[Europa/EU] Das Wahrheitsministerium nimmt seine Arbeit auf
Der Digital Service Act der EU regelt, welche Information im Web verbreitet werden darf und welche umgehend gelöscht wird – alles natürlich um die Meinungsfreiheit zu schützen.
Im Gesetzt liest sich das so:
Damit das Online-Umfeld sicher, berechenbar und vertrauenswürdig ist und sowohl Bürgerinnen und Bürger der Union als auch andere Personen die ihnen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) garantierten Grundrechte ausüben können, insbesondere das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, auf unternehmerische Freiheit, das Recht auf Nichtdiskriminierung und die Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, ist unbedingt ein verantwortungsvolles und sorgfältiges Verhalten der Anbieter von Vermittlungsdiensten erforderlich. ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2065)
Das Gesetzt beschränkt nur die Vermittlerdienste – etwa Apple-Store usw. Allerdings ist zu bedenken, dass die Social-Media-Kommunikation (Twitter, Youtube usw.) von diesem Gesetz erfasst wird. Damit gibt es nun ein Gesetz, das den elektronischen Meinungsaustausch gemäß den Vorgaben einer Regierung lenkt bzw. selektiert. Meldungen, Meinungen, Videos, die dem offiziellen Wahrheitsanspruch nicht genügen, werden umgehend gelöscht.
In Anbetracht dessen, dass die in der Charta garantierten Grundrechte aller Betroffenen gebührend berücksichtigt werden müssen, sollten alle Maßnahmen, die ein Anbieter von Hostingdiensten nach Erhalt einer Meldung ergreift, streng zielgerichtet sein, d. h. sie sollten dazu dienen, den Zugang zu den spezifischen Informationen, die als rechtswidrige Inhalte angesehen werden, zu entfernen oder zu sperren, ohne die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit der Nutzer übermäßig zu beeinträchtigen. Meldungen sollten daher grundsätzlich an die Anbieter von Hostingdiensten gerichtet werden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie über die technischen und operativen Fähigkeiten verfügen, gegen diese spezifischen Informationen tätig zu werden. Anbieter von Hostingdiensten, die eine Meldung erhalten, bei der sie aus technischen oder operativen Gründen die konkrete Information nicht löschen können, sollten die Person oder Einrichtung in Kenntnis setzen, von der die Meldung stammt. ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R2065)
Natürlich alles wieder mit dem Zweck die Meinungsfreiheit zu schützen. Doppelplusgut! Krieg ist Frieden! Zensur ist Meinungsfreiheit!
Zu dem Thema siehe auch: https://www.selbstbestimmtes-oesterreich.at/artikel/digital-service-act-eu-verordnung-zieht-internet-zensur-schreibe
Graz, 1.8.2023; W. Friedhuber
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