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[Österreich] Bundesverwaltungsgericht hebt die AMAS-Sperre auf!

Bloged in Allgemein by friedi Dienstag Dezember 22, 2020

Der Einsatz des sogenannte AMS-Algorithmus (AMAS = Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem) wurde wegen fehlender Rechtsgurndlage von der DSB (Datenschutzbehörde) untersagt. Nun hebt das Bundesverwaltungsgericht den DSB – Entscheid auf (siehe Standard)!

Damit steht dem Einsatz der automatischen Sortierung von Arbeitslose für die jeweilige Regionalwirtschaft vorerst nichts mehr im Wege.

Dem AMS, schon vor geraumer Zeit in ein Service-Center für Unternehmen umgewandelt, steht damit eine personaleffiziente Sortierung von Arbeitskräften für die jeweilige Region zur Verfügung. Aussortierte Menschen werden dann ohne Chance auf Vermittlung im Betreuungssystem geparkt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass keine der von der DSB beanstandeten Punkte die zum Sperrbescheid führten (siehe dsb Newsletter 4/2020 ), behoben sind. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass der Bescheid der DSB ohne tiefere Beschäftigung mit dem Algorithmus erfolgen konnte.  Schon die simple Rechtsgrundlage zur Einführung wurden seitens AMS und Regierung ignoriert.

Diese fehlende Rechtsgrundlage dürfte es auch sein, was nun von der Schwarz/Türkis-GRÜNEn Regierung nachgeschossen wird – die Mängel der Einführung – vermutlich auch die rechtlichen Mängel – werden damit aber kaum behoben werden könne.  Aber das kennen wir von dieser Regierung schon: Was kümmert sie das Recht?

Der Spruch der DSB stellt etwa fest:

„Eine nähere (insbesonders technische) Auseinandersetzung mit dem AMAS konnte unterbleiben, das es bereits an einer gesetzlichen Grundlage für eine solche Datenverarbeitung mangelte.“ (Bescheid DSB-D213.1020 2020-0.513.605,  S.12)

„[Es] handelt sich bei den mithilfe des AMAS berechneten Informationen – im Wesentlichen die Arbeitsmarktchancen – um Profiling [… und muss daher] unter Art. 4 Z 4 DSGVO fallen.“ (ebd.)

„Da mit dieser Datenverarbeitung erhebliche Risiken für Betroffene verbunden sind und eine Verarbeitung in Übereinstimmung mit der DSGVO derzeit nicht erfolgt, [war zu gewährleisten] dass die Risiken[…] nicht auf sämtliche Arbeitssuchende ausgedehnt werden.“(ebd. 12f.)

Wie erwähnt sind weitere inhaltliche Problempunkte des AMAS bei diesen Sperrbescheid der DSB noch gar nicht berücksichtig.

Es erhebt sich also die Frage, warum die Regierung und das weisungsgebundene AMS diesen Algorithmus umbedingt einsetzen wollen?

Die Kritik an der Realisierung ist weder neu noch rar. Seit dem Bekanntwerden der Pläne gab und gibt es heftige Kritik am AMS-Algorithmus. Die Regierung gibt aber, ungerührt von dieser Kritik, weiterhin Millionen Euros aus, um diesen Algorithmus in der kritisierten Form zur Anwendung zu bringen. Trotz aller Kritik, trotz aller Bedenken wollen die neoliberalen Kräfte ein artificial intelligence goverment einführen – und dabei auch die EU-Vorgaben dafür ignorieren. Der Vorteil für die Regenten ist dabei

  1. Eine erwartete Senkung der Betriebskosten.
  2. Eine Immunisierung gegen Kritik (die inhumanen Entscheidungen sind dann faktenbasierte maschinelle Resultate; die aktuelle Regierungsriege argumentiert jetzt bei der Kritik am AMAS schon in diese Richtung).

Was dabei auf der Strecke bleibt, ist der arbeitslos gewordene Mensch – aber wer braucht den schon ?

Graz, 22.12.2020, W.Friedhuber

PS.: Zu AMAS gibt es bereits zahlreiche kritische Stellungsnahmen im Netz. Suchbegriffe: AMAS, Algorithmus, AMS-Algorithmus u.a.
Als Einstieg: https://www.linkestmk.at/archive/17985

 

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