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[Media Austria] Kriminalisierung gewaltfreier Mur-Proteste: Morgen Strafverfahren am Straflandesgericht Graz

Bloged in Allgemein,Protest by friedi Dienstag Juli 4, 2017

Die Kriminalisierung gewaltfreier Mur-Proteste geht weiter:
Morgen schikanöses Strafverfahren am Straflandesgericht Graz

Staatsanwaltschaft Graz versucht bei Strafprozess am 5.7.2017 aus leichter Selbstverletzung eines Security-Mitarbeiters ein schweres Verbrechen zu konstruieren

(Graz 4.7.2017) Mit der offensichtlich übereilten und rechtswidrigen Räumung des unter dem im Verfassungsrang stehenden Versammlungsfreiheit nach Artikel 11 EMRK stehenden Murcamp1 von einem fremden Grundstück, das aufgrund noch nicht abgeschlossener Enteignungsverfahren vermutlich noch gar nicht der Stadt Graz gehört, soll die von Bürgermeister Siegfried Nagl und der von den politischen Parteien getragenen EStAG vorangetriebene Kriminalisierung gegen friedliche Proteste weiter vorangetrieben werden.

Für Mittwoch 5.7.2017 hat die Staatsanwaltschaft Graz gegen 7 (neuesten Meldungen zufolge sogar 9) TeilnehmerInnen der Spontandemonstration am 6.2.2017 gegen die just kurz nach geschlagener Wahl gestarteten Rodungen für das umstrittene Murkraftwerk Graz Puntigam ein Strafverfahren wegen angeblicher „schwerer Körperverletzung“, „Nötigung“ sowie „Sachbeschädigung“ mit 5stündiger Verhandlung angesetzt. Dabei reißt die Staatsanwaltschaft den erst 2015 unter Justizminister Wolfgang Brandstetter hinzugefügten Absatz 5 zur schweren Körperverletzung nach Artikel 84 StGB völlig aus dem Zusammenhang, der Körperverletzungen mit Verletzungs- oder Misshandlungsabsicht auch dann als „schwere Körperverletzung“ wertet, wenn diese „in verabredeter Verbindung“ gemacht wird.

Erschwerend kommt hinzu, dass zwei angeklagte Frauen nachweislich nicht das Geringste mit dem Vorfall zu tun haben und sich der Securitymitarbeiter unter Verletzung jeder Sorgfaltspflicht selbst verletzt hatte, als er – frisch von außen zum Bauzaun gekommen, dessen Umfallen verhindern wollte, indem er ohne Handschuhe und noch mit einem Regenschirm in zweiter Hand, einfach so von ob kurz auf den Zaun griff und sich an der Zaunzacke verletzte.

Das Rütteln am Zaun, bei dem ein Schelle brach, ging jedenfalls von Übergriffen der von der Firma KLS gestellten Security aus: DemonstrantInnen glaubten um 15:20 Uhr die Rodungen stoppen zu können, in dem die die sowieso rechtswidrig zu geringen Abstände zum vermutlich nicht einmal genehmigten Zaun weiter zu verringern suchten, als der Zaun so brutal zurück geworfen wurde, dass beinahe ein friedlich dastehender Demonstrant im Gesicht vermutlich wirklich schwer verletzt werden hätte können. Ein KLS Mitarbeiter schlug einem Demonstranten brutal und wie in Rage mehrmals auf die blanken Hände, später wurde ein Rodungsblockierer in den „Schwitzkasten“ genommen und dann brutal zu Boden gestoßen.

Zwar nutzten einige DemonstrantInnen die Gunst der Schrecksekunde, um über den gefallenen Zaun zu steigen und im Rodungsgebiet die für diesen Tag schon dem Ende zugehenden Baumfällungen für vielleicht 2 Stunden zu unterbrechen. Was aber ist dieser kurze Protest gegen das viel größere Verbrechen der Konzerne, die für unrentable Kraftwerke die Umwelt und vor allem die Geldbörse der GrazerInnen massiv schädigen (Kosten für Speicherkanal und Kraftwerk über 160 Millionen Euro!) und damit auch die Gesundheit der GrazerInnen nachhaltig aufs Spiel setzen?

Anstatt die in Verfassungsrang stehende Versammlungsfreiheit zu schützen, indem Security Mitarbeiter von Übergriffen abgehalten werden und Gemeingefährdung durch eilends zu knapp und vermutlich sogar ohne jede Genehmigung, also rechtswidrig, aufgestellten Bauzäunen – zu Baumfällungen gilt als Mindestabstand das 1,5fache der höchsten Baumhöhen; bei einem nahen Zaunsegment fiel sogar ein offenbar unsachgemäß gefällter Baum in den Zaun! – versucht die Staatsanwaltschaft Graz eine Täter-Opfer-Umkehr zu machen und klagt jene an, die durch ihre Anwesenheit auf die Missstände aufmerksam machen. Gefährdet durch herabstürzende Bäume waren nicht nur die DemonstrantInnen, sondern auch die Securitymitarbeiter und teilweise sogar die Polizei im allzu engen Streifen des Rodungsgebietes!

Die Verhandlung wird also noch spannender werden als jene gegen den NGO-Fotografen Franz Keppel und Naturschutzbund Steiermark Vizepräsidentin Romana Ull2 und die geradezu kriminelle Energie des politökonomischen Filzes rund um Bürgermeister Siegfried Nagl und den Landesenergiekonzern EStAG. Mit allen Mitteln wird hier offensichtlich versucht, ein höchst fragwürdiges Großprojekt mit aller Gewalt auf Kosten der Bevölkerung und der Grundrechte sowie des Rechtsstaates in Österreich durchzudrücken.

Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrecht wird die Versammlungsfreiheit auch durch jede Maßnahme eingeschränkt, die eine Abschreckungswirkung hat, sodass sich Menschen nicht mehr trauen, an einer Versammlung teilzunehmen.

Spannend wird auch sein, ob die Medien endlich umfassender und differenzierter über den Kraftwerks- und Kanalskandal berichten werden. Es geht ja nur um die Zukunft einer bereits hoch verschuldeten Landeshauptstadt (der Schuldenstand wird von 1,3 auf 1,6 Milliarden Euro steigen!)

 

Prozessdaten:

Erste Verhandlung am Mittwoch, 5.7.2017, 9:00 – 14:00 Uhr

Verhandlungssaal 3/pt.
Landesgericht für Strafsachen Graz
Conrad-von-Hötzendorf-Straße 41
Richterin: Mag. Margarete Lapanje

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