Durch Fragebogentrick verliert ein Betroffener die Arbeitslosenunterstützung
Unabhängig von der prinzipiellen Diskussion, ob die Streichung der Unterstützung nicht eine Verletzung der Menschenrechte darstellt (Stichwort: Nötigung, Arbeitszwang) – ist die „Verwaltung der Arbeitslosen“ so trickreich, dass die Unterstützung auch unangemessen gestrichen werden kann.
Zusammenfassung eines konkreten Falls: Einem Betroffenen wurde von einer Arbeitsvermittlung ein Fragebogen vorgelegt, in dem anzukreuzen war, welche Arbeiten er nicht machen wolle. Im Glauben, dass die Vermittlung damit seine Vorlieben und seine Aversionen abfrägt, kreuzte er die Tätigkeiten, die er liebern nicht machen wollte an.
Ergebnis: Es wurde ihm wegen Arbeitsverweigerung die Unterstützung gestrichen!
Die Begründung: Ein Arbeitsloser MUSS alle zumutbaren Arbeiten und Umschulungsmaßnahmen akzeptieren.
Details siehe: SoNed.
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