Sind arbeitslose und arme Menschen Menschen 2. Klasse?
Arbeitslos gewordene Menschen werden ganz offiziell durch Strafmaßnahmen zu Arbeiten genötigt. Zudem versucht der Staat verdeckt auch seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber gerade den Ärmsten gegenüber zu reduzieren. So „spart“ Österreich bereits sei den 1990er Jahren bei diesen Menschen kräftig ein.
Ein Aktivist aus dem Arbeitslosen-Netzwerk ging diesen kontinuierlichen Einsparungen auf Kosten der ohnedies Benachteiligten nach und stellt eine interessante Frage:
Im Jahr 1997 (!) hat Karl Öllinger [GRÜNER Abgeordneter zum Nationalrat] via einer parlamentarischen Anfrage den Schaden für die Notstandshilfe-Empfängerinnen aufgrund der Minderausgaben für Notstandshilfeleistungen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge durch die mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 [durch SPÖ-Regierung Vranitzky V] eingeführten Deckelungen bei der Notstandshilfe für 1996 und 1997 errechnen lassen.
Anfrage – 4444/J XX. GP – Frage 3 (siehe https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/J/J_04444/fname_122027.pdf ):
„Wieviele Notstandshilfe – EmpfängerInnen sind insgesamt von den Deckelungen der Notstandshilfe betroffen und wie hoch ist die Summe der Einsparungen aus dieser Maßnahme?“
Antwort – 4148/AB XX.GP (siehe: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX/AB/AB_04148/fname_136508.pdf)
„Von den ab 1. Mai 1996 in Geltung befindlichen gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung der Höhe der Notstandshilfe in Abhängigkeit von der Dauer der vorangegangenen nachgewiesenen Beschäftigungszeiten waren – nach Auswertung statistischer Daten der Bundesrechenzentrum GmbH – im Monatsdurchschnitt im Jahr 1996 rund 3.120 NotstandshilfebezieherInnen und im Jahr 1997 rund 9.500 NotstandshilfebezieherInnen betroffen. Daraus resultierten Minderausgaben für Notstandshilfeleistungen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge von rund 50 Mio. öS im Jahr 1996 und von rund 230 Mio. öS im Jahr 1997.“
Mit 1996 gab’s übrigens eine Einführung einer Wertsicherung der NSH nach 2 Jahren und nur wenn man nach AlVG § 18 (2) lit b davor arbeitslos war – also nur für „ältere Langzeitversicherte“ – AlVG § 18 (2) b) „auf 52 Wochen, wenn in den letzten 15 Jahren vor der Geltendmachung des Anspruches arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen von 468 Wochen nachgewiesen werden und der Arbeitslose bei Geltendmachung des Anspruches das 50. Lebensjahr vollendet hat,“
Diese Wertsicherung wurde dann 2000 von Schwarz/Blau [ÖVP-Regierung Schüssel I] wieder abgeschafft….
Wäre doch interessant, wie sich die „Minderausgaben für Notstandshilfeleistungen einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge“ in den letzten 23 (!) Jahren weiter entwickelt haben …
[…]
Die GRÜNEN und Herr Öllinger sind nun mitregierende Partei. Hr. Minister Anschober [GRÜNE] hat am Jahresanfang 2020 auch eine Sofortkampagne zur Armutsbekämpfung angekündigt (siehe https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200124_OTS0043/anschober-naechste-woche-startet-erarbeitung-eines-nationalen-aktionsplans-gegen-armut ) – aber zum Glück kam Corona – sodass die Armen als Menschen zweiter Klasse hinten anstehen müssen …
Graz, 4.1.2021, W.Friedhuber
No comments yet.