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Verfassung – was ist das?

Bloged in Allgemein by friedi Mittwoch Dezember 7, 2011

Der Weg in den Finanzfeudalismus

Schuldenbremse in die Verfassung! Steht die Schuldenbremse nicht in der Verfassung, wird sich die Regierung nicht daran halten. Wir müssen unbedingt jeden Schmarren – je mehr Schmarren desto unbedingter – in die Verfassung schreiben! Auch “unser” Bundespräsident will, dass Schuldenbremsen in die Verfassung kommt – und das trotz dessen, dass diese Regierung sowieso auf die Verfassung “pfeift”. Ob das Budget oder die Souveränität ist oder ob das EU-Verträge sind, die eigentlich nicht ganz Verfassungskonform sind – die jeweils regierenden “Volksvertreter” sind da nicht wirklich daran gebunden. Warum also nun diese Aufregung um eine Verfassungsänderung für etwas, was die Regierung sowieso verpflichtet wäre zu tun: Nämlich ordentlich zu budgetieren?

Nun: Die Regierungen – auch in Österreich und nun auch anscheinend “unser Bundespräsident” dienen schon längst anderen Herren. Die “Schuldenbremse” in der Verfassung ist ein Signal an die Machthaber aus den Geldeliten, dass unsere Kinder und Kindeskinder gerne der Zinszahlung geopfert werden. Die Verfassung, so gern sie von den Potentaten ignoriert wird, würde für zukünftige Regierungen doch die Gründe liefern, Budgets zu Lasten der unteren Schichten zu beschließen. Streng nach dem Motto: Leider keine Pensionen – es steht in der Verfassung!

Es muss einmal klar gestellt werden: Die Staatsschulden KÖNNEN gar nicht mehr zurückgezahlt werden! Nicht von Österreich und nicht von Deutschland oder sonst wem! Mit Schuldenbremse erst recht nicht! In der Vergangenheit wurde trotz Hochkonjunktur eine Schuldenlast aufgebaut die nun durch die Zinsenslast sowieso ein arbeitsloses Einkommen für die sogenannten Kapitalmarktakteure in alle Zunkunft gewährleistet, da die Basisschulden niemals beglichen werden können.

Diese Schuldverpflichtungen sollen nun völkerrechtlich abgesichert werden. Ob das mit dem EU-Schutzschirm erfolgt oder zur Sicherheit auch in den Nationalverfassungen wie es die Österreicher als Vorreiter probieren, ist gleichgültig. Wichtig ist, dass die Schmarotzer nun völkerrechtlich Bindend auch in Zukunft möglichst sicher bedient werden.

Gleichzeitig hätte das dauernde Verfassungsänderen auch den Vorteil, dass sich die Bevölkerung daran gewöhnt, dass der Tagespolitik wegen die Verfassung angepasst wird (der Vergleich mit der unmerklichen Veränderung der Gemeinschaftsregeln aus “Farm der Tiere” dürfte nicht aus der Luft gegriffen sein) und so die österreichische Bundesverfassung, die auf Subsidiarität aufbaut, langsam aber sicher in eine EU-Diktatur-konforme Version übergeführt wird.

Nach dem obig gesagten könnte man meinen, ich sei komplett gegen die Aufnahme einer “Schuldenbremse” in die Verfassung. Dem ist nicht so. Aber wenn die Verfassung geändert wird, dann zu dem Zweck, die Grundrechte der Bevölkerung allgemein zu stärken, etwa:

  • Generelles Verbot von Verschuldung Anderer ohne deren Einverständnis!
  • Aufnahme von Staatsschulden ab einer gewissen Höhe nur nach Volksabstimmung mit bindendem Charakter!
  • Und vor allem: Mit klarer Information, wozu, bei wem, zu welchen Bedingungen!

Es sei hier eindringlich darauf hingewiesen, dass die Staatsschuldenproblematik für die Besitzlosen eine äußerst gefährliche Dimension enthält: Die Verelendung!

In der Vergangenheit waren Schulden hauptsächlich zum Zwecke der Kriegsführung notwendig: Metternichs Kredit bei Rothschild um die Militäraktionen Österreichs zu finanzieren – die Gründung der Bank von England hatte überhaupt nur den Zweck, die Kriege des König William III zu finanzieren usw.

Aktuell scheint Österreich keinen Krieg zu führen, häuft aber Staatsschulden an, als wäre das so (wie übrigens die meisten EU-Länder).

Nun: Für die Folgen dieser Politik ist es gleich, ob ein offener Krieg geführt wird und die Kredite über Reparationen eingetrieben werden (wie 1945 oder auch nach 1918) oder ob irgend jemand Kapitalmengen entnimmt, die einem Krieg entsprechen und die Begleichung dieser Kapitalwünsche in die Verfassung schreibt. Die Bevölkerung wird sich in beiden Fällen extremen Verzicht unterziehen müssen – und zwar die besitzlose Masse, die Oberschicht profitiert Auch in der Zwischenkriegszeit war die Oberschicht der Nutznießer, während die Lohnabhängigen fast mit Verhungern bedroht waren. Der Beginn dieser Entwicklung ist auch jetzt schon sichtbar: Einschränkung der Sozialleistungen, Abdrängen ab 50 ins Ausgedinge, Schließung des Bildungszuganges für untere Schichten durch verschlechterungen der Teilnahmebedingungen usw.

Liebe Bürgerinnen und Bürger: Prüft, welcher Schicht ihr angehört!

Gehört ihr zu den Großgrundbesitzern, Politelite, Finanzmagnaten und Großindustriellen – so unterstützt diese Politik, zu welcher sich auch nun „unser“ Bundespräsident anscheinend bekennt (er kam ursprünglich aus dem Arbeitermilieu).

Gehört ihr zu den Besitzlosen, zu den Bewohnern von Mietwohnungen, zu den Arbeitnehmern mit kleinen und mittleren Einkommen, zu den Empfängern kleiner Pensionen, zu Sozialhilfeempfängern, so last euren Protest laut erschallen! Einen Protest gegen eine Clique, die unser Bundesverfassung als Mitteilungsblatt an Finanzmagnate versteht und sie gleichzeitig benutzt, um den Demokratieabbau durch völkerrechtlich bindende Vereinbarungen festzuschreiben, um völkerrechtlich Verbindend die Kinder der Unterschicht an die Kapitaleigner als Arbeisheer auszuliefern; die also unsere Verfassung umschreiben wollen, in eine Verfassung für eine globalen Finanzfeudalismus!

Graz, 7.12.2011, Wolfgang Friedhuber

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