LINKEstmk 

  LinkeStmk | YouTube | Stmk gemeinsam | Grazer BI | Volksbegehren | Petitionen

Staatliche organisierte Geldwäsche?

Bloged in Allgemein by friedi Sonntag April 15, 2012

Das Abkommen mit der Schweiz: Staatliche organisierte Geldwäsche?

Einleitung: Reiche bestimmen selbst ob und wieviel Steuern sie bereit sind zu zahlen (durch Steuerbetrug) – die deutsche und österreichische Regierung unterstützt das  durch Straffreiheit, falls ein bisschen was gezahlt wird. Die SteuerhinterzieherInnen selbst bleiben anonym und unbestraft (aber wer hat schon Millionen von Euro – so gesehen ahnen wir, wer die BetrügerInnen sind) . Jetzt jedenfalls „legalisiert“ Österreich diesen Betrug.

Nachfolgend eine Darstellung von Wilfried Hanser: Selbst der österreichische Steuerexperte Doralt – sicher nicht im Verdacht, ein Linker zu sein – kritisiert den „Schnellschuss“ der Regierung: Dieses unterläuft die EU-Bestrebungen, der Steuerhinterziehung durch zwingenden zwischenstaatlichen Austausch von Informationen über Schwarzgeldkonten einen Riegel vorzuschieben und ist für die Zukunft geradezu eine Einladung zur Steuerhinterziehung, weil die Inhaber von Schwarzgeldkonten in der Schweiz noch besser in ihrer Anonymität geschützt werden.   Der – theoretische – Höchststeuersatz ist mit 38% niedriger als der von Deutschland , ausverhandelte (41%), obwohl auch Deutschland die gemeinsamen EU-Bestrebungen gegen die Steuerhinterziehung unterlaufen hat, weshalb das Abkommen in Deutschland sehr umstritten ist.

Wäre es da nicht angemessener, zumindest von einer Steueramnestie für steuerhinterziehende Millionäre zu sprechen oder noch besser von staatlich organisierter Geldwäsche?

ORF: http://debatte.orf.at/stories/1697245/

Schwarzgeld: Welche Lücken gibt es noch?

Das „Schwarzgeldabkommen“ mit der Schweiz ist fixiert. Es soll 2013 eine Milliarde ins Budget spülen. Die Abgeltungssteuer ist allerdings niedriger als bei Deutschland. Wie gut hat Österreich verhandelt? Kommt das Abkommen durch Anonymität den Reichen entgegen? Welche Lücken gibt es noch für Steuerflüchtlinge?

Mehr zum Thema:

Wilfried Hanser

Email: w.hanser@gmx.at

Kommentare	»
  1. Man muss davon ausgehen, dass der Inhalt der „schwarzen“ Kontos aus schwarzen Kosten besteht – von Einkommen aus dem Drogenmarkt, aus dem Menschenverkauf, aus der Korruption im Business.
    Aber jemand hat diese kriminelle Quellen der nicht verdienten Gelder erlaubt. Deutsche Staatsanwälte, Richter, private Rechtsanwälte haben auch viele Kontos in der Schweiz, auf Barbados und Antigua, auf Insel Man, in Luxemburg usw.

    Trackback by Soukharyev 16. April 2012 20:02

  2. Stellt jemand die Anzeige?

    Trackback by Soukharyev 16. April 2012 20:05

  3. Aus meiner Sicht gibt es nur die Anzeigemöglichkeit auf Verfahrensfehler bei der Gesetzeserstellung, auf Verfassungswidrigkeit oder auf Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ansonsten sind Regierungsbeschlüsse im Allgemeinen per se nicht Rechtswidrig. Diese Art von Geldwäsche ist eben jetzt geltendes Recht, das von jeder Bürgerin und jedem Bürger in Österreich zur Gestaltung seiner Geschäftstätigkeit und Steuerabgabe genutzt werden kann.

    Trackback by friedi 17. April 2012 10:01

Leave a comment


RSS feed for comments on this post. TrackBack URI

Powered by Wordpress, theme by Dimension 2k