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[Österreich][RTG] Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen“

Bloged in Krise,Systemalternativen by friedi Samstag März 28, 2020

Erinnerung: Unterschreiben der Unterstützungserklärung für das BGE Volksbegehren nicht vergessen! Die Aktuelle Krise zeigt, wie wichtig ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundeinkommen für Lohnabhängige ist.

BGE Unterschriftenaktion für Österreich [läuft zur Zeit]

Text der Unterstützungserklärung:

Ich unterstütze die Einführung eines allgemeinen, personenbezogenen, bedingungslosen Grundeinkommens in existenz- und teilhabesichernder Höhe.

Bundesregierung und Nationalrat fordere ich auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, so dass ein solcher Rechtsanspruch Gültigkeit erlangt und in der Bundesverfassung festgeschrieben wird.

Inzwischen haben Vernetzungen mit anderen BGE-Gruppen in ganz Österreich stattgefunden. In vielen Diskussionen haben wir überlegt, wie wir unser früheres Vorhaben zur Einführung eines BGE zu kommen, am ehestens realisieren können.

Neuer Anlauf für Österreich![geplant für nächstes Jahr]

Nun startet ein „Gemeinsames Volksbegehren des RTG“ [RTG: Runder Tisch Grundeinkommen], das gut vorbereitet wurde und wird, sodass es mit Ende des nächsten Jahres (2021) zur offiziellen Eintragungswoche kommen wird.

Unterstützungserklärungen jetzt am Gemeindeamt unterschreiben!

[Die Sammlung der Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren] wurde am 6. Februar 2020 unter dem Titel „Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen“ vom BMI (Bundesministerium für Inneres) registriert.

Der Text lautet:

Wir fordern den Gesetzgeber auf, durch bundesverfassungsgesetzliche Regelungen, ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einzuführen.

Dieses soll jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein menschenwürdiges Dasein und echte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Höhe, Finanzierung und Umsetzung sollen in einem Prozess, an dem die Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt ist, gesetzlich verankert werden.

Unterstützungserklärungen können ab dem 6. Februar 2020
ENTWEDER bei der Gemeinde oder auf dem Magistrat, wo die Formulare aufliegen, abgegeben werden
ODER online über https://www.bmi.gv.at/411 , dann unter „Aktuelles“ den Link „Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren“ anklinken und dort kann man mit Handy Signatur oder Bürgerkarte signieren. Weiter Infos im Anhang unter „Virtuelles Amt!“ weiter unten.

Wir bitten Sie, bereits jetzt Unterstützungserklärungen für das „Gemeinsame Volksbegehren des RTG“ abzugeben, damit wir möglichst alle Stimmen bündeln können und nicht doppelgleisig fahren. Wenn Sie jetzt eine Unterstützungserklärung abgeben, müssen Sie nicht nochmals in der Eintragungswoche unterschreiben.

Da wir alle Kräfte bündeln wollen, werden wir die ursprüngliche Unterschriftenaktion nicht fortsetzen, sondern die bei uns gespeicherten E-Mail Adressen in Zukunft für einen BGE-Newsletter verwenden.

 

Ihr Team vom

Runder Tisch – Grundeinkommen

Amerlinghaus, Stiftgasse 8, 1070 Wien

pro-grundeinkommen.at RTG – Facebook
grundeinkommen.at RTG – YouTube
ubie.org/  
basicincomeinitiative.eu
basicincome.org basicincomeweek.org/

 

Anhang:

Weiters möchten wir Sie bitten, die nachfolgende durch die Corona-Situation entstandene Europäische Initiative zu unterstützen.

Notfall-Grundeinkommen für die EU – jetzt!
https://you.wemove.eu/campaigns/notfall-grundeinkommen

Virtuelles Amt!

Mittlerweile ist eine Handysignatur nicht mehr so kompliziert und kann bei allen Bezirksämtern registriert werden.
Hier finden Sie die Registrierungsstellen in ganz Österreich: https://www.handy-signatur.at/hs2/.
Näheres bei https://www.handy-signatur.at/ unter „Jetzt Handy-Signatur aktivieren!“

Eine Handysignatur ist für viele amtliche Online Aktivitäten vonnöten.

Sie können bei Finanzonline, Pensionskonto, Krankenkasse,… hineinschauen und vieles mehr damit machen. Hier finden Sie die Möglichkeiten: https://www.buergerkarte.at/anwendungen-handy.html

FAQ – Hinweis:
. Der Umbau zum erwähnten BGE-Newsletter wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
. Um mit Ihnen über mehrere Jahre in Kontakt zu bleiben, haben wir weiterhin vor Sie maximal zweimal im Jahr zu wichtigen Anlässen mit dem BGE-Newsletter anzuschreiben.
. Mit dem ersten BGE-Newsletter wird es auch die Möglichkeit zum Austragen vom Newsletter geben.

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