PNR – Passenger Name Record
Ein Gedankenspiel: Stellt dir vor, du steigst in eine U-Bahn und musst den Verkehrsbetrieben schon im Vorfeld sagen, wann du genau fahren wirst, wann du es dann auch tatsächlich tust, wie oft du das ggf. machst, ob du eine Tasche mitnimmst und wie du dein Ticket bezahlt hast. Zusätzlich will man natürlich auch wissen, wo du dein Ticket gekauft hast und ob ggf. deine Rechnungsanschrift vom Ort des Kaufs abweicht. Solltest du an einem Kiosk für die Fahrt ein Sandwich mitnehmen wollen, würde auch dieser Kauf auf der Fahrkarte vermerkt. Wenn das noch dazu ein bestimmtes Sandwich wäre z.B. Halal oder Koscheres, wird auch diese Information verzeichnet. All die gespeicherten Information über deine U-Bahnfahrt werden von den Verkehrsbetrieben in eine Historie gepackt und der ganzen Datensatz wird asap an staatliche Behörden geschickt, ohne zu wissen was dort mit all deinen Informationen passiert.
Das klingt ziemlich undenkbar und völlig dystopisch, oder? Ist aber beim PNR, dem „Passenger Name Record“ System, heute schon genau so. Immer, wenn du ein Flugticket kaufst, fallen diese Daten an und werden an Behörden übermittelt. Und es gibt politische Bestrebungen, das System auch auf den Zug- und Schiffsverkehr auszuweiten.
Diese Woche veröffentlichte der #EuGH-Generalanwalt Pitruzzella ein Gutachten, das wir nicht nachvollziehen können. Er sieht nämlich keine Verletzung der Grundrechte bei der Fluggastdatenspeicherung. Auch nicht bei der Menge der Übermittlung und der unterschiedslosen automatisierten Verarbeitung. Die Daten aus unserem Ticketbeispiel sind nur ein Ausschnitt. Bei der Datensammlung #PNR wird noch viel mehr erhoben und verarbeitet. Trotz DSGVO und lediglich aufgrund einer Verordnung, die in den Mitgliedsländern jeweils in nationales Recht übersetzt wurde. Eigentlich ist die Angelegenheit eine #Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür und wir hatten bereits 2018 darauf hingewiesen. Österreich hat lange die Kriterien der Richtlinie übererfüllt. Eine Klage beim EugH liegt vor und wir hoffen, dass unsere Bedenken und die von vielen anderen Menschenrechtsorganisationen dort Gehör finden und der EuGH nicht blind der Empfehlung des Generalanwaltes folgt.
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