutz mit seinen Organen zuständig – da braucht es doch keine neuen Gesetze!
Und was soll die Deradikalisierung im Strafgesetzbuch? Radikal zu sein, ist kein Strafdelikt. Radikaliät ist ein soziales Übel und die beste Deradikalisierung ist, die Menschen würdig zu behandeln und ihnen ein Leben in Wohlstand zu ermöglichen. Dazu braucht es aber keien Terroristengesetz, sondern bessere Sozialgesetze. Wenn es unter „Verbesserung von Deradikalisierungsmaßnahmen“ eine erweiterter psycho-soziale Betreuung gemeint ist, so wäre das auch jetzt schon möglich – bzw. wäre eine Komponente der Sozialgesetzgebung.
Den Geldwäsche-Punkt, den möchte ich gar nicht weiter kritisierern – das ist ja ein Punkt, denn die Herrschaft immer anführt, aber noch nie abgestellt hat – überflüssig da etwas zu sagen – reiner argumentativer Füllstoff ohne Inhalt.
Aber ein Punkt ist doch Interessant: Der „erweiterte Verfall„. Wenn damit der Vermögenseinzug von Geldern des Verurteilten gemeint ist, so ist auch hier nicht einzusehen, warum ein Täter, dem terroristische Tatmotive zugesprochen werden, nach der Strafverbüßung weiter Sanktionen angedroht werden. Für die Strafverfolgung und Verurteilung von Terroranschlägen reicht doch das bisherige Strafgesetzbuch völlig aus – immerhin haben wir Terrorismus ja schon seit Jahrhunderten.
Der letzte Punkt, die Bekämpfung von religiös motivierten Extremismus, das ist endgültig das Tor der Gesinnungsjustiz. An diesem Punkt ist das ticken der türkis-grünen Herrschaft besonders deutlich zu sehen. Einerseits wäre die Bekämpfung von religiösen Extremismus, wenn wirklich gewollt, ein Punkt der Bildung, ein Punkt der Aufklärung – und anderseits lässt sich nahezu alles unter religiösem Extremismus subsummieren: Angefangen vom Mönchstum, bis zur Friday for Future-Bewegung.
Wird so ein Punkt in das Strafgesetz aufgenommen, ist das eigentlich das Ende eines demokratischen Rechtsstaat. Selbst wenn die aktuelle Fassung des Strafgesetzes noch schaffen würde, hier abgrenzbare Tatbestände zu beschreiben – das Tor für weitern Rechtsunsinn ist geöffnet. Wohin die Reise dieser schwarz-türkis-grünen Rechtsverschärfer geht ist ja noch von den Tierschützerprozessen und auch von den IS-Gerichtsurteilen, wo Menschen aufgrund ihrer Sympathikundgebung verurteilt wurden in Erinnerung. Dass die der Herrschaft gerne abweichende Meinungen kriminalisieren will, ist nicht neu – aber dass das in die Gesetze hineingeschrieben wird ist eine Qualität, die es in dieser nebulösen Form nicht einmal im Kaiserreich des ausgehenden 19. Jhdt. gegeben hat (im frühen republikanischen 20. Jhdt. leider doch wieder) – das ist nach 1945 neu.
Es ist erschreckend, wie unter internationalem neoliberalistischen Dogma die freien Rechtsordnungen persifliert werden. Schon das Islamgesetz war ein Schritt in die Richtung: Wie schüre ich Konflikte – und nun so ein Gesetzesentwurf!
Ich muss sagen: Bei mir steigt der Zorn – obwohl ich keiner Religionsgemeinschaft angehöre. Meine Zustimmung zur österreichischen Rechtsordnung wird durch diese Art der Gesetzgebung ziemlich erodiert.
Besonders enttäuscht bin ich natürlich von der österreichischen Bevölkerung, die solche Menschen in Regierungsämter gewählt hat. Diese Damen und Herren, die nun auf den Regierungssesseln sitzen, die kennen nur ihr Hemd, die kennen nur die eigene Omnipotenz – und fahren über die anderen Menschen rücksichtslos darüber. Sie zerstören jegliches Gemeinschaftsgefühl – sowohl von den zuwandernden Menschen als auch von den Menschen die schon länger Österreicher sind.
Österreich ist nichts mehr, auf das man stolz sein könnte und die Österreicher als Kollektiv landen wieder dort, wo sie freudig Hurra zum Untergang gerufen haben (und später nicht dabei waren) – diese Entwicklung sehe ich durch diese Art der Gesetzgebung kommen.
Ev. ist dies ja auch gewollt: Die Bindung an ein österreichisches Staats- und Regierungssystem zu lockern um dann als heimatloser Weltbürger rechtelos der Willkür dieser Machtmenschen ausgeliefert zu sein.
Graz, 4.6.2021, W. Friedhuber
No comments yet.