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BAN – Insolvent: Eine Vorgang, der vonseiten der Arbeitslosenvereine kommentierungswürdig ist.

Bloged in Allgemein by friedi Samstag September 10, 2016
Seit 6.9. ist der grazer Firma zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, BAN,  zehlungsunfähig:
Sozialökonomischer Betrieb Keine Juli-Gehälter: Finanzprobleme bei BAN
Diese Insolvenz wirft ein paar Fragen auf.
Aus einer Anfrage an den Verein „Aktive Arbeitslose“:
[…]
Es stellt sich die Frage:
* wie lange wußte das AMS und das Land Steiermark (Fördergeber) über die Finanzsituation von BAN (diese Schulden kommen nicht über Nacht)?
* wieviele Personen wurden trotz dieser Finanzsituation bei BAN unter Nötigung der Leistungseinstellung vom AMS dorthin geschickt?
* über das Konstrukt des Mag. Christian Wolf – GF von BAN, gleichzeitig stellvert.-GF von SÖB Beschäftigungsbetriebe Steiermark, …
******************************************************************************************************************
Weiters ein aktuelles Thema über die steirische „Wohnungsunterstützung“ früher: Wohnbeihilfe seit 01. September 2016.
Jemand, der ab 01. Sep. 2016 €uro 980,– netto monatlich verdient bekommt keine Wohnbeihilfe mehr (lt. Wohnbeihilferechner).
Die max. Wohnunterstützung beträgt €uro 143,–.
Bevor eine Wohnunterstützung gewährt werden kann, muss das eigene Vermögen bis auf € 4.188,80
aufgebraucht werden.
(1 Person, SV-Versichert, monatlich 980,– netto, 14 x im Jahr, Miete 350,– >> Euro 0,– Wohnungsunterstützung von max. 143,–)
(1 Person, Arbeitslos, täglich € 25,–, 365 x im Jahr, Miete 350,– >>> Euro 104,51 Wohnungsunterstützung von max. 143,–)
Mehr Infos dazu:
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5081673/Wohnunterstutzung_KPO-warnt-vor-Raeumungsklagen-und-Delogierungen
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5079457/Wohnunterstutzung_Das-bedeutet-das-Ende-der-Wohnbeihilfe
http://soziales.steiermark.at/cms/dokumente/10363956_108507273/54a88ac8/Info_WUG.pdf
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5081673/Wohnunterstutzung_KPO-warnt-vor-Raeumungsklagen-und-Delogierungen
[…]“
Anm. Frie. 11.9.16: Auf Wunsch wurde das Kommentar auf die zentralen Themenschwerpunkte  gekürzt.
Eine erster Info zum Tema BAN  seitens des Vereins „Aktive Arbeitslose“ ist auf AktiveArbeitslose nachzulesen.
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